Berufliche Vorsorge
BVG 21: Referendum unterschreiben!
Am 1. März hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament dem Reformprojekt BVG 21 zugestimmt, das im Wesentlichen eine Rentensenkung in der zweite Säule vorsieht. Bundesrat, Rechtsparteien und Arbeitgeber machen also weiter mit ihrem Angriff auf das Rentensystem. Am 31. März haben Gewerkschaften und Linksparteien das Referendum ergriffen, dessen Unterschriftsbogen dieser Ausgabe beigelegt ist. Ergreift den Kugelschreiber!
Im Zentrum des Reformprojekts der beruflichen Vorsorge (BVG 21) steht eine Senkung des Umwandlungssatzes. Dieser wird beim angesparten Alterskapital einer Pensionskasse angewendet und ist bestimmend für die Höhe der Rente, welche die Pensionierten erhalten. Das Parlament hat entschieden, den Umwandlungssatz von 6,8 % auf 6 % zu senken. Mit anderen Worten heisst das, dass pro 100 000 Franken Vorsorgekapital die jährlich ausbezahlte Rente bei 6000 Franken liegen soll, statt aktuell bei 6800 Franken. Die sofortige Konsequenz: Das während eines Arbeitslebens angesparte Kapital führt zu einer tieferen Rente. Nach den Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) kann dies bis zu 3240 Franken jährlich ausmachen. Ein Betrag, zu dem auch der Kaufkraftverlust aufgrund der ständig steigenden Krankenkassenprämien und der fehlende Teuerungsausgleich auf Renten der zweiten Säule hinzukommt, wie der SGB festhält. Dieser Angriff auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und Rentenbezüger:innen ist umso inakzeptabler, als das Hauptargument der bürgerlichen Turboreformer mittlerweile ins Wasser gefallen ist. Lange wurde die Reduktion des Umwandlungssatzes nämlich damit gerechtfertigt, dass es zu wenig sichere und rentable Anlagemöglichkeiten gebe, um die hohen Renten zu garantieren. Mit den gestiegenen Zinssätzen hat dieses Argument keine Berechtigung mehr.
Kompensation der Senkung
Im Parlament wurde hauptsächlich darüber diskutiert, wie diese Senkungen kompensiert werden können, damit der niedrigere Umwandlungssatz akzeptiert wird. Bezugnehmend auf einen vom SGB und dem Arbeitgeberverband erarbeiteten Vorschlag hat der Bundesrat eine zeitlich unlimitierte Kompensation für alle Versicherten über einen Solidaritätsbeitrag von 0,5 % vorgeschlagen, der auch die Lohnabzüge der Gutverdienenden einbezieht. Die Bundesparlamentarier haben diesen Mechanismus stark nach unten korrigiert. Letztendlich wird nur die Hälfte der «Übergangsgeneration», d. h. die ersten 15 Jahre nach Inkrafttreten der Reform, eine Kompensation erhalten. Diese wird maximal 200 Franken betragen (für Personen, die ein Kapital von bis zu 215 000 Franken angespart haben; darüber wird der Betrag niedriger sein) und zudem degressiv sein. Nach Ablauf der Übergangszeit wird es für Personen, die gerade nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, keinen Ausgleich mehr geben. In dieser Altersgruppe werden diejenigen mit einem Monatseinkommen von mehr als etwa 4500 Franken eine niedrigere Rente erhalten, was etwa der Hälfte der Frauen und drei Vierteln der Männer entspricht.
Höhere Beiträge
Ein weiterer Schwerpunkt der Revision ist die Senkung des Koordinationsabzugs, also jenes Teils des Lohns, auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine BVG-Beiträge zahlen. Sein Betrag, der heute bei 25 725 Franken liegt, wird künftig 20 % des Verdienstes ausmachen. Dieses System wird für Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte zu höheren Beiträgen und später zu höheren Renten führen. Dies erklärt die Vorbehalte einiger Arbeitgebersektoren, insbesondere des Bauernverbands und von Gastrosuisse, die gegen BVG 21 sind.
Nach den Beispielrechnungen des SGB würden sich die Renten in einigen Jahrzehnten nur für Personen mit sehr niedrigem Einkommen oder Teilzeitarbeit verbessern. Ihre Renten werden jedoch nur dann wirklich steigen, wenn ihre Ersparnisse in der zweiten Säule aufgrund der Inflation nicht an Wert verlieren. Sicher ist, dass sie bei massiv steigenden Beiträgen einen sofortigen Rückgang ihres Nettoeinkommens erleben werden. Im Gegensatz dazu wird das Nettoeinkommen vieler dieser Versicherten im Ruhestand nicht wachsen, da sie weiterhin auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sein werden.
Mehr zahlen, weniger bekommen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Situation für Versicherte mit niedrigem Einkommen und kleinen Renten verschlechtern wird: Ihr Nettolohn wird sinken, während die EL reduziert werden. Wo ist das Versprechen geblieben, die Renten für Frauen und Menschen mit niedrigem Einkommen zu verbessern? Es wurde vergessen! Nach der Erhöhung des Rentenalters würden Frauen nun auch durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und die Erhöhung der Lohnabzüge voll getroffen.
Schliesslich soll die Schwelle für den Zugang zur zweiten Säule gesenkt werden: Um in die BVG einzuzahlen, muss man künftig nur noch mindestens 19 800 Franken pro Jahr verdienen anstatt 22 000 Franken. So sollen mindestens 100 000 zusätzliche Personen versichert werden.
Das Referendum ist ergriffen
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist das Projekt BVG 21 ein klarer Rückschritt: «Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, werden nur einen Viertel der Kompensation der Rentensenkung erhalten. Jene, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, werden mehr zahlen müssen, um weniger Rente zu bekommen». SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard prangert seinerseits die Manöver der bürgerlichen Parteien an, für die es «schlicht unerträglich ist, dass die Reichsten etwas solidarischer sind».
Diese Pensionskassenreform «illustriert, wie sehr die bürgerliche Mehrheit das Versprechen aufgegeben hat, allen Arbeitnehmenden eine angemessene Rente zu garantieren, und dabei von den Lobbyisten des Finanzsektors und der Versicherer fröhlich unterstützt wurde», folgert der SGB. Um diesen unsozialen Angriff abzuwehren, ist das Zustandekommen des Referendums unerlässlich. Darum unterschreibt bitte den Unterschriftsbogen, der dieser Zeitung beiliegt, und lasst ihn von weiteren Personen unterzeichnen!
Yves Sancey
Kommentare
jean-mipantet56 19/04/2023 10:16:04
Bonjour,
Je désire vous communiquer que non seulement les rentes LPP vont baisser, mais comme notre couple, en effet nous serons les deux à la retraite le 1er juillet de cette année. Vous avez omis de communiquer que nous aurons une baisse de rente de couple qui sera d'environs 700 à 800 de moins. Donc si l'on résume. Taux de conversion de 6,8 à 6 % plus tout le reste qui sera à la baisse. Alors NON à ce vol sur nos LPP