| Aktuell / SEV Zeitung

Link zum Recht

Duell Strasse gegen Schiene

Das SEV-Rechtsschutzteam erhält deshalb wenig überraschend mehrmals im Jahr Rechtschutzgesuche, bei welchen es um Kollisionen zwischen Strassenfahrzeugen und Zügen geht. Normalerweise ist für die Behörden rasch klar, dass die Schuld nicht beim Lokomotivführer liegt. In einigen wenigen Fällen, so auch im nachstehend geschilderten, versuchen die Behörden den Lokführer zum Sündenbock zu machen, was den Einsatz eines SEV-Vertrauensanwaltes nötig macht.

Unvorsichtiger Lenker

Robert, Lokführer bei einer Privatbahn, meldete dem SEV, dass der Lenker eines Traktors mit Anhänger infolge unvorsichtiger Fahrweise eine Kollision zwischen Anhänger und Lok verursacht hat. Beim Zusammenstoss wurde der Lenker des Traktors leicht verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden.

Falsche Beschuldigung

Rund ein Jahr (!) nach dem Ereignis bedient der Amtstatthalter Robert mit einem Strafbefehl mit einer Busse in der Höhe von 250 Franken und einer Gebühr von weiteren 250 Franken. Robert wird vorgeworfen, er habe den auf dem Bahntrassee entgegenkommenden Traktor gesehen und sei gleichwohl mit unverminderter Geschwindigkeit weiter gefahren und habe erst im letzten Moment eine Notbremsung eingeleitet. Robert habe sich der fahrlässigen mangelnden Aufmerksamkeit und der fahrlässigen mangelnden besonderen Vorsicht schuldig gemacht.

Der «Video-Beweis»

Nachdem der SEV-Vertrauensanwalt von Robert gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, wurde er 1¼ Jahre nach dem Ereignis in Begleitung von seinem Anwalt durch den Statthalter ausführlich befragt. Zusätzlich verlangte der Anwalt die Auswertung der Videoauf-zeichnung. Nach Auswertung des Videos hielt der Statthalter an seinen Anschuldigungen fest. Umgekehrt machte der Anwalt von Robert geltend, die Videoaufzeichnung beweise Roberts Unschuld.

Da der Statthalter am Strafbefehl festhielt, sah sich der SEV-Anwalt im Einvernehmen mit dem SEV-Rechtsschutzteam veranlasst, seinerseits an der Einsprache festzuhalten, und es kam zu einem Verfahren vor dem Einzelrichter. Der Anwalt von Robert machte geltend, dass sein Mandant habe annehmen dürfen, der Lenker des Traktors werde sich letztlich korrekt verhalten, d.h. dem in Schritttempo herannahenden Zug rechtzeitig ausweichen und dem Zug dessen Vortrittsrecht gewähren. Robert sei mit der gebotenen Vorsicht gefahren und es könne von ihm nicht, wie vom Statthalter dargelegt, gefordert werden, bei Gegenverkehr zur Sicherheit anzuhalten.

Endlich der Freispruch

Knapp zwei Jahre nach der Kollision wurde Robert vom Einzelrichter freigesprochen. Wie so oft, deckte die vom Gericht zugesprochene Parteientschädigung die Anwaltskosten nur teilweise. Es wäre eine nette Geste gewesen, wenn die Direktion der Privatbahn, welche voll hinter Robert stand und den Weiterzug des Strafbefehls vor den Einzelrichter begrüsste, einen Teil der nicht gedeckten Anwaltskosten übernommen hätte. Die Ablehnung der Kostenbetei-lung durch den Arbeitgeber zeigt die grosse Wichtigkeit, welche der SEV-Berufsrechtsschutz für unsere Mitglieder hat.

Ein gutes Ende

Robert, welcher während fast zwei Jahren durch einen übereifrigen Statthalter als Straftäter bezeichnet und in seinem Berufsstolz als Lokführer verletzt worden war, gab dem SEV nach Fallabschluss folgende Rückmeldung: «Vielen Dank nochmals. Bin von A–Z sehr gut beraten und betreut worden.»

Rechtsschutzteam SEV