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Europäische Union und flankierende Massnahmen

Lohnschutz: «Rote Linien» nicht antasten

Die Gewerkschaften werden an den Verhandlungen mit der EU zu den Flankierenden Massnahmen für den freien Personenverkehr nicht teilnehmen. Erläuterungen von Giorgio Tuti, Präsident SEV.

Giorgio Tuti (SEV), Paul Rechsteiner (SGB) und Vania Alleva (Unia).

Aus welchem Grund lehnen es die Gewerkschaften ab, an den Verhandlungen zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) teilzunehmen?

Giorgio Tuti: Der Abbau des Arbeitnehmerschutzes ist nicht verhandelbar! Der Bundesrat hat bei der Frage der FlaM immer eine «rote Linie» als nicht verhandelbar deklariert. Und auf einmal erklärt Aussenminister Ignazio Cassis im Juni, dass er für eine Lockerung dieser Massnahmen einsteht. Im Anschluss haben wir ein Arbeitsdokument von Johann Schneider-Ammanns Wirtschaftsdepartement (WBF) erhalten, das den Lohnschutz gesamthaft infrage stellt. Natürlich ist die EU eine Liberalisierungsmaschinerie, doch es sind diese beiden FDP-Bundesräte, die nun an den Flankierenden Massnahmen rütteln. Wer die «rote Linie» zerstört, betreibt Verrat an unseren Arbeitnehmenden. Der Lohnschutz ist nicht mehr garantiert. Das ist indiskutabel! Der SGB nimmt deshalb nicht an den Verhandlungen teil.

Um welche Massnahmen handelt es sich konkret?

Es gibt die besagte «8-Tage-Regel», die nun hinterfragt wird. Diese verpflichtet ausländische Unternehmen, ihre in der Schweiz tätigen Mitarbeitenden acht Tage vor deren Einsatz zu melden. Diese Frist braucht es, um Kontrollen zu organisieren. Fällt die 8-Tage-Regel, ist dies faktisch eine Abschaffung der Kontrollen. Die EU will die Kontrollen ausserdem drastisch senken, von 30 auf 3% der Unternehmen! Ihr gefällt unser System der Kautionen nicht. Kautionen, die ausländische Unternehmen bezahlen müssen, und die verwendet werden können, wenn die Bestimmungen nicht respektiert und Anforderungen nicht erfüllt werden. Dies gilt auch für die Sanktionen – Bussen von bis zu 30000 Franken und das Verbot, in unserem Land weiter tätig zu sein – sowie der Betrieb der paritätischen und tripartiten Kommissionen.

Die Transportbranche ist weniger betroffen vom Lohndumping als das Bau- oder Gastgewerbe...

Das stimmt. Aber beim Strassengütertransport ist die Konkurrenz hart. Ein Augenschein beim liberalisierten europäischen Transportmarkt verdeutlicht die Tendenz in ganz Europa, soziale Standards und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Ein bulgarischer Lastwagenchauffeur verdient im Schnitt 215 Euro im Monat. Für diesen Lohn arbeitet er 11,5 Stunden am Tag oder 57,5 Stunden in der Woche. Immer mehr versuchen ausländische Fahrer, sich Papiere zu beschaffen, die ihnen das Arbeiten in der Schweiz erlauben. Es handelt sich nicht mehr um Ausnahmen!

Europa hat allerdings ihre Entsenderichtlinie für 2020 verbessert...

Die Ost-Länder haben sich gegen eine europäische Reform und damit gegen mehr Schutz bei der Entsendung von Arbeitskräften gewehrt. Eine Einigung konnte zwar im letzten Mai gefunden werden. Jedoch auf Kosten des Transportsektors und seiner sechs Millionen Arbeitnehmenden, die nun nicht unter die neue Regelung fallen.

Das WBF würde den EU-Forderungen nachkommen...

