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Coronavirus

Vereinbarung zur Kurzarbeit bei SBB Cargo International getroffen

Die Corona-Krise hat den grenzüberschreitenden Güterverkehr um bis zu 25 % einbrechen lassen. Foto: SBB/Michael Claushallm.

Unter Leitung des SEV hat die Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände mit SBB Cargo International eine Vereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie auch bei diesem Unternehmen nötig war/ist.

Denn die Coronakrise hat den grenzüberschreitenden Güterverkehr um bis zu 25% einbrechen lassen. Weil SBB Cargo International (SBB CINT) seinen Hauptsitz in Olten hat, hat das Unternehmen beim Kanton Solothurn, entsprechend den Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr, Kurzarbeit für vier Unternehmensteile beantragt. Die Voranmeldungen wurden am 25. Mai 2020 durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn bewilligt.

Voller Lohn garantiert

SBB CINT hat mit den Sozialpartnern in einer Vereinbarung als Zusatz zum GAV beschlossen, dass der Lohn nach wie vor zu 100% ausbezahlt wird. Die Arbeitszeit wird für die Dauer der Kurzarbeit mindestens zu 80% gewährt. Damit ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beschäftigt werden können und es zu keinen Härtefällen kommt. Der GAV gilt ansonsten weiterhin vollumfänglich.

In einem Leitfaden von SBB CINT werden alle Fragen zur Handhabung der diversen Zeitkonten und weitere Punkte geregelt. So kann es zu erheblichen Minusstunden einzelner Mitarbeiter kommen, welche aber Ende Jahr auf mindestens 25 Stunden Minus, gemäss GAV, aufgefüllt werden. Ebenfalls ist in dieser Weisung verankert, wie die Verteilung der Kurzarbeitszeit auf die verschiedenen Mitarbeitenden geschieht. Diese Regelung wurde unter Einbezug der PEKO erarbeitet. 

SBB CINT wie auch die Sozialpartner sind froh, mit dieser Vereinbarung für das Personal eine neue Grundlage für diese Zeit der Unsicherheit gelegt zu haben. Man ist sich einig, dass aktuell vieles in Bezug auf die Arbeitszeit nicht verbindlich niedergeschrieben werden kann, da für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin eine andere Ausgangslage vorliegt und die Freiwilligkeit für das Zuhausebleiben relativ ist. Wir stellen aber fest, dass das Personal grosses Verständnis für die Situation zeigt und die Unternehmung gleichzeitig bemüht ist, im Einzelfall gute und wohlwollende Lösungen zu finden. Nur gemeinsam kann eine Einvernehmlichkeit erreicht werden. 

Den Leitfaden und die Vereinbarung wird SBB CINT den Mitarbeitenden zukommen lassen.

SEV-Mitglieder können sich bei Fragen oder Problemen an Gewerkschaftssekretär Manuel Avallone wenden: 
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