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Unterhalt Rollmaterial bei SBB Personenverkehr

BAR-Verhandlungen bei PP-UHR abgeschlossen

Bei den Verhandlungen über die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) für den Geschäftsbereich Unterhalt Rollmaterial der SBB-Division Produktion Personenverkehr (PP-UHR) sind sich die Sozialpartner einig geworden. Sie haben «gute und tragfähige Lösungen für die Arbeitszeitgestaltung der Mitarbeiter:innen bei UHR gefunden», wie sie Mitte August gemeinsam mitteilten.

Die Verhandlungen zwischen PP-UHR und der Verhandlungsgemeinschaft (VG) von SEV, Transfair und KVöV begannen im April. «Im Zentrum standen die gemeinsam vereinbarten Ziele: die Arbeitgeberattraktivität stärken, den Standort Schweiz sichern, die Gesundheit der Mitarbeiter:innen fördern, Nutzen für die Kund:innen schaffen und künftige Herausforderungen meistern», heisst es in der gemeinsamen Mitteilung.

SEV-Gewerkschaftssekretär René Zürcher, der die Delegation der VG leitete, hat das Verhandlungsklima insgesamt als konstruktiv erlebt. «Nachdem beide Seiten ihre Forderungen präsentiert und ihre roten Linien abgesteckt hatten, trugen alle dazu bei, die Herausforderungen nüchtern und professionell zu analysieren und pragmatisch gute Lösungen zu finden», berichtet er. So sei die SBB-Delegation von den Grundsätzen grösstmögliche Flexibilität des Personals und maximale Kosteneffizienz in manchem Punkt abgerückt, um die Bedürfnisse und die Gesundheit des Personals zu berücksichtigen – und natürlich auch, um angesichts des Fachkräftemangels die Attraktivität der SBB als Arbeitgeberin zu sichern.

Weitere Mitglieder der SEV-Verhandlungsdelegation waren neben René Zürcher der TS-Zentralpräsident Sandro Kälin und die Präsidenten der TS-Sektionen Ostschweiz, Nordwestschweiz und Romandie: Christoph Geissbühler, Tino Rogowski und Sylvian Sahli.

Wie geht es weiter?

Nun werden die Texte der neuen BAR redigiert und den Entscheidungsgremien der Sozialpartner vorgelegt. Stimmen diese zu, wird die BAR unterzeichnet und soll im Dezember 2027 in Kraft treten. Beim SEV werden die betroffenen Mitglieder über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Das hat der Unterverband TS bereits beschlossen. Vorher muss der BAR-Text noch von der SBB auf Französisch und Italienisch übersetzt und von allen Seiten geprüft werden. Vorgesehen sind auch SEV-Infoveranstaltungen vor Ort an verschiedenen UHR-Standorten, um den Kolleg:innen die Details zu erläutern und Fragen zu beantworten.

Was ändert konkret?

Bisher gab es für die beiden UHR-Bereiche Werke und Serviceanlagen je eine separate BAR, neu gibt es für ganz UHR schweizweit eine gemeinsame BAR mit Bestimmungen für alle Mitarbeiter:innen – und daneben weiterhin spezifische Regelungen für die beiden Bereiche. Bedeutendste Änderungen:

  • In den Werken wird soweit nötig ein Zwei-Schichtbetrieb eingeführt. Einzig im neuen Unterhaltswerk in Castione (NSIF), das auch als Serviceanlage fungieren wird, werden soweit nötig drei Schichten eingeführt. Auch wird in den Werken die Jahresarbeitszeit an Tagen vor den eidgenössischen Feiertagen nicht mehr um eine Stunde reduziert, womit pro Jahr 3 bis 5 Stunden länger gearbeitet werden muss, also gleich lang wie bei der restlichen SBB. Im Gegenzug erhalten bisherige Mitarbeiter:innen, die wegen der neuen Arbeitszeiten mit dem Auto kommen müssen, Gratisparkplätze.
  • Es werden keine Nachtzeitzuschläge mehr zur Finanzierung von fiktiven Übergangstouren für die Erreichung vorgeschriebener Ruhezeiten verwendet. Diese Zuschläge dienen somit der individuellen Erholung.
  • Zwischen 20 und 6 Uhr dürfen nur noch Arbeitsunterbrechungen (20–29 Minuten) eingeteilt werden. Falls der Dienst aber länger als neun Stunden dauert, wird eine bezahlte Pause von 30 Minuten eingeteilt.
  • Zwischen zwei arbeitsfreien Tagen wird in der Regel in der gleichen Schichtlage (z.B. Frühdienst) gearbeitet.
  • Falls ein zweiter Einsatzort den Arbeitsweg verlängert, gilt die zusätzliche Wegzeit als Arbeitszeit.
  • Wer periodische BAV-Prüfungen machen muss, z.B. Rangier, erhält zur Vorbereitung einen Tag für das Selbststudium, ab Alter 58 einen zweiten.
  • Wer im Vorjahr alle Weihnachtstage (24.–26. Dezember) und/oder 31. Dezember bis 1. Januar gearbeitet hat, erhält auf Wunsch jeweils mindestens einen dieser Tage frei.
  • Bei Hitze gelten Pausen zur Abkühlung als Arbeitszeit.
  • Auf Wunsch der Mitarbeiter:innen wird der arbeitsfreie Sonntag nach den Ferien garantiert.

Markus Fischer

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