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Vorstand SEV beschliesst Vernehmlassung zur Lohngleichheit

Ohne Kontrollen ist Lohngleichheit Illusion

Der SEV setzt sich für eine gesetzliche Regelung der Kontrollen zur Lohngleichheit ein. Der Vorstand hat die Vernehmlassungsantwort verabschiedet.

Mehr als 35 Jahre nach Einführung des Verfassungsauftrags für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit besteht das Lohngefälle zwischen Männer- und Frauenlöhnen weiterhin. Daran haben freiwillige Massnahmen wie der Lohngleichheitsdialog nichts Wesentliches ändern können.

Es braucht das Gesetz

Für den SEV ist deshalb klar, dass es jetzt staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht. Er ist jedoch der Meinung, dass die Vorschläge, die der Bundesrat in eine Vernehmlassung geschickt hat, bei weitem nicht genügen, um die Lohngleichheit wirklich nachhaltig umzusetzen. Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, braucht es konkrete Massnahmen; der Bund muss dabei eine Führungsrolle einnehmen. «Wir erwarten vom Bundesrat ein gezieltes Vorgehen gegen Lohndiskriminierung in der angestrebten Gesetzesrevision», betonte die Gleichstellungsbeauftragte Lucie Waser vor dem Vorstand.

Konkret verlangt der SEV in seiner Stellungnahme:

Die Verantwortung für die Lohnanalysen darf nicht allein bei den Unternehmen und externen Kontrollstellen liegen. Es muss eine Verantwortung des Staates sein, die hier wirkt und unternehmensinterne Lohnkontrollen mit staatlichen Mitteln auf ihre Korrektheit überprüft.

Die Nichteinhaltung des Gesetzes (Nichtdurchführen der Kontrollen, Nichtpublizieren der Ergebnisse, Verzicht auf Korrektur bei entdeckter Lohndiskriminierung) muss staatlich sanktioniert werden.

Der Einbezug der Gewerkschaften bei den Kontrollen auf Unternehmensebene sowie eine Tripartite Kommission auf Bundesebene, welche die entsprechende Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleitet, sind aus Sicht des SEV eine notwendige Voraussetzung für Transparenz gegenüber den jeweiligen Angestellten. Damit können innerbetriebliche Lohntransparenz und echte Nulltoleranz bei festgestellter Diskriminierung garantiert werden.

Eine regelmässige Lohnüberprüfung in allen Betrieben des privaten und öffentlichen Sektors, ob mit oder ohne einem GAV, ist eine fundamentale Voraussetzung.

Ein GAV ist wichtig und regelt zwar zentrale Handhabungen und Grundsätze im Zusammenhang mit der Gleichstellung, er ist aber keine Lohnkontrollmethode im eigentlichen Sinn. Er regelt Lohnsysteme. Diese können aber selber in ihrer Logik keine systematische Nicht-Diskriminierung aufzeigen. Ein GAV allein ist kein Garant für die Lohngleichheit.

Vorstand in Kürze

Der SEV verlangt doch keine Einschreibgebühren für Movendo-Kurse: Der Vorstand ist auf seinen früheren Entscheid zurückgekommen, nachdem ihm Finanzchef Aroldo Cambi aufgezeigt hat, dass anderweitig Einsparungen in der gewünschten Höhe möglich sind. Dies etwa indem Kurse vermehrt nur eintägig angesetzt werden und durch eine einfachere Produktion der Kursbroschüre. Somit bleiben Movendo-Kurse für SEV-Mitglieder kostenlos, wie für andere Gewerkschaften auch.

Der Kongress 2019 findet am Dienstag, 4. Juni statt. Wegen Renovationen anderer Säle sind Räume in Bern in den nächsten Jahren knapp, so dass eine Reservation bereits jetzt nötig war.

Giorgio Tuti informierte den Vorstand über die Retraite des Gewerkschaftspersonals, an welcher Zukunftsperspektiven näher diskutiert wurden, einerseits bezüglich gewisser Branchen (Bus, Güterverkehr, Luftfahrt), andererseits bezüglich des technologischen Wandels und der Automatisierung.

Bernard Demierre, Vorstands-Delegierter des Pensioniertenverbands PV, kündigte seinen Rückzug aus allen Funktionen auf Ende Jahr an.

Gertrug Gasser, administrative Mitarbeiterin beim SEV-Rechtsschutz, wird Ende September pensioniert; die Nachfolgeplanung ist im Gang.

Ebenfalls Ende September wird Kommunikationschef Peter Moor pensioniert; zu seinem Nachfolger hat die Geschäftsleitung Vivian Bologna gewählt, der zurzeit als Redaktor von contact.sev und Mediensprecher für die Romandie arbeitet.

pmo

Voller Einsatz für die Initiative AHVplus

Am 25. September wird das Volk über die Initiative AHVplus abstimmen. Die Initiative der Gewerkschaften verlangt eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent, was für Alleinstehende rund 200 Franken und für Ehepaare rund 350 Franken mehr Rente monatlich bedeutet.

Der SEV hat sich von Anfang an in dieser Initiative stark engagiert und mit über 20 000 Unterschriften viel zum sehr schnellen Sammelerfolg beigetragen.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, wie nicht anders zu erwarten war. Umso mehr werden die Gewerkschaften für ein Ja kämpfen müssen.

Dies tun sie unter anderem auch auf der Strasse: Im September, also direkt vor der Abstimmung, wird eine Grosskundgebung stattfinden, die sowohl für die Initiative wirbt, als auch die Rentenabbaupläne bekämpft, die die bürgerlichen Parteien im Rahmen der Vorlage Rentenreform 2020 schmieden.

Vor allem aber wird eine aufwändige Kampagne nötig sein. Erstmals wird der SEV deshalb seine Mitglieder zu Spenden aufrufen: Der Vorstand hat grünes Licht für eine Spendenaktion gegeben, die als Beilage zu kontakt.sev im Verlauf des Frühlings erfolgen wird. Sämtliche Einnahmen werden ausschliesslich für die Abstimmungskampagne verwendet werden.