Medical Service
Was wird aus den Betroffenen?
Die Auslagerung des medizinischen Dienstes der SBB könnte dessen Leistungen erheblich verschlechtern, befürchtet der SEV. Sorgen bereitet ihm auch die Zukunft des Personals. Er verteidigt die volle Gültigkeit des GAV in einem Drittunternehmen.
Der SEV verlangt, dass der geltende GAV SBB für das gesamte betroffene Personal in Kraft bleibt, auch wenn es zu einem externen Anbieter verschoben wird. Die SBB-Verantwortlichen dagegen wollen den GAV im Drittbetrieb nur im ersten Jahr anwenden.
Angesichts dieser grossen Meinungsverschiedenheit hat der SEV einen Anwalt mit der Prüfung der Frage beauftragt. Resultat: Der GAV muss während seiner ganzen Gültigkeitsdauer angewendet werden, auch wenn ein Dienst in der Zwischenzeit ausgelagert wird.
Sorgen um die Zukunft des SBB-Personals
Bei der erstmaligen Präsentation des Projekts waren von den Veränderungen 33,8 Vollzeitstellen betroffen, wobei sich 45 Personen in diese teilten.
Die SBB will das bei ihr zu schaffende Kompetenzzentrum mit fünf Vollzeitstellen dotieren. Von den 45 von der Auslagerung betroffenen Personen gehen bis Anfang Juli 2017, dem Datum der Auslagerung, sechs in Pension. Es verbleiben 39 Personen (oder inzwischen wohl ein paar weniger), von denen die meisten dem GAV SBB unterstehen. Der SEV hat gefordert, dass sie wählen können, ob sie bei der SBB bleiben wollen, oder dass sie auf Wunsch nach einem Jahr wieder zu ihr zurückkehren können.
Keine Verschlechterungen
Der SEV verlangt individuelle Lösungen für alle betroffenen Mitarbeitenden, damit niemand schlechter wegkommt. Ferner ermuntert er die Betroffenen, die für eine Weiterbildung zur Verfügung stehenden 7500 Franken zu beanspruchen und sich auf gleichartige Stellen bei der SBB zu bewerben.
Wenn nötig Rechtsschutz anfordern
Für den SEV geht es jetzt darum, die Betroffenen bestmöglich zu begleiten. Er verlangt, gestützt auf das Gutachten des beauftragten Anwalts, vor allem, dass die Angestellten dem GAV SBB unterstehen, solange sie beim bisher noch unbekannten Drittunternehmen beschäftigt sind. Der SEV ermuntert seine Mitglieder, sich wenn nötig ans SEV-Rechtsschutzteam zu wenden, das für entsprechende Fälle zu Verfügung steht.
Hes/pan.