Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) zu den Güterverkehrsvorlagen
Verlagerungsziel 2009 muss bleiben
Die Schweiz muss am Verlagerungsziel von maximal 650 000 Lastwagenfahrten durch die Alpen im Jahr 2009 festhalten. Dies fordert die Gewerkschaft SEV in ihrer Stellungnahme zu den Güterverkehrsvorlagen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat. Zudem verlangt der SEV auch eine Subventionierung des Inlandgüterverkehrs auf der Bahn.
Es gibt keinen Grund, von den bestehenden Zielen der Güterverkehrsverlagerung abzuweichen. Dies hält der SEV in seiner Stellungnahme deutlich fest. Der Bund selbst nennt mit der Alpentransitbörse das Instrument, mit dem die Beschränkung der alpenquerenden Lastwagenfahrten rechtzeitig durchgesetzt werden kann. Für den SEV ist der Verfassungsauftrag der Alpeninitiative so hoch zu gewichten, dass alles unternommen werden muss, um die darin festgelegten Punkte zu erfüllen. Dementsprechend können nicht finanzielle Argumente vorgeschoben werden, um von den bestehenden Zielen abzuweichen; weder mengenmässig bei der Zahl von 650 000 Fahrten jährlich, noch beim Termin von 2009. Die vom Bund vorgeschlagene Erstreckung auf 2017 bzw. zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels würde nach Meinung des SEV dem Auftrag aus der Alpeninitiative widersprechen.
Für die langfristige Verlagerung ist der Bau der Neat jedoch von zentraler Bedeutung; deren Fertigstellung darf ebenso wenig in Frage gestellt werden wie der Ausbau der Zufahrtsstrecken. Erst damit ist es möglich, eine Flachbahn zu erstellen, die der Bahn einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen wird.
Rola bringt zu wenig
Wenig Sinn macht für die Transportgewerkschaft hingegen die vom Bund vorgeschlagene Forcierung der Rollenden Landstrasse (Rola), die den Verlad ganzer Lastwagen samt Chauffeur mit sich bringt. Einerseits muss mit der Rola das Lastwagengewicht zusätzlich transportiert werden, andererseits sind die Gelder für weitere Umladeterminals schlecht eingesetzt. Die Rola kann daher nur als vorübergehendes flankierendes Instrument vorgesehen werden. Der SEV spricht sich klar für eine Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs, also insbesondere des Containertransports, aus, aber auch für den Wagenladungsverkehr, der die typische Form des Schienengüterverkehrs darstellt.
Verlagerung auch im Inland
Der SEV weist in seiner Stellungnahme besonders darauf hin, dass auch die Verlagerung der Güter auf die Bahn im Inland eine besondere Förderung verdient. Im Gegensatz zur Strategie von SBB Cargo, die mit dem Abbau von Zustellpunkten Güter von der Schiene wegweist, erwartet der SEV eine aktive Rolle des Bundes, um die Bahn auch im Inlandgüterverkehr konkurrenzfähig zu machen. In Vordergrund steht die Verbilligung von Trassenpreisen, doch kann sich der SEV in Anlehnung an den Personenregionalverkehr auch Leistungsaufträge oder Bestellungen durch die öffentliche Hand vorstellen.
Schwerverkehr kontrollieren
Der SEV begrüsst ausdrücklich die Elemente der Vorlage, die zu einer verstärkten Kontrolle der Strassentransporte führen. Die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von SP-Ständerat Ernst Leuenberger hat soeben aufgezeigt, dass rund ein Fünftel der Lastwagen, die in der Schweiz unterwegs sind, Gesetze verletzen. Zu hohe Arbeitszeiten der Chauffeure und Übergewicht der Transporte stehen dabei weit oben auf der Sündenliste, doch gerade diese beiden Vergehen führen zu einer direkten Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Schiene und Strasse. Ein fairer Wettbewerb kann jedoch nur zustande kommen, wenn sich beide Seiten gleichermassen an die "Spielregeln", also an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Der SEV unterstützt in diesem Zusammenhang auch eine systematische Kontrolle des Schienenschwerverkehrs, damit sich nicht die Missstände der Strasse auf die Schiene ausweiten.