SBB Cargo: Personal zahlt den Preis
Fragwürdige Wirtschaftlichkeit
Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV stellt sich gegen die Haltung von SBB Cargo, den Wagenladungsverkehr in der Schweiz wirtschaftlich betreiben zu wollen. Den Preis dafür zahlt das Personal – über die Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen und über Stellenabbau.
SBB Cargo gibt sich der Illusion hin, als einzige Bahn überhaupt den Wagenladungsverkehr kostendeckend abwickeln zu können. Die Transportgewerkschaft SEV weist darauf hin, dass dieses Ziel nur auf dem Buckel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden kann. Dies zeigt sich in den unrealistischen Forderungen von SBB Cargo im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag. Die Gütertochter der SBB verlangt längere Arbeitszeiten und für die Unterhaltsbetriebe die Vertragsbedingungen der Metallbranche (MEM).
Mit der gestern vollzogenen Reduktion des Zustellnetzes hat SBB Cargo einen weiteren Schritt weg vom Prinzip «Güter auf die Schiene» vollzogen. Und die Bahn ist offensichtlich gewillt, auf diesem Weg weiterzugehen. Es ist für den SEV unverständlich, dass die SBB diesen Auftrag der wirtschaftlichen Durchführung entgegennimmt, statt sich auf politischer Ebene dagegen zu wehren. Das Schweizervolk hat wiederholt seinen Willen bekundet, die Verlagerung von Gütern von der Strasse auf die Bahn auch finanziell zu unterstützen. Doch SBB Cargo unternimmt offensichtlich nichts, um die bisherigen Zahlungen beizubehalten oder gar auszuweiten.
«Wir werden uns in den Verhandlungen zum GAV nicht von diesem Auftrag unter Druck setzen lassen», betont Pierre-Alain Gentil, SEV-Präsident. Es könne nicht sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SBB Cargo schlechter gestellt werden als ihre Kollegen bei der übrigen SBB, nur um einen falschen Ehrgeiz der Unternehmensleitung zu befriedigen. «Der Erfolg des Unternehmens hängt nicht nur vom Lohn ab, sondern auch von der Qualität der Leistungen, und nicht zuletzt von den Fähigkeiten der Führung», fügt Gentil an.