Verkehrspolitik
Statt der Bahn wird die Strasse gestärkt
Blick auf aktuelle verkehrspolitische Themen vor der Sommerpause mit Simon Burgunder, Koordinator Politik SEV.

Welche Vorlagen hat das Parlament in der Sommersession behandelt?
Simon Burgunder: Der Nationalrat hat die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes beraten. Es geht um Themen wie Besitzstandsschutz für Landesflughäfen, Umsetzung von «Just Culture», Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen oder Sicherheitsprüfungen beim Bodenpersonal. Der NR hat den Vorschlägen des Bundesrats mehrheitlich zugestimmt. Es soll eine Besitzstandsgarantie für Betriebszeiten und Betriebsumfang für die Flughäfen Zürich und Genf verankert werden, was der SEV unterstützt, weil das Planungssicherheit und Arbeitsplatzsicherheit bringt. Ein zentraler Punkt für den SEV ist die Sicherheit des Flugbetriebs. Der SEV begrüsst deshalb, dass «Just Culture» im Luftfahrtgesetz festgeschrieben werden soll. Somit wird sichergestellt, dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, keine Nachteile befürchten müssen. Allerdings gehen die Vorschläge unseres Erachtens zu wenig weit. Der Ball liegt nun beim Ständerat. «Just Culture» muss auch für den Bahn- und Busverkehr gelten.
Beraten wurden auch zwei Vorlagen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) …
Leider hat es der Ständerat verpasst, die LSVA-Abgabesätze auf die im Landverkehrsabkommen festgelegte maximal zulässige Höhe anzuheben. Damit verzichtet der Bund auf Mehreinnahmen von rund 68 Millionen. Unerfreulich sind auch die Beschlüsse zur Unterstellung der E-Lastwagen unter die LSVA: Diese erhalten bis 2030 100 % Rabatt, ab 2031 werden die Rabatte gestaffelt reduziert und erst ab 2035 müssen E-LKW die volle LSVA bezahlen. Damit wird die ursprünglich als Verlagerungsinstrument geschaffene LSVA zu einem Instrument zur Förderung der Elektromobilität umfunktioniert: Anstatt den Strassengüterverkehr zu bepreisen, um wirtschaftliche Anreize für die Verlagerung zu schaffen, werden mit dieser Politik Investitionen in E-LKW gefördert, die auch externe Kosten verursachen. Die Wettbewerbsvorteile der Strasse werden bewusst vergrössert und es wird in Kauf genommen, dass die Zahl der Lastwagenfahrten durch die Alpen weiter ansteigt.
Immerhin will der Bundesrat den unbegleiteten kombinierten Verkehr fördern?
In der Tat will das Parlament die Fördermittel, die für die 2026 vorzeitig eingestellte Rollende Landstrasse vorgesehen waren, für den UKV einsetzen. Der Bundesrat hat nun eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Der UKV soll 2027 bis 2035 mit 486 Mio. Franken gefördert werden. Dies ist auch dringend nötig angesichts der aktuell besonders schwierigen Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr wegen der Baustellen in Deutschland und des konjunkturellen Rückgangs. Zwar sollen die Betriebsabgeltungen bis 2035 fortgeführt, aber ab 2030 reduziert werden, weil die Politik weiterhin am Credo festhält, dass Schienengüterverkehr eigenwirtschaftlich sein muss. Solange die Wettbewerbsvorteile der Strasse gegenüber der Bahn bestehen bleiben, ist das illusorisch. Politische Priorität müsste eine nachhaltige Verkehrspolitik haben, die auf Verlagerung auf die Schiene setzt. Das fordert die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) mit ihrer Kampagne «Save Rail Freight» (Rettet den Schienengüterverkehr). Die Politik sollte endlich die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen angehen.
Wo steht die parlamentarische Beratung zu den neuen bilateralen Abkommen mit der EU, wozu Anpassungen im Landverkehrsabkommen beim internationalen Personenverkehr (IPV) gehören?
Dazu ist der SEV neulich zu einer Anhörung in der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) eingeladen worden. Für uns sind die Anpassungen im Landverkehrsabkommen akzeptabel, weil sie trotz Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs wirksame Massnahmen zum Schutz des Schweizer Systems des öffentlichen Verkehrs beinhalten, wie Schutz der Arbeitsbedingungen in der Schweiz, Taktvorrang, Hoheit der Trassenvergabe, Direktvergabe im grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehr oder die Anerkennung von Kooperationen. Mit dem Bundesamt für Verkehr haben wir eine gute Regelung zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen im IPV ausgearbeitet, die nun auf Verordnungsbasis verankert werden. Das stellt sicher, dass auf Schweizer Schienen Schweizer Löhne bezahlt werden. Natürlich hängt letztlich alles vom Vollzug und der Kontrolle dieser Regelungen ab. Knackpunkte gibt es in der innenpolitischen Umsetzung. Hier ist einerseits das Massnahmenpaket zum Lohnschutz aber auch das Gesetz zur Überwachung staatlicher Beihilfen zu erwähnen. Gerade bei letzterem muss verhindert werden, dass durch die Hintertür Deregulierungen und Liberalisierungen vorangetrieben werden. Das Gesetz soll nur für die in den Bilateralen III festgelegten Bereiche gelten.
Der Bundesrat hat am 19. Juni auch die Vernehmlassung zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 gestartet …
Dass der Bundesrat 24 Milliarden in den Bahnausbau investieren will, ist sehr zu begrüssen, aber die Finanzierung muss noch gesichert werden. Und der Substanzerhalt und die Funktionsfähigkeit des Netzes müssen Vorrang haben vor dem Ausbau, denn wenn auf dem Netz nicht gefahren werden kann, nützt der Ausbau nichts. Und die ganze Bautätigkeit darf sich auf den Betrieb nicht zu negativ auswirken. Auch fehlt noch ein Konzept für ein nationales Angebot.
Markus Fischer
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