Erneute Einschnitte der Pensionskasse SBB
SEV fordert volle Übernahme durch SBB
Die Pensionskasse der SBB nimmt weitere schmerzliche Leistungskürzungen vor. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV erachtet diese fürs Personal als nicht akzeptabel. Der SEV fordert deshalb die SBB auf, dem Personal die Einbussen vollumfänglich auszugleichen.
Die Pensionskasse SBB begründet die neusten Leistungskürzungen mit der höheren Lebenserwartung und den tiefen Renditen an den Kapitalmärkten. Beides stellt der SEV nicht in Frage. «Eine weitere Leistungskürzung halten wir jedoch nicht für akzeptabel», betont SEV-Präsident Giorgio Tuti. Er fordert deshalb, dass die SBB mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen dafür sorgt, dass die Neurenten nicht gesenkt werden müssen. Diese Forderung bildet einen Bestandteil der gewerkschaftlichen Lohnforderungen an die SBB.
Wenn die SBB diesen Ausgleich übernimmt, steht sie damit nicht allein da – im Gegenteil: Bei der Pensionskasse des Bundes Publica ist der entsprechende Entscheid schon vor einigen Monaten getroffen worden, und auch die Pensionskasse Symova, der grosse Teile des übrigen Verkehrspersonals angehören, fordert die Unternehmen zum Ausgleich auf.
Personal mehrfach an Sanierung beteiligt
Bei der SBB ist die Situation speziell: Da der Bund die Kasse bei der Verselbständigung nicht korrekt ausfinanziert hatte, mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen zehn Jahren bereits aussergewöhnliche Einschnitte in Kauf nehmen: So wurde vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt, ohne die Einbussen auszugleichen, ein Sanierungsbeitrag von 1.5 Lohnprozent wurde als Lohnmassnahme akzeptiert, die nie kompensiert wurde, und als Gegenleistung für die Nachzahlung des Bundes hat das Personal einen erneuten Sanierungsbeitrag von 2,5 Lohnprozent auf sich nehmen müssen.
Die Gegenleistung des Bundes ist jedoch unvollständig: Er hat nicht seine volle Schuld beglichen, sondern in einem politischen Kompromiss lediglich einen Teil des Fehlbetrags übernommen. Angesichts der gegenwärtigen Finanzmarktlage reicht die bevorstehende Zahlung bei weitem nicht aus, um die Pensionskasse SBB ins Gleichgewicht zu bringen.
Lohnforderungen für 2012
Der SEV und die Partner der Verhandlungsgemeinschaft GAV SBB haben der SBB die folgenden Forderungen für die kommenden Lohnverhandlungen eingereicht:
- Generelle Lohnerhöhung um 2 Prozent mit entsprechender Anhebung der Lohnbänder
- Volle Schadloshaltung des Personals beim Leistungsabbau der Pensionskasse
- 0,75 Prozent der Lohnsumme für systembedingte Anstiege
Ruf der SBB als Arbeitgeberin steht auf dem Spiel
Insgesamt sind die Altersrenten im Vergleich zum letzten Lohn inzwischen von 60 Prozent auf deutlich unter 50 Prozent gesunken. Eine weitere Senkung wäre inakzeptabel und einer Arbeitgeberin nicht würdig, die sich selbst als attraktiv und sozial bezeichnet.
Entsprechend steht nun die SBB in der Pflicht, ihrem Personal ein Alter in Würde zu ermöglichen. «Die vollständige Übernahme der Ausgleichsbeiträge, mit denen die Renten lediglich auf dem heutigen Niveau gehalten werden, ist unausweichlich, um als Arbeitgeberin glaubwürdig zu bleiben», fordert Giorgio Tuti.
Der SEV erklärt sich bereit, diese Forderung in die alljährlichen Lohnverhandlungen zu integrieren. Dabei sind weitere Aspekte zu beachten: Das auf Mitte Jahr eingeführte Lohnsystem hat dazu geführt, dass allzu viele Mitarbeitende der SBB ohne Lohnperspektive dastehen. Auch dies muss mit den Lohnmassnahmen korrigiert werden. Es sind intelligente Lösungen gesucht, um das Beste fürs Personal herauszuholen.
«Die SBB wird dieses Jahr erneut einen ausgezeichneten Jahresabschluss erreichen. Es wäre für den SEV und das gesamte Personal völlig unverständlich, wenn in dieser Situation seinen berechtigten Forderungen nicht stattgegeben würde», stellt Tuti abschliessend fest.
Tochterfirmen nicht vergessen
Der SEV kritisiert, dass die Pensionskasse SBB einseitig einen Leistungsabbau beschliesst, der nicht nur das Personal von SBB und SBB Cargo betrifft, sondern auch von Tochter- und Drittfirmen, die historisch bedingt bei der Pensionskasse SBB angeschlossen sind. «Wir fordern, dass diese Tochter- und Drittfirmen mit eigenen Vorsorgekom-missionen unabhängige Entscheide treffen können», stellt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger klar.
Der heutige Zustand ist aus Sicht des SEV im klaren Widerspruch zum BVG, das eine paritätische Beteiligung von Unternehmen und Personal an den Entscheiden der beruflichen Vorsorge vorschreibt.