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Höhere Löhne für Lokführer-Anwärter/innen dank SEV-LPV

Der SEV-Unterverband des Lokomotivpersonals (LPV) hat im Juni von der SBB-Führung höhere Löhne für Lokführeranwärter/innen verlangt. Nach anfänglichem Abwiegeln hat die Führung nun angekündigt, die Ausbildungslöhne zu erhöhen, was den LPV freut.

Hans-Ruedi Schürch, Zentralpräsident des SEV-Unterverbands LPV: "Neben der Gesundheit ist eine einigermassen planbare Freizeit unser höchstes Gut!» (Siehe Box)

Seit Monaten führt der Unterbestand beim SBB-Lokpersonal immer wieder zu Zugsausfällen und weiteren betrieblichen Problemen. Das Lokpersonal leidet unter hohem Arbeitsdruck und häuft Jahresarbeitszeit und nicht bezogene Rasttage an – was die Lebensqualität und Gesundheit beeinträchtigt. Unter dem Titel «Personalmangel macht Bähnler krank» berichtete der «Blick» letzte Woche erneut von überlangen Schichten und kollabierenden Angestellten bei den «Schweizerischen Burnout-Bahnen». Und noch immer ist keine Besserung in Sicht, weil laufend Lokführer in Pension gehen und nicht alle ersetzt werden können.

Schon seit Langem fordert der LPV daher zusätzliche Anstrengungen bei der Ausbildung und Rekrutierung von Lokpersonal. Insbesondere verlangt er Anstellungsbedingungen, die Interessierte ansprechen statt abschrecken. Nun hat die SBB immerhin die Forderung nach höheren Ausbildungslöhnen erhört. Der Zentralpräsident LPV erklärt, wie es dazu kam.

SEV-Zeitung: Wann und wie hat der LPV höhere Löhne für Lokführeranwärter/innen gefordert?

Hans-Ruedi Schürch: Der Unterbestand an Lokomotivpersonal bei allen Bahnen hat uns Ende Juni dazu veranlasst, bei der SBB Verhandlungen für merklich höhere Ausbildungs- und Anfangslöhne bei allen Divisionen anzumelden. Die Antwort kam vor den Sommerferien: Auch die SBB teilt unsere Ansicht, dass die Herausforderungen vielfältig sind und angegangen werden müssen. Sie stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Festlegung von Ausbildungs- und Anfangslöhnen in ihrer alleinigen unternehmerischen Verantwortung liege und sie für Verhandlungen nicht zur Verfügung stehe. Zudem könnten für SBB Cargo als inzwischen eigenständigen Konzern aus Gründen der Governance keine Aussagen gemacht werden.

Wie habt ihr darauf reagiert?

Wir waren einigermassen erstaunt über diese Interpretation der unternehmerischen Verantwortung, erinnern wir uns doch gut daran, dass wir im Rahmen der Vision 2010 mit der SBB die Ausbildungslöhne festgelegt hatten. Per 2019 haben wir zudem erreicht, dass Zulagen auf gefahrene Dienste auch für Lokführeranwärter/innen abgerechnet und ausbezahlt werden. Schliesslich – dies für die Vergesslichen – besagt der Artikel 9.1 im GAV, dass die Vertragsparteien bereit sind, während der Geltungsdauer des GAV Anträge zu dessen Ab- änderung oder Ergänzung entgegenzunehmen, zu prüfen und miteinander Lösungen zu suchen.

Inzwischen ist die SBB-Führung aber nochmals in sich gegangen…

Mit Genugtuung haben wir am 30. September erfahren, dass die Ausbildungslöhne per Januar 2020 für bestehende und neue Anstellungsverhältnisse um 25% auf 52500 Franken angehoben werden. Das gilt für Mindestlöhne, alle anderen werden individuell beurteilt und entwickelt. Die Erhöhung gilt übriges auch für die eigenständige SBB Cargo AG. Und da diese Änderung von uns angestossen wurde, werten wir sie als Verhandlungserfolg.

Kurzum: Freude herrscht?

