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Barbara Keller antwortet

Nachtzugpersonal muss korrekt entlöhnt werden

Seit dem 9. September fährt der Nachtzug «European Sleeper» dreimal wöchentlich zwischen Brüssel und Mailand, mit Halten in der Schweiz. Welche Löhne gelten für das Personal auf dem Zug in der Schweiz?

Das ist derzeit noch nicht abschliessend geklärt. European Sleeper beschäftigt kein eigenes fahrendes Personal, sondern arbeitet für die Betreuung der Fahrgäste mit externen Unternehmen zusammen. Das Hospitality-Personal wird dabei vom belgischen Unternehmen Wagon Plastron gestellt. Dieses Personal ist nach belgischem Recht angestellt und wird auch nach belgischen Löhnen bezahlt. Für den SEV ist aber klar: Auf Schweizer Schienen müssen Schweizer Löhne und die hier geltenden arbeitsrechtlichen Standards gelten. Grenzüberschreitender Verkehr darf nicht zum Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten führen.

Auch beim sicherheitsrelevanten Personal stellen sich Fragen. Für den Schweizer Streckenabschnitt arbeitet European Sleeper mit TrainCharterService zusammen, der unter anderem Lokführer:innen und weiteres Zugpersonal stellt. Dabei ist für uns relevant, ob diese Personen direkt bei TrainCharterService oder über weitere Personaldienstleister angestellt sind und welche Löhne und Arbeitsbedingungen für ihre Einsätze in der Schweiz gelten. Ebenso muss gewährleistet sein, dass die Schweizer Vorgaben für sicherheitsrelevantes Personal sowie Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.

Bei einem grenzüberschreitenden Nachtzug ist die Situation komplex, weil Mitarbeiter:innen über mehrere Länder hinweg eingesetzt werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass Schweizer Standards unterschritten werden. Wer auf Schweizer Schienen arbeitet, soll auch zu Schweizer Löhnen und fairen Schweizer Arbeitsbedingungen arbeiten.

Barbara Keller ist SEV-Vizepräsidentin. Hast du eine Frage an sie oder an den SEV? Schreib uns an .

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