Genfer Möwen
Höhere Taggeldversicherungsprämien für die Frauen
Die Genfer "Möwen" (Foto) sind kleine, traditionelle Boote, die in der Genfer Bucht und auf einem Teil der Rhône fahren. Die Société des Mouettes genevoises navigation (SMGN) verfügt über vier Linien, die täglich rund 100 Rundfahrten absolvieren. Der SEV hat dort eine schwere Diskriminierung des weiblichen Personals festgestellt:
Je nach Geschlecht zahlt das Personal der SMGN unterschiedlich hohe Beiträge an die Versicherung gegen Erwerbsausfall bei Krankheit oder Unfall. Dies geht aus dem Versicherungsvertrag für entsprechende Taggelder hervor, den das Unternehmen abgeschlossen hat.
Seit April hat der SEV die SMGN-Leitung mehrmals auf diesen geschlechtsspezifischen Unterschied in der Prämienhöhe hingewiesen und Vorschläge unterbreitet, um diese Ungleichheit zu beenden. Doch es konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
«Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch in der Bundes- und Kantonsverfassung verankert und im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Bezug auf die Arbeitswelt konkretisiert worden», sagt Gewerkschaftssekretärin Aurélie Lelong, die beim SEV für die Genfer Möwen zuständig ist. Dieses Gesetz dient unter anderem als Rechtsgrundlage für den bei der SMGN geltenden GAV, insbesondere für dessen Artikel 22. Darüber hinaus fördert der Kanton Genf, der die SMGN subventioniert, die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, insbesondere durch sein Büro für die Förderung der Gleichstellung und die Verhütung von Gewalt (Bureau de promotion de l’égalité et de prévention des violences, BPEV).
Weil die Gespräche mit der Unternehmensleitung erfolglos geblieben sind, hat der SEV inzwischen die kantonale Schlichtungsstelle für kollektive Arbeitsverhältnisse (CRCT) angerufen, wie im GAV-Artikel 22 vorgesehen und auch vom BPEV angeregt.
Für Aurélie Lelong ist die Diskriminierung umso empörender, als die SMGN zwar ein privatrechtliches Unternehmen ist, aber im Rahmen eines Leistungsvertrags einen staatlichen Verkehrsauftrag erfüllt und vom Kanton mit Betriebsbeiträgen vollumfänglich subventioniert wird. Lelong hofft, dass dank der Vermittlung durch die CRCT endlich eine Lösung für diese diskriminierende Situation gefunden wird.
Darüber hinaus ist für den 5. Dezember eine Verhandlungsrunde über den GAV und zum Teuerungsausgleich bei den SMGN-Löhnen geplant.
Yves Sancey / Übersetzung Fi