«Richtlinie Arbeitsbedingungen der Branche Bus des subventionierten Binnenpersonenverkehrs»

SEV-Druck auf Einhaltung des Mindestlohns bei Bus-Subunternehmen zeigt Wirkung

Das Genfer Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsverhältnisse OCIRT verlangt von allen Busbetrieben im Kanton, dass sie ab 1. Juli den Mindestlohn der Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) einhalten. Dieser Erfolg stimmt optimistisch.

SEV-Gewerkschaftssekretärin Valérie Solano (rechts) und Natalia Delgado von der Gewerkschaft SIT stellten den Medien den Entscheid des kantonalen Amtes OCIRT vor.

Nach dem Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich eine weitere offizielle Stelle für die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Busbereich ein: Das Genfer Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsverhältnisse OCIRT hat der Eingabe des SEV und der interprofessionellen Gewerkschaft SIT stattgegeben, die eine Anpassung der Arbeitsbedingungen der Chauffeure bei den Unterakkordanten (Subunternehmen) der Genfer Verkehrsbetriebe TPG forderte. Ab dem 1. Juli müssen die Unterakkordanten nun die Richtlinie des BAV vom 1. April einhalten, egal, ob sie den GAV für die TPG-Unterakkordanten unterschrieben haben oder nicht. Zur Erinnerung: Der BAV-Erlass sieht insbesondere einen Mindestlohn von jährlich 58 300 Franken vor, bei einer Arbeitszeit von 2100 Stunden für einen Chauffeur mit Fahrausweis Kategorie D. Bisher hatte kein Subunternehmen die Löhne des Fahrpersonals angepasst, obwohl die BAV-Richtlinie die TPG klar dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich ihre Subunternehmen daran halten. Zurzeit verdienen deren Chauffeure bis 5000 Franken jährlich weniger, weil SEV, SIT und die Subunternehmen RATP Dev und Globe Limo (die im GEST zusammengeschlossen sind) einen GAV unterzeichnet haben, der einen Mindestlohn von monatlich 4100 Franken vorsieht.

Als direkte Folge des Entscheides des OCIRT muss der genannte GAV angepasst werden: «Ein GAV kann nicht schlechtere Bedingungen vorsehen als die branchenüblichen, die jetzt vom OCIRT festgelegt wurden», erklärt Valérie Solano, die SEV-Regionalsekretärin in Genf. Der Ball liegt nun bei den Unterakkordanten, die bisher weder den GAV anpassen noch die Richtlinie des BAV in ihren Unternehmen anwenden wollten.

Der OCIRT-Entscheid hat auch eine symbolische Bedeutung, die über die konkrete Anwendung hinausgeht: Das OCIRT übt eine Kontrollfunktion aus, indem es Betriebe besucht, Belege prüft und systematische Untersuchungen durchführt. Es kann auch eine Nachbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen verlangen, die nicht branchenüblich sind, und zwar für die gesamte Zeitdauer, in der das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Sollte sich ein Unternehmen nicht fügen, kann ihm die Bewilligung zur Teilnahme an Ausschreibungen entzogen werden. Das dürfte renitente Arbeitgeber zur Vernunft bringen.

Jedenfalls hat nun in Genf die Mobilisierung des Personals von RATP Dev und seiner Gewerkschaften erste Früchte getragen. Das nährt berechtigte Hoffnungen überall dort, wo sich Subunternehmen nicht an die geltenden Regeln halten. 

Vivian Bologna/Red.