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Bundesrat übernimmt bei der Pensionskasse SBB seine Verantwortung nicht voll

SEV verlangt korrekte Ausfinanzierung der PK SBB

Nach unverständlich langem Zögern hat der Bundesrat heute endlich entschieden, dem Parlament einen Beitrag an die Pensionskasse (PK) SBB zu beantragen. Für eine korrekte Ausfinanzierung wären aber nicht 1,148 Milliarden Franken nötig, sondern 3,4 Milliarden. Dafür wird sich der SEV weiterhin stark machen.

«Wir sind keine Bank: wir wollen keine Geschenke – aber wir wollen, was uns zusteht», kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti den Entscheid des Bundesrats, lediglich 1,148 Milliarden Franken an die Sanierung der PK SBB beizutragen. Zwar anerkennt der Bundesrat damit, dass die Ausfinanzierung im Jahr 1999 nicht korrekt war, aber er begleicht seine Schuld dennoch nur unvollständig.

Selbst das Bundesamt für Sozialversicherungen anerkennt heute, dass die korrekte Ausfinanzierung einer Pensionskasse eine Wertschwankungsreserve in der Grössenordnung von 15 % umfasst. Doch genau diese verweigert der Bundesrat der PK SBB weiterhin, wie schon bei deren Gründung: Er korrigiert mit den beantragten 1,148 Milliarden lediglich die Lücken der damaligen Ausfinanzierung, nicht aber die fehlenden Schwankungsreserven.

Darum schuldet der Bund der PK SBB Geld

  • Der Bund gestand der Pensionskasse (PK) SBB bei ihrer Gründung per 1.1.1999 keine Wertschwankungsreserve zu. Als ab Herbst 2000 die erste Börsenkrise kam, fiel ihr Deckungsgrad daher 2002 fast auf 80%. Der Zeitpunkt ihrer Ausfinanzierung war damit schlechter als bei den Kassen aller anderen ehemaligen Bundesbetriebe. Trotzdem hat der Bund der PK SBB bisher keinen Franken nachbezahlt. In seine eigene Pensionskasse Publica dagegen schoss der Bund 2006 nachträglich 900 Mio. ein.
  • Der Bund hat die PK SBB nie zu 100 % ausfinanziert:
    • 1995 änderte die Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) ihre versicherungstechnischen Grundlagen im Hinblick auf die damals geplante Zusammenlegung mit der Eidg. Versicherungskasse, die aber später fallen gelassen wurde. Daraus entstan- den Kosten, die bei der Gündung der PK SBB nicht vollständig ausfinanziert wurden.
    • Zudem konnten Frauen, die vor Ende 1987 in die PHK eingetreten waren («Frauen der Eintrittsgeneration»), bis Ende 2007 mit 35 Beitragsjahren ohne Rentenabzüge in Pension gehen. Die ungedeckten Kosten musste die PK SBB übernehmen. Beides zusammen kostete die PK bis Ende 2006 321 Mio.
    • Aufgrund von Beschlüssen des eidg. Parlaments musste die PK SBB bis Ende 2006 die ungedeckten Kosten von freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen (vor 63,5 Jahren) übernehmen - total 245 Mio.
    • Berufsinvaliditätsfälle kosteten die PK SBB 239 Mio. bis Ende 2002; danach kam die SBB dafür auf.
  • Die PK SBB musste 1999 bei der Gründung die zuvor pensionierten Rentner/innen («Altrentner/innen») übernehmen. Daher liegt heute der Anteil der Rentner/innen bei rund 51% (Schweizerischer Durchschnitt: 20%). Dies erschwert die Sanierung, da den Rentner/innen keine aktiven Sanierungsbeiträge zugemutet werden können. (Sie erhalten aber seit 2004 keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten und leisten so auch einen Beitrag.) Bei anderen Ex-Regiebetrieben wie Swisscom oder Ruag dagegen übernahm der Bund die Altrentner/innen in seine Pensionskasse Publica. Diese Ungleichbehandlung muss er wieder gut machen. Eine mögliche Lösung wäre die Gründung einer separaten Kasse für die SBB-Altrentner/innen mit Bundesgarantie.

Fi


Nun liegt der Ball beim Parlament. Der SEV hofft, dass es trotz Finanz- und Wirtschaftskrise, Sparplänen des Bundes und zusätzlichem Finanzbedarf für die Bahninfrastruktur eine korrekte Ausfinanzierung der PK SBB beschliessen wird. «Wie schon mit unserer Grosskundgebung im letzten Herbst werden wir uns weiterhin sicht- und hörbar machen, um den Parlamentariern den gerechten Anspruch der Betroffenen aufzuzeigen», kündigt Tuti an.

«Die aktiven Eisenbahnerinnen und Eisenbahner leisten seit Anfang Jahr einen zusätzlichen Sanierungsbeitrag von 2 Lohnprozenten; sie verstehen nicht, dass der Bund seine Schulden nicht begleicht», gibt er die Stimmung an der Basis wieder. Auch die Rentnerinnen und Rentner, die entgegen klaren Versprechen seit 2004 keinen Teuerungsausgleich mehr erhalten haben, sind empört und zunehmend kämpferisch. Nach wie vor hält der SEV daran fest, dass eine geschlossene Rentnerkasse mit Bundesgarantie die beste Lösung wäre.

Unbefriedigend ist zudem, dass der Bundesrat keine Aussagen macht, wie er zur Sanierung der Pensionskasse Ascoop beitragen will. Dabei muss er zumindest als Miteigentümer betroffener Verkehrsunternehmen mithelfen, zusammen mit den andern Eigentümern (Kantone, Gemeinden, Private), da sonst im schlimmsten Fall Betriebskonkurse drohen.