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Das ändert 2024 bei den Sozialversicherungen
Auch 2024 gibt es bei den Sozialversicherungen mehrere Neuerungen. Die wichtigste davon betrifft den Renteneintritt, der nun vorgezogen oder hinausgeschoben werden kann und zudem neu teilweise möglich ist. Das ist aber nicht alles. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen, auf dem Wissensstand von Mitte November 2023.
AHV: Beweglichkeit beim Eintritt sowie Ansporn, länger zu arbeiten
Auf den 1. Januar 2024 sind einige der Neuerungen der Reform «AHV21» umgesetzt worden. So können die Versicherten neu den Übergang vom Berufs- zum Rentenleben flexibler und schrittweise gestalten. Sie können nämlich einen Teil der Rente früher beziehen und einen anderen Teil hinausschieben, sowohl bei der AHV als auch bei der Pensionskasse.
Statt einem festen Rentenalter gibt es neu ab diesem Jahr das sogenannte Referenzalter für den Renteneintritt. Dieses legt den Zeitpunkt fest, ab welchem eine Person Anspruch auf die volle Rente hat. Es ist für Männer und auch für Frauen ab Jahrgang 1964 auf 65 Jahre festgelegt. Die vor 1964 geborenen Frauen haben ein abweichendes Referenzalter.
Der Bezug der AHV-Rente ist ab 63 Jahren möglich (ab 62 für Frauen der Übergangsgeneration). Die Rente wird um einen Prozentsatz reduziert, der sich an der Anzahl Monate bemisst, die zwischen dem Renteneintritt und dem Erreichen des Referenzalters liegen. Neu ist die Möglichkeit, den Vorbezug in Monaten und nicht nur in ganzen Jahren festzulegen. So kann jemand beispielsweise die AHV im Alter von 64 Jahren und 5 Monaten beantragen.
Andererseits können die Versicherten den Rentenbezug bis ins Alter von höchstens 70 Jahren aufschieben. Sie können den Renteneintritt auf jeden beliebigen Monat zwischen 65 und 70 Jahren ansetzen; die Rente wird entsprechend erhöht.
Ein weiteres Element, um den AHV-Bezug flexibler zu machen, ist die Möglichkeit, nur einen Teil der Rente vorzuziehen oder hinauszuschieben, unabhängig davon, ob jemand weiter erwerbstätig ist oder nicht. Dies ermöglicht es beispielsweise, die Arbeitszeit zu reduzieren und den Einkommensverlust durch einen Teilbezug der AHV auszugleichen. Die einzige Einschränkung besteht in einer Begrenzung der Teilrente auf 20 Prozent als tiefstem und 80 Prozent als höchstem Anteil.
Die Reform AHV21 enthält auch einen Ansporn, um länger zu arbeiten und damit die künftige Rente zu erhöhen. Man kann nun wählen, ob man weiterhin auf seinem vollen Lohn AHV-Beiträge bezahlt, wenn man über 65 Jahre hinaus arbeitet. Der Abzug auf dem Lohnanteil unter 1400 Franken pro Monat ist dabei freiwillig. Diese Neuerung ermöglicht insbesondere das Schliessen von allfälligen Beitragslücken.
Ausserdem wird die Karenzzeit für den Erhalt einer Hilflosenentschädigung der AHV von bisher einem Jahr auf sechs Monate gesenkt.
Zweite Säule: höhere Mindestverzinsung
In der beruflichen Vorsorge (BVG) wird der Mindestzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 % im Jahr 2024 angehoben.
Bezüglich flexibler Pensionierung bringt die AHV-Reform auch für die Zweite Säule gewisse Möglichkeiten, die für alle Versicherten gelten und in den grossen Zügen jenen der AHV entsprechen (Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren und Teilbezug der Rente).
IV: realistischere Einkommensberechnung
Der Invaliditätsgrad ist entscheidend für die Frage, ob ein Anspruch auf eine Invalidenrente besteht, und für die Berechnung der Höhe dieser Rente. Zu deren Berechnung vergleichen die IV-Stellen das Einkommen der Versicherten vor und nach Beginn der Invalidität. Wenn jemand nicht mehr arbeiten kann, werden die Berechnungen theoretisch vorgenommen und auf statistische Lohnskalen abgestützt.
Seit 1. Januar werden diese hypothetischen Einkommen um 10 Prozent gekürzt, um den tatsächlichen Einkommensmöglichkeiten der betroffenen Personen näher zu kommen, die häufig weniger hoch sind als die Referenzwerte der Lohnskalen. Diese Anpassung kann zu einer Erhöhung des Invaliditätsgrads und damit zu einer höheren Rente führen, ebenso zu mehr Neueinstufungen.
Diese um 10 Prozent reduzierte Einschätzung wird nur bei neuen Fällen angewandt, bei denen ein hypothetisches Einkommen berechnet werden muss, da nach Eintritt der Invalidität kein Arbeitseinkommen mehr besteht. Die laufenden Renten müssen von den IV-Stellen innert drei Jahren überprüft werden.
EO: verlängerter Urlaub für hinterlassenen Elternteil
Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes stirbt, verlängert sich neu der Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub des hinterbliebenen Elternteils um zwei auf 16 Wochen. Wenn eine Mutter in den ersten 14 Wochen nach der Geburt stirbt, erhält der Vater des Kindes bzw. die Ehefrau der Mutter einen Urlaub von 14 Wochen zusätzlich zu den zwei Wochen, auf den er oder sie bereits Anspruch hatte. Verstirbt der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter innert sechs Monaten nach Geburt des Kindes, hat die überlebende Mutter Anrecht auf zwei zusätzliche Urlaubswochen.
Im Rahmen dieser Anpassung der Erwerbsersatzordnung (EO) werden auch die Begriffe verändert: Es wird nicht mehr von «Vaterschaftsurlaub» gesprochen, sondern von «Urlaub des anderen Elternteils», um der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2022 Rechnung zu tragen.
EL: Ende der Übergangsfrist
Bei den Ergänzungsleistungen enden 2024 die Übergangsfristen, die bei der Reform 2021 eingeführt wurden. Diese galten für Personen, die bereits EL bezogen und durch die Reform Verschlechterungen erlitten hätten. Für sie gab es eine Übergangsfrist von drei Jahren, um sich an die neue Situation anzupassen.
Bundesgesetz über die Unfallversicherung: Kürzungen bei schwerem Verschulden
Bei der Unfallversicherung geht es nicht um eine Gesetzes-, sondern um eine Praxisänderung: Bei Nichtberufsunfällen scheinen die Versicherer in Fällen von schwerem Verschulden der Versicherten eine strengere Linie einzuschlagen und vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Taggelder zu kürzen, wie dies Artikel 37 UVG vorsieht. Wir erinnern daran, dass im Strassenverkehr grundsätzlich eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln oder mehrere wesentliche Widerhandlungen dagegen als schweres Verschulden gelten.
SEV-Rechtsschutzteam