Nicht ganz, denn wir sind nicht einverstanden damit, dass die Anfangslöhne nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss nicht verhandelt werden. Da zurzeit eine Weiterentwicklung des Lohnsystems zwischen der SBB und den Sozialpartnern ansteht, werden wir diese Forderung dort wieder platzieren.

LPV/Markus Fischer
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Verständigungsfristen einhalten!

LPV/Fi Der LPV wird vermehrt konfrontiert mit Klagen von Kolleg/innen, dass die Verständigungsfristen gemäss der durch Planung und Peko Fläche zusammen unterzeichneten Arbeitsanweisung 20003174 «Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung zwischen RP (Ressourcenplanung) – Filialen – Lokpersonal» seitens der Planung nicht eingehalten werden. Demnach müsste z.B. am letzten Arbeitstag vor Freitagen oder Ferien der erste Arbeitstag danach eingeteilt sein. Oder nach Abschluss der Monatseinteilung (20. des Vormonats) müsste für Abweichungen von über 90 Minuten beim Dienstantritt oder -ende das Einverständnis des Lokpersonals telefonisch eingeholt werden. Bei Abweichungen von über 10 Minuten ist eine Information per SMS vorgeschrieben. Das alles klappt nicht.

Deshalb hat der LPV mit Schreiben vom 25. September an die Leitungen P-O-BP und ZFR die Einhaltung der vereinbarten Verständigungsfristen eingefordert. «Neben der Gesundheit ist eine einigermassen planbare Freizeit unser höchstes Gut», sagt Hans-Ruedi Schürch.

 

Keine weitere Anhäufung von Arbeitszeit durch Lernen in der Freizeit

LPV Am 4. September wurde das Lokpersonal des Personenverkehrs in den ZFR-News darüber informiert, dass im Herbst wieder eine e-Learning-Sequenz mit verschiedenen Lerninhalten aufgeschaltet wird. Die erneute Ankündigung von Bildungsmassnahmen in der Freizeit erhält vom LPV keinerlei Unterstützung. Dies aus folgenden Gründen:

  • Über die Sommermonate haben sich beim Lokpersonal etliche zusätzliche Jahresarbeitszeit-Stunden (JAZ) angehäuft. In der (vermeintlich) ruhigeren Herbst- und Winterzeit liegt für den LPV die Priorität klar beim Ausgleich dieser Zeiten mit vermehrtem Bezug von Freizeit.
  • Es wird eine weitere Bildungsmassnahme definiert, nachdem praktisch zeitgleich für einen Viertel des Lokpersonals der Weiterbildungstag 2019 annulliert wurde, resp. auch dieser für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in die Freizeit verlegt werden soll – was noch mehr TAT-Zeit (Tätigkeit ausserhalb Touren) bedeuten würde.
  • Die JAZ-Bugwelle, die das Lokpersonal bereits vor sich herschiebt, erlaubt kein weiteres zusätzliches Generieren von Zeiten, egal welchem Zeitkonto sie dann gutgeschrieben werden.
  • Zudem mussten bereits die ebenfalls in der Freizeit zu erledigenden Sprachangebote aufgrund des akuten Lokpersonalmangels zurückgestellt werden.

Einem aufgezeichneten Absolvieren des e-Learnings widersetzt sich der LPV selbstverständlich nicht.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass das Lokpersonal bei P-O-BP-ZFR nicht nur eine Zeit-Bugwelle vor sich herschiebt, sondern neu nun auch noch eine (Weiter-)Bildungs-Bugwelle. Der LPV erwartet zeitnah griffige Massnahmen, um diesen Umstand zu beheben.

Kommentare

  • Ifanger Arthur

    Ifanger Arthur 10/10/2019 12:37:25

    Das kans ja nicht sein, für 4000 Fr. im Monat kriegt ihr keinen gelernten Arbeiter für die Lokausbildung

  • Hans

    Hans 15/04/2022 16:07:31

    Löhne müssen der Funktion gerecht sein. Gerade die SBB hat sehr hohe Lokführerlöhne. Ebenso ist das Umfeld zu betrachten. Überall in Europa sind die Lokführerlöhne massiv tiefer. Das Unternehmen muss diese Löhne auch stemmen können. Wir alle kennen die Jahresabschlüsse der SBB und diese sprechen eine deutliche Sprache...