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Mit Rettungsgasse Leben retten

Marta ist mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit. Wie immer, wenn sie Spätschicht hat. Sie fährt unbeschwert auf die Autobahn. Der Verkehr ist um diese Zeit schon recht dicht. Plötzlich stockt er, und es ist klar, dass es Stau geben wird. Marta bleibt auf ihrer Spur. Das Auto vor ihr versucht noch einen Spurwechsel. Nebenan geht es halt schneller und auch hinter ihr wird nervös hin und her gewechselt. Schon kommt im Radio die Durchsage: Unfall auf der A1, bitte Rettungsgasse bilden.

Marta weiss nicht so genau, was sie tun soll und orientiert sich am voranfahrenden Auto, das ganz langsam in der Spur weiterfährt. Weit hinten ist ein Blaulicht der Polizei zu sehen und so schleppt sich die Kolonne je nach Spur nach links oder rechts an den Fahrbahnrand, begleitet von weiteren hektischen Spurwechselaktionen. Endlich hat sich die Gasse gebildet.

Kaum ist das erste Einsatzfahrzeug durchgefahren, wird die Gasse wieder geschlossen. Es stehen teilweise vier Autos nebeneinander. Wieder Blaulicht und Sirene von hinten und wieder Hektik. Dieses Mal bleibt die Gasse offen. Vor Marta wechselt ein Autofahrer noch rasch die Fahrspur über die Gasse, von hinten nähert sich derweil ein weiteres Einsatzfahrzeug. Marta glaubt kaum, was sie sieht.

Nach einiger Zeit fährt Marta am Unfall vorbei. Vier Fahrzeuge sind ineinander verkeilt, aus einem tritt verdächtig viel Rauch. Die Rega musste einen Verunfallten bergen. Auf «20 Minuten» wird später zu lesen sein, dass die Rettungskräfte den Kampf gegen die Zeit fast verloren hätten, und die beiden Schwerverletzten wegen der nicht funktionierenden Rettungsgasse sehr schlechte Karten hatten...

Wieder zu Hause, will es Marta genau wissen: Artikel 27 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG) verlangt, dass den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale (Blaulicht und/oder Sirene) die Strasse freizugeben ist.

Eine griffigere, explizite Regelung für die Rettungsgasse existiert zur Zeit in der Schweiz nicht. Es wird aktuell daran gearbeitet. Wer allerdings die Blaulichtorganisationen an ihrer Arbeit hindert, muss mit empfindlichen Bussen rechnen, wie Zeitungsberichte aus dem letzten Jahr zu diesem Thema zeigen.

Das richtige Verhalten ist eigentlich keine Hexerei: Wer auf der rechten Spur fährt, steuert an den rechten Fahrbahnrand, wer auf der linken Spur fährt an den linken Rand. Bei drei Spuren zielt die Überholspur nach links, die Fahrer in der Mitte und ganz rechts an den rechten Rand. Weitere Informationen liefert die Website www.rettungs-gasse.ch.

Die Position in der Rettungsgasse ist solange zu halten, bis die Unfallstelle hinter sich gelassen wird. Das gilt vor allem für die Autobahn. Aber auch neben der Autobahn ist mit der gebotenen Vorsicht eine Gasse zu bilden, bzw. das Durchkommen zu gewährleisten.

Marta will sich gar nicht vorstellen, was passieren könnte, wenn die Rettungsgasse nicht funktioniert und ein Mensch deshalb sein Leben verliert. Beim nächsten Stau wird sie sich sofort richtig einordnen. Denn die Rettungsgasse rettet Leben!

Rechtsschutzteam SEV