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Öffentlicher und touristischer Verkehr

Covid: Politische Arbeit des SEV trägt Früchte

Motorschiff «Schaffhausen» der URh in Diessenhofen. Foto: URh.

Die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) erhält von Bund und Kantonen nun doch Covid-Hilfe für das Jahr 2020, nachdem sie zuerst bei der Härtefallhilfe wie auch bei der Covid-Hilfe gemäss Personenbeförderungsgesetz leer ausging. Zum Umdenken der Behörden massgeblich beigetragen haben Vorstösse von Edith Graf-Litscher, SEV-Gewerkschaftssekretärin und Nationalrätin (SP/TG), im Eidgenössischen Parlament.

Die Pandemie hat der URh letztes Jahr übel mitgespielt: Die Passagierzahl sank gegenüber 2019 um 45% auf knapp 186'000, und der Ertrag um rund 1,7 Mio. (33,5%) auf 3,34 Mio. Franken. Daher drohte der URh ohne staatliche Hilfe ein Defizit von ca. 1,5 Mio. Fr. Doch zum Glück konnte die URh während fast sechs Monaten staatliche Kurzarbeitsentschädigungen von insgesamt rund 490'000 Franken beziehen – wogegen es anfänglich Widerstand gab, weshalb sich der SEV letztes Jahr auch schon dafür einsetzen musste.

Bund und Kantone helfen

Und nun haben der Bund und die Kantone Schaffhausen und Thurgau doch noch Covid-Hilfe für die URh gesprochen – was zuerst nicht möglich schien. Denn gemäss geltender Härtefallverordnung ist die URh von Härtefallhilfen des Bundes ausgeschlossen, weil die beiden Kantone zusammen 33% der URh-Aktien besitzen, was 23% zu viel ist für Härtefallhilfe. Und auf Covid-Hilfe gemäss Artikel 28a des Personenbeförderungsgesetzes hatte sie kaum Anspruch, weil sie Ende 2020 noch Reserven hatte, die gemäss aktueller Regelung bei touristischen Betrieben gänzlich von der Hilfe in Abzug gebracht werden – anders als bei öV-Betrieben. Doch die URh braucht Reserven, um Betriebsunterbrüche wegen Niedrigwasser durchstehen zu können. Zudem kann das nautische Personal kaum alle Sommer-Überstunden bis Ende Jahr abbauen. Dass diese Überstunden-Reserve die Covid-Hilfe schmälert, war vom Gesetzgeber sicher nicht gewollt …

Darum forderte Edith Graf-Litscher im Parlament mit Vorstössen eine Änderung der Härtefallverordnung und des Artikels 28a PBG zugunsten von touristischen Betrieben wie der URh. Obwohl dieses Ziel bisher noch nicht erreicht wurde, haben die Vorstösse doch bewirkt, dass das Bundesamt für Verkehr nun doch zu Finanzhilfe bereit war – unter der Bedingung, dass sich die beiden Kantone daran beteiligen, was diese tun. Dank dieser gemeinsamen Covid-Hilfe von Bund und Kantonen sinkt das Defizit 2020 der URh laut Geschäftsbericht auf 421'000 Franken. Damit ist die Lage der URh zwar weiterhin schwierig, aber immerhin besser als ohne Covid-Hilfe.

Markus Fischer
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Bund hilft öV auch im Jahr 2021

In der Sommersession haben National- und Ständerat zudem die Motion «Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öV auch fürs Jahr 2021» angenommen, die die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats eingebracht hatte. Damit hat der Bundesrat den Auftrag, dem Parlament entsprechende finanzielle Mittel zu beantragen. Gemäss der Motion sollen «für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr die für das Jahr 2020 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise beschlossenen Regelungen (20.055) möglichst inhaltlich gleichlautend zeitlich auf das ganze Jahr 2021 ausgedehnt sowie für den Fernverkehr eine spezifische Lösung gefunden werden.»

Angenommen haben National- und Ständerat auch die KVF-Motion für Beiträge des Bundes an Unternehmen des Schienengüterverkehrs zur Milderung der Covid-Folgen.