Genfer Schiffsführer erkämpfen branchenübliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
«Möwen»-GAV unter Dach
Am 1. Juni tritt bei der Genfer Motorbootslinienbetreiberin Société des Mouettes genevoises de navigation (SMGN) der erste Gesamtarbeitsvertrag ihrer Geschichte in Kraft. Die rund 20 Schiffsführer erhalten damit Anstellungs- und Arbeitsbedingungen auf gleichem Niveau wie in den übrigen Schweizer Schifffahrtsunternehmen. Die wichtigsten GAV-Punkte sind ein 13. Monatslohn, eine Entschädigung von 10 Franken pro Stunde für Sonntagsarbeit und 100-prozentige Lohnfortzahlung während 720 Tagen im Krankheitsfall.
Mit der Unterzeichnung des GAV haben SEV und SMGN ihren seit langem schwelendem Streit beigelegt. Nachdem es früher zu tumultartigen Auseinandersetzungen kam und ein Streik nur knapp verhindert wurde, haben sich die beiden Parteien nun am Verhandlungstisch einigen können. «Der GAV ist konkreter Ausdruck einer konstruktiven Sozialpartnerschaft», sagt der zuständige SEV-Gewerkschaftssekretär Olivier Barraud und ergänzt: «Es ist an uns, den GAV zu pflegen, damit er von Dauer ist.» Unter dem Vorbehalt, dass der Leistungsvertrag zwischen der SMGN und dem Kanton Genf verlängert wird, steht der GAV mindestens bis 31. Dezember 2010 in Kraft.
Die monatliche Lohnauszahlung, die der SMGN im November 2007 vorgeschrieben wurde, ist nun in einer Lohnskala verankert, die fest zum GAV gehört. Die Skala garantiert den Schiffsführern in den ersten sechs Dienstjahren einen Aufstieg. Zudem wird ab 1. Juni Sonntagsarbeit mit 10 Franken pro Stunde entschädigt. Ab 1. Januar 2009 erhalten die Schiffsführer zudem einen 13. Monatslohn.
«Dank dem GAV haben wir nun generell gleichwertige Anstelltungs- und Arbeitsbedingungen wie die Schiffsführer auf den übrigen Schweizer Seen», freut sich Benjamin Haberstitch, der gewerkschaftliche Vertreter der Schiffsführer. «Es freut mich auch, dass der SEV und die Direktion wieder zum Dialog zurückgefunden haben.»
Die GAV-Unterzeichnung erfolgte kurz vor der Grossratsdebatte über den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kanton Genf und der SMGN. Die Unterzeichnung eines GAV war für den SEV eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erneuerung des Dienstleistungsvertrags. Nun liegt der Ball bei den Grossratsabgeordneten.
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