Philipp Hadorn antwortet
Swiss soll zahlen
Warum verzichtet SEV-GATA auf die Einreichung der Klage gegen Swiss wegen widerrechtlicher Anwendung des Krisen-GAV für das Bodenpersonal?
Mit Beginn der Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie bat Swiss um Verhandlungen zur Senkung der Kosten. Wir schnürten im Januar 2021 mit dem Krisen-GAV ein «Sparpaket» und setzten uns erfolgreich für Bundeshilfe und Verlängerungen der Kurzarbeitsentschädigungen ein. Doch als «Dank» kündigte die Swiss unter dem neuen CEO im Mai 2021 eine Massenentlassung an.
Die Anwendung des Krisen-GAV hatte einerseits einen klaren Zweck (keine Entlassungen), eine Voraussetzung (erst nach dem Ende der gesetzlichen Kurzarbeit), eine zeitliche Befristung und eine Regelung des «Payback» nach Überwindung der Krise.
Per 1. März 2022, im Moment der offensichtlichen Erholung der Branche mit deutlicher Stellenunterbesetzung, setzte Swiss den Krisen-GAV in Verletzung der Vereinbarung in Kraft. Weil die Swiss unseren Protest ignorierte, bereiteten wir eine Klage vor. Wenige Wochen später kündigte Swiss an, sämtliche Krisen-Bestimmungen per Ende Jahr aufzuheben.
Nun gelangte Swiss an uns, den vereinbarten «Payback» von 2500 Franken / FTE (Vollzeitstelle) zu halbieren, da der Krisen-GAV lediglich zehn Monate in Kraft sei und damit zu weniger als der Hälfte der geplanten Einsparungen führe. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wäre eine maximale Dauer von 28 Monaten möglich gewesen mit Einsparungen von 5000 Franken / FTE.
SEV-GATA analysierte die Situation: Die widerrechtliche Anwendung des Krisen-GAV führt faktisch dank der vereinbarten fixen Regelung des «Payback» zu einem Vorteil für unsere Mitglieder. Den erbrachten Krisen-Opfern von nun «lediglich» rund 1800 Franken / FTE stehen Ansprüche von 2500 Franken der Swiss entgegen. Aus diesem Grund halten wir an der vollständigen Vereinbarungserfüllung fest, verzichten auf die Einreichung der Klage und überwachen, dass Swiss vereinbarungsgemäss die Payback-Zahlungen vornimmt.
Die Klagen wegen Verletzung des Konsultationsverfahrens bei der Massenentlassung bleiben vor dem Gericht hängig.
Philipp Hadorn
Philipp Hadorn ist Gewerkschaftssekretär SEV und Präsident von SEV-GATA, der Luftabteilung des SEV. Hast du eine Frage an den SEV? Schreib uns an