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Wenn Fahrgäste ausfällig werden – Rechte und Pflichten bei Übergriffen

Freitagabend, kurz nach 22 Uhr: Der Regionalzug ist gut besetzt, die Stimmung angespannt. Zugbegleiterin Martina kontrolliert die Fahrscheine. Ein Fahrgast kann kein gültiges Ticket vorweisen. Als sie ihn darauf anspricht, reagiert er sofort aggressiv: «Du Luder, verpiss dich dahin, woher du gekommen bist!» Martina bleibt ruhig und erklärt sachlich die Möglichkeiten. Der Mann wird jedoch zunehmend lauter, tritt näher an sie heran und droht: «Wenn du mich weiterhin provozierst, wirst du es bitter bereuen.» Kurz darauf stösst er sie heftig gegen die Schulter. Martina prallt gegen eine Sitzlehne, ihre Brille fällt zu Boden und zerbricht. Beim nächsten Halt verlässt der Täter fluchtartig den Zug. Martina bleibt erschüttert und mit Schmerzen zurück.

Solche Vorfälle sind im öffentlichen Verkehr leider keine Seltenheit. Um das Personal besser zu schützen, hat der Gesetzgeber mit Art. 59 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) eine wichtige Grundlage geschaffen. Diese Bestimmung sieht vor, dass Straftaten gegen Mitarbeitende im öffentlichen Verkehr grundsätzlich von Amtes wegen verfolgt werden. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, sobald sie Kenntnis von einem entsprechenden Vorfall erhalten, ohne dass das Opfer selbst einen Strafantrag stellen muss. Für die betroffenen Mitarbeitenden stellt dies eine wesentliche Entlastung dar, da sie sich nach einem Übergriff nicht zusätzlich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob und wie sie ein Strafverfahren einleiten sollen.

Straftatbestände

Der geschilderte Fall von Martina erfüllt mehrere strafrechtliche Tatbestände. Die verbalen Entgleisungen stellen eine Beschimpfung im Sinne des Strafgesetzbuches dar, da sie sich direkt gegen ihre Person richten. Die Drohung und der körperliche Angriff fallen unter den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, da Martina in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit handelt. Der Stoss selbst kann zudem als einfache Körperverletzung qualifiziert werden, sofern Schmerzen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Dass ihre Brille durch den Angriff zu Boden fällt und beschädigt wird, erfüllt schliesslich den Tatbestand der Sachbeschädigung. Entscheidend ist, dass diese Delikte dank der Regelung im Personenbeförderungsgesetz von den Behörden verfolgt werden, sobald sie bekannt sind.

Rechte im Strafverfahren

Für betroffene Mitarbeitende ist wichtig zu wissen, dass sie im Strafverfahren nicht nur als Auskunftspersonen auftreten, sondern eigene Rechte haben. Sie haben Anspruch darauf, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden, und können in bestimmten Verfahrensschritten teilnehmen. Zudem bestehen Schutzrechte, die ihre persönliche Integrität wahren sollen. Bei körperlichen oder psychischen Folgen eines Übergriffs kann auch ein Anspruch auf Entschädigung oder Genugtuung bestehen. Ergänzend dazu stehen Angebote der Opferhilfe zur Verfügung, die Beratung, Begleitung und in gewissen Fällen auch finanzielle Unterstützung leisten können.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Neben dem Strafrecht kommt auch dem Arbeitgeber eine zentrale Rolle zu. Er ist verpflichtet, die Gesundheit und Persönlichkeit seiner Mitarbeitenden zu schützen. Diese Fürsorgepflicht umfasst sowohl präventive Massnahmen als auch die Unterstützung nach einem Vorfall. Dazu gehören beispielsweise Schulungen, klare Abläufe im Umgang mit Konfliktsituationen sowie die Bereitstellung von Sicherheitskonzepten. Kommt es zu einem Übergriff, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffene Person angemessen betreut wird. Dies kann Gespräche, organisatorische Unterstützung oder auch psychologische Begleitung umfassen. Zudem ist der Vorfall in der Regel als Arbeitsunfall zu melden, damit die entsprechenden Versicherungsleistungen greifen.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell eine alltägliche Kontrolle eskalieren kann und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Für das betroffene Personal ist entscheidend, Vorfälle ernst zu nehmen, sie zu melden und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Grundlagen bieten einen klaren Rahmen: Übergriffe werden verfolgt, Opfer haben Rechte, und der Arbeitgeber steht in der Pflicht.

Rechtsschutzteam SEV

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