ZPV und LPV
Pausengebastel bei der SBB: So nicht!
Seit einigen Monaten werden die Pausen von Zug- und Lokpersonal zunehmend zu Arbeitsunterbrechungen. Im Namen der Flexibilität werden Fahrpläne ohne angemessene Konsultation geändert. Der Unterverband des Zugpersonals (ZPV) kritisiert eine Testphase von zweifelhafter Rechtmässigkeit, und der Unterverband des Lokomotivpersonals (LPV) prangert ein Flickwerk an. An der Basis wächst die Wut.
Ernst ist Kundenbegleiter bei der SBB. Für seine Schicht, die früh in Luzern begann, war eine einstündige Pause am Bahnhof Lausanne vorgesehen. In letzter Minute sieht er auf seinem Tablet, dass er stattdessen eine 29-minütige Pause in Palézieux hat. Er wird in einer Station ohne Toilette und Pausenraum warten müssen.
Lokführerin Isabelle hat auch eher zufällig erfahren, dass ihre Pause zu einem Imbiss wurde, als sie bereits ihre Schicht begonnen hatte. Anstatt die vorgesehene Stunde mit einer Kollegin in Brig zu verbringen, wo im Kühlschrank ihr Essen wartet, muss sie zum Genfer Flughafen rennen, um schnell schnell auf die Toilette zu gehen und sich schnell schnell ein Sandwich zu kaufen, das sie auf dem Rückweg essen wird. Auch wenn die Vornamen hier fiktiv sind, sind die beschriebenen Situationen real.
Versuch von KBC
Es begann mit einer Information im «KBC Aktuell» am 27. Januar. Der Geschäftsbereich KBC – Kundenbegleitung und Reinigung – der SBB kündigte die Einführung einer Versuchsphase ab 1. Februar für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten an, in der eine neue Form der «Verständigung» getestet werden soll. Die Anführungszeichen sind angebracht, denn man informiert die Mitarbeitenden mittels einer rot unterstrichenen Tourennummer in Sopre über Touren, die eine Umwandlung einer Pause in eine Arbeitsunterbrechung beinhalten. Die Änderung wird vorgenommen, ohne die Mitarbeitenden direkt um ihre Zustimmung zu bitten. Diese müssen daher an ihren Tablets auf jede Veränderung aufmerksam sein. Melden sich die Mitarbeitenden nicht bei den Disponenten, gilt die Änderung als genehmigt. Bei Unstimmigkeiten wird die Anfrage unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten geprüft.
Verkürzte Konsultation
Der ZPV hat am 3. Februar sofort klargestellt, dass die Zuweisung von Arbeitsunterbrechungen anstelle von Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) nur nach Rücksprache mit den Arbeitnehmenden oder deren Vertretung, d. h. den ZPV-Sektionen, möglich ist. Diese müssen laut Art. 25 Abs. 4 der AZG-Verordnung AZGV über Änderungen des Jahresarbeitszeitplans mindestens 21 Tage vor deren Inkrafttreten informiert werden. «Die SBB hat den SEV vor vollendete Tatsachen gestellt», sagt ZPV-Zentralpräsident Ralph Kessler. «Wir akzeptieren die Art und Weise, wie KBC vorgeht, nicht. Die SBB spielt mit den Grenzen des Gesetzes, und ihr Ansatz ist falsch. Die Konsultation ist nicht wirklich eine Konsultation. Das akzeptieren wir nicht und haben das der SBB auch deutlich gemacht.»
Änderungen werden oft erst einige Tage vor dem Einsatz oder gar erst am Tag selbst vorgenommen. KBC sagt, die Personalkommission habe den Prozess genehmigt. Der SEV hat KBC im März darauf hingewiesen, dass die Peko diese Kompetenz an die ZPV-Sektionen delegiert hat. Die KBC-Leitung behauptet, die Peko bleibe für diese Angelegenheit verantwortlich. «Die SBB will sich mehr Flexibilität geben, als ob die Mitarbeitenden nicht schon flexibel genug wären und ihre Anpassungsfähigkeit während der Pandemie nicht bewiesen hätten», sagt Kessler. «Die SBB behauptet, dass es einen Bedarf an Flexibilität aufgrund von Baustellen gebe. Doch bis zum Beweis des Gegenteils kann eine Baustelle nicht erst in letzter Minute geplant werden!»
Lokpersonal ebenfalls betroffen
Beim Lokpersonal hat die SBB kein Pilotprojekt gestartet. Doch auch hier werden vermehrt Pausen in Arbeitsunterbrechungen umgewandelt, mit derselben Politik der vollendeten Tatsachen: «Sie fragen uns schon lange nicht mehr um unsere Zustimmung an. Sie haben zu grosse Angst, dass wir Nein sagen. So gehen wir täglich von Entdeckung zu Entdeckung», sagt Hanny Weissmüller, Zentralpräsidentin des LPV, verbittert. «Uns wurde gesagt, dass dies auf einen Mangel an Personal zurückzuführen sei. Ich denke aber, es liegt vor allem an der mangelnden Ausbildung der Einteiler», sagt Weissmüller.
Und an mangelnder Optimierung der Ressourcen: «Es gab abwegige Situationen mit Touren mit zwei Lokführer/innen in Dienstfahrt im Zug ab Saint-Maurice, die aufgrund der Bauarbeiten in Cully von Vevey nach Chexbres hätten ablösen können, währenddem gleichzeitig zwei Lokführer/innen aus Lausanne geholt wurden», beklagt Weissmüller. «Schlussendlich waren wir fünf Lokführer/innen!»
Kurzausbildung für Einteiler
Die vom Fahrpersonal verlangte Flexibilität soll wohl die überlasteten Disponenten (siehe SEV-Zeitung 18/2020) entlasten, denken Kessler und Weissmüller. «Früher musste man etwa fünf Jahre im Betrieb gearbeitet haben, um das System kennenzulernen, bevor man die Planung machte. Heute sind Mitarbeitende ein paar Monate nach der Lehre schon in der Disposition. So kann man die Dinge nicht kennenlernen», klagt Kessler. Es wurden zwar Leute angestellt, doch fehlen ihnen Erfahrung und Einarbeitungszeit.
Für Weissmüller «müssen wir Einteiler einstellen und besser ausbilden, und nicht mehr an den jährlich geplanten Touren herumbasteln, sondern Lokführer/innen in der Reserve fragen, die sich bereit erklären, flexibler zu sein. Und vor allem brauchen wir Mitbestimmung: Die Leute müssen gefragt werden.» Kessler warnt: «Wir hoffen, dass die SBB den Weg dieses Pilotprojekts nicht weitergeht. Sollte KBC über den 31. Juli hinaus damit weitermachen, müssten wir erwägen, die Angelegenheit vor das BAV zu bringen, damit es überprüft, ob die Massnahmen AZG-konform sind. Wir brauchen eine echte Pause, um abzuschalten und uns zu erholen.»
Yves Sancey / Übersetzung: Jürg Hurni
Kommentare
Carmine Cucciniello 15/07/2021 14:36:46
Recht so! Das fahrende Personal, kann nicht jedesmal für Fehldispositionen und Personalmangel den Kopf herhalten. Wir sind flexibel, aber jedes Gummiband reisst, wenn an zwei Richtungen daran gezogen wird.