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Luftverkehr

Swiss: Krisenpaket verhandelt

Mit den Sparmassnahmen leistet das Bodenpersonal der Swiss einen schmerzhaften aber wichtigen Beitrag zum Überleben des Unternehmens. © Flughafen Zürich AG

SEV-GATA konnte die seitens Swiss für das Bodenpersonal geforderten Sparmassnahmen massgeblich reduzieren und ein pragmatisches Krisenpaket verhandeln. Der Ball liegt nun bei den Mitarbeitenden: Ende Februar können die Mitglieder über die getroffene Vereinbarung abstimmen.

Die Situation im Luftverkehr ist noch immer besonders dramatisch. Die Pandemie hinterlässt Spuren unvorstellbaren Ausmasses, so auch bei der Swiss. Mit Erfolg konnte SEV-GATA dazu beitragen, dass die Schweizer Airline Bundeshilfen erhält sowie die Kurzarbeit vereinfacht und verlängert wurde. Trotzdem verlangte die Swiss nach weiteren Sparmassnahmen und wollte etwa die Personalkosten um 15 bis 20 Prozent senken. «Wenn dies auch teilweise nachvollziehbar ist, muteten einige Vorhaben doch dreist an», berichtet Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA und zuständig für die Verhandlungen mit der Swiss.

In aufwändigen Verhandlungen galt es darzulegen, dass die Bereitschaft des Personals, seinen Beitrag zu leisten, zwar vorhanden ist. Dies aber unter der Voraussetzung, dass gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden und das Ausmass auch sozialverträglich ausgestaltet wird. «Zudem darf der Gedanke der Solidarität und Opferbereitschaft auch nicht vor dem Kader halt machen», betont Philipp Hadorn.

Nach umfangreichen Verhandlungen konnten sich die Sozialpartner einigen: «Die Sparziele der Swiss wurden auf ein vertretbares Mass reduziert und in akzeptablen Rahmenbedingungen reguliert. Damit konnten weitreichende Massnahmen verhindert werden», erklärt Hadorn.

Die von der Swiss angestrebten Kostensenkungen beim Personal sollen weitestgehend über Fluktuation und freiwillige Massnahmen wie etwa Frühpensionierungen erfolgen. Das zusätzliche Sparpaket enthält folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Massnahmen sind zeitlich beschränkt ab Ende der Kurzarbeit bis Ende 2023.
  • Der bisher gültige GAV Bodenpersonal wird nach Ende der temporären Krisen-Massnahmen um drei Jahre verlängert.
  • Nach Erholung von der Krise wird das vom Sparpaket betroffene Personal eine «Coronaprämie» über total 2500 Franken erhalten.
  • Die Swiss verpflichtet sich, die Sozialpartner quartalsweise über die Wirkung der Sparmassnahmen zu informieren.

Schmerzhaft, aber zumutbar

Die temporären Massnahmen, die mit der Zustimmung der Mitarbeitenden ab Ende der Kurzarbeit in Kraft treten würden, beinhalten eine Reduktion des 13. Monatslohn um einen Drittel, die Aussetzung der Performance-Prämie sowie die Reduktion des Risikobeitrags für die Pensionskasse. Daneben gibt es Anpassungen am Sozialplan. «Mit den vorgeschlagenen Massnahmen leistet das Bodenpersonal einen schmerzhaften, aber zumutbaren und wichtigen Beitrag, damit die Arbeitsplätze und auch die Arbeitsbedingungen längerfristig gesichert und Kündigungen hoffentlich verhindert werden können», betont Philipp Hadorn.

In den kommenden Tagen wird die Vereinbarung zu den temporären GAV-Massnahmen sowie zum Sozialplan den betroffenen Mitarbeitenden vorgestellt. Zudem werden die Mitglieder die Möglichkeit haben, bei Infoveranstaltungen evtl. vor Ort, aber sicher online Fragen zu stellen, bevor sie Ende Februar über das Krisenpaket abstimmen können. Eine Information an die betroffenen Mitglieder von SEV-GATA erfolgt Anfang Februar.

Elisa Lanthaler
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Swissport: Einigung in Zürich, Protest in Genf

Die Mitarbeitenden haben dem Verhandlungergebnis der Sozialpartner bei Swissport Zürich zugestimmt und sich damit für einen Krisen- GAV, einen neuen Sozialplan sowie für die definitive Pensionskassenänderung ausgesprochen (siehe SEV-Zeitung 19/2020). Die Angestellten hatten das letzte Wort in einem langen und schwierigen Verhandlungsprozess. Mit seiner Zustimmung zeigt sich das Personal bereit, sich an der Bewältigung der Krise zu beteiligen – durch temporären Verzicht auf Ferien und Lohn sowie erhöhte flexible Einsatzbereitschaft. Durchschnittlich werden die Mitarbeitenden während der Krise auf rund 150 Franken pro Monat verzichten. Zudem stellen sie Swiss-port mehr Flexibilität in der Einsatzplanung zur Verfügung. Damit sollen Arbeitsplätze und das Überleben des Flughafendienstleisters gesichert werden.

Bei Swissport Genf ist die Situation schwieriger. Seit 1. Oktober 2020 ist das Personal in Genf nicht mehr durch einen GAV geschützt, trotz der Empfehlung der kantonalen Schlichtungsstelle, die zur Verhandlung eines GAV und eines Sozialplans rät. Anfangs Jahr präsentierte die Swissport-Geschäftsleitung ihren 1034 Mitarbeitenden eine Reihe von Massnahmen, die zu einer Kostenreduktion von 25 % führen sollen. Ursprünglich hatten alle Angestellten bis zum 28. Januar Zeit, um eine Änderungskündigung zu unterschreiben; ansonsten hätten sie ihren Job verloren. Die neuen Verträge, die am 1. Juni in Kraft treten sollten, sahen u.a. massive Lohnkürzungen, eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41.25 Stunden und die Reduktion von Ferientagen für Teile des Personals vor. Zwei Wochen lang wehrten sich Angestellte und Gewerkschaften entschieden gegen diesen Angriff auf ihre Anstellungsbedingungen.

Dank der Mobilisation hat sich die Geschäftsleitung schliesslich bereit erklärt, den Staatsrat und die Gewerkschaften am 25. Januar zu treffen. Das Resultat aus diesem Treffen: Die Verhandlungen für den Abschluss eines GAV werden wieder aufgenommen und bis spätestens 12. Februar abgeschlossen. Der ehemalige Staatsrat David Hiller begleitet die Verhandlungen als Mediator. Die Frist vom 28. Januar zur Unterzeichnung der neuen Arbeitsverträge wurde entsprechend bis zum 15. Februar verlängert. Kommt es zu einer Einigung, wird diese Frist hinfällig und durch die ausgehandelte Vereinbarung ersetzt.

Im Vorfeld der nächsten Verhandlungstermine fand am Mittwoch, 27 Januar eine Mitarbeiterversammlung statt, an der die wichtigsten Verhandlungslinien definiert wurden. 

Seit zwei Wochen fordern die Genfer Swissport-Mitarbeitenden immer wieder mit Versammlungen und Aktionen die Rückkehr zu einem GAV anstatt der Billigstverträge, die ihnen das Unternehmen einseitig zum Unterschreiben vorgelegt hat. (Foto: Eric Roset)