Die EU legt eine klar neoliberale Haltung an den Tag, und stellt den Marktzugang von Unternehmen über den Arbeitnehmendenschutz. Brüssel kann natürlich Anträge stellen. Die Schweiz, die bis anhin eine klare Linie vertrat in Bezug auf die FlaM, muss aber nicht klein beigeben, wie es die beiden FDP-Bundesräte jüngst getan haben.

Wie weit würden die Gewerkschaften gehen, um die FlaM zu verteidigen?

Bis zum Referendum, wenn nötig! Die Situation ist gravierend. Eine solche Attacke gegen die Rechte der Arbeitnehmenden haben wir in den letzten zwanzig Jahren nicht mehr erlebt. Unsere klare und gefestigte Haltung ist entscheidend für die Wahrung der bilateralen Verträge und die Freizügigkeit. Wir unterstützen diese nicht mehr ohne den Schutz und Respekt der Rechte der Arbeitnehmenden.

Interview : Yves Sancey/chf


Flankierende Massnahmen

Seit 2004 hat die Schweiz einseitig Flankierende Massnahmen (FlaM) verabschiedet, um Lohndumping zu verhindern. Dies war der Preis für die Unterstützung der Personenfreizügigkeit durch die Linke und Gewerkschaften. Im Vergleich mit EU-Recht kennt die Schweiz zwei wesentliche Unterschiede: Die Entsendung von Arbeitnehmenden in die Schweiz darf 90 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten (in Europa sind es zwei Jahre resp. eines ab 2020) und die Meldepflicht 8 Tage vor einem Einsatz in der Schweiz (in Europa existiert keine Frist). Dank den FlaM werden die Löhne von 42000 Unternehmen in der Schweiz jährlich kontrolliert. Dies hat das unmenschliche System der Kontingente abgelöst.

Wichtige Kontrollen

In den 2000er-Jahren registrierte die Schweiz rund 90000 entsendete Arbeitnehmende. Heute liegt diese Zahl weit höher bei 240000. Die Schweiz zählt die grösste Anzahl entsendeter Arbeitnehmender im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und ihre Löhne sind europaweit die höchsten. Rund ein Drittel der Unternehmen sind Gegenstand von Kontrollen. In über 20% der Kontrollen werden Zuwiderhandlungen entdeckt, Beweis für die Notwendigkeit dieser Massnahme. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft ahnden die Schweizer Behörden täglich zehn Unternehmen wegen Verstössen gegen den Lohnschutz. Und Brüssel will die Kontrollen auf 3% um ein zehnfaches verringern...

Unter Druck der EU musste Österreich 2016 eine Regel ähnlich derjenigen in der Schweiz aufgeben. Der Kampf gegen Lohndumping ist seither viel komplizierter geworden und die Missbräuche sind explodiert.

ysa/chf

Komplexe Beziehung Schweiz - EU

Die Beziehung zwischen der Schweiz und der europäischen Union (EU) basiert auf rund 20 bilateralen Verträgen, wie die freie Personenfreizügigkeit, und auf über hundert anderen Ab- kommen. Bern und Brüssel verhandeln aktuell über ein Rahmenabkommen. Die Flankierenden Massnahmen zur Per- sonenfreizügigkeit, die von der EU als exzessiv und diskriminierend beurteilt werden, bilden den Haupt-Stolperstein dieser Verhandlungen. Die EU will insbesondere die «8-Tage-Regel» abschaffen. Brüssel wünscht ausserdem, dass Bern die neue europäische Entsenderichtlinie übernimmt. So wie Österreich und Luxemburg, welche die Richtlinie gezwungenermassen akzeptierten. Da sich die Schweiz gegen ein Ja sträubt, wird ihr von der EU der Entzug der Börsenäquivalenz angedroht.

Der Bundesrat möchte die Verhandlungen vor den Eidgenössischen Wahlen 2019 abschliessen. Europa seinerseits ist mit dem Brexit beschäftigt. Das Einfrieren der Verhandlungen wie es von der CVP, der FDP und der SP Mitte August angesprochen wurde, scheint unumgänglich.

ysa/chf