Endlich Vorschläge des Bundesrats zur Sanierung der Pensionskasse SBB
Bund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen
Mit grosser Verspätung legt der Bundesrat endlich die Vorschläge zur Sanierung der Pensionskasse SBB auf den Tisch. Von den vier Varianten bringt jedoch nur eine wirklich die Lösung: Nur mit dem Betrag von mindestens 3,2 Milliarden Franken korrigiert der Bund die Fehler, die er in den letzten zehn Jahren gemacht hat.
Der schlechte Zustand der Pensionskasse SBB hat Aktiven und Pensionierten schon viel abverlangt: Das aktive SBB-Personal hat ab 2003 mit 1,5 Lohnprozent an die Sanierung beigetragen (ab 2005 in Form von Lohnverzicht). Seit 2007 wird die Pensionskasse im Beitragsprimat geführt, was höhere Beiträge und tiefere Leistungen nach sich zieht. Die Rentnerinnen und Rentner ihrerseits haben seit 2004 keinen Teuerungsausgleich mehr erhalten, was bereits einen Kaufkraftverlust von rund 7 Prozent ausmacht – und angesichts der aktuellen Kostensteigerungen im Alltag laufende Verschlechterungen bringt.
Die SBB hat selbst inzwischen mit 1,5 Milliarden Franken die Rechnung der Pensionskasse hinsichtlich der aktiven Versicherten ins Gleichgewicht gebracht. Doch das grosse Loch ist und bleibt jenes der Pensionierten aus Bundesbeamtenzeiten: Hier hat der Bund die SBB gegenüber allen andern vergleichbaren Unternehmen und Bereichen massiv schlechter gestellt. Weder hat er die Rentner in seine eigene Pensionskasse übernommen (wie beispielsweise bei der Swisscom), noch hat er bei der Ausgliederung der Pensionskasse eine Reserve mitgegeben (wie bei der Publica) und die vollständige Ausfinanzierung vorgenommen.
Die Vorlage des Bundesrates ist deshalb nicht Kür, sondern Pflicht. Fehler aus vergangenen Jahren müssen eingestanden und korrigiert werden. Das ist erfreulicherweise jetzt der Fall, was den Bericht angeht. Beim Entscheid für eine nachhaltige Sanierung allerdings muss der Tatbeweis noch folgen. Bundesrat und Parlament haben keine andere Wahl, als mindestens 3,2 Milliarden Franken für die Variante 1 einzuschiessen. Alles andere wäre Stückwerk und würde der SBB Schaden zufügen – sei es, weil sie weitere Mittel in die Pensionskasse einbringen muss, statt sie für ihre eigentliche Aufgabe verwenden zu können, sei es, weil die Pensionskassenbedingungen die SBB als Arbeitgeberin völlig unattraktiv machen würden. Der SEV verlangt vom Bund, dass auch er seiner Verantwortung nachkommt und seine Fehler von 1999 korrigiert.
Ascoop: Gleichbehandlung nötig
Der SEV akzeptiert, dass der Bundesrat vorerst die Pensionskasse der SBB sanieren will. Er hält jedoch daran fest, dass auch die Pensionskasse Ascoop, der zahlreiche Konzessionierte Transportunternehmen angeschlossen sind, aus gleichen Gründen wie die Pensionskasse SBB finanzielle Lücken aufweist. Zwar haben bei der Ascoop weitere Gründe die Situation verschlechtert, aber es besteht dennoch eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von SBB und Konzessionierten Transportunternehmen. Der SEV erwartet deshalb weiterhin, dass innert nützlicher Frist auch eine Vorlage kommt, die der staatlichen Pflicht gegenüber der Ascoop Rechnung trägt.
Weitere Auskünfte: 031-357 57 50 und 079-357 99 66,