Vincent Brodard antwortet*
Risikogruppe? Deine Rechte
Welche Rechte haben gefährdete Angestellte und solche, die mit Menschen aus der Risikogruppe im selben Haushalt leben?
Zur Risikogruppe zählen Personen ab 65 Jahren und alle, die an den folgenden Krankheiten leiden: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Immunschwäche aufgrund anderer Krankheiten oder einer Therapie, Krebs. Grundsätzlich genügt es, wenn gefährdete Mitarbeitende dem Arbeitgeber eine persönliche Erklärung vorlegen. Das Unternehmen kann aber zur Bestätigung zusätzlich ein Arztzeugnis verlangen. Hingegen darf der Arbeitgeber seinem Personal keine Fragen zur gesundheitlichen Verfassung stellen. Gefährdete Angestellte arbeiten zum gleichen Lohn von zu Hause aus, selbst wenn die Aufgaben dadurch von den vertraglich vereinbarten Pflichten abweichen. Sind gefährdete Personen jedoch aus betrieblichen Gründen absolut unabdingbar, so gehen sie ihrer üblichen Tätigkeiten nach – allerdings nur unter der Bedingung, dass die nötigen Schutzmassnahmen ergriffen werden:
Der Arbeitsplatz wird so angepasst, dass kein enger Kontakt zu anderen Mitarbeitenden besteht, z.B. mit einem separaten Büro oder einer abgetrennten Zone, um den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
In Situationen, in denen enger Kontakt nicht vermieden werden kann, braucht es die folgenden Schutzmassnahmen: Vertretung, technische und organisatorische Massnahmen sowie individuelle Schutzausrüstung.
Kann der Arbeitgeber diese Regeln nicht einhalten, muss er den gefährdeten Mitarbeitenden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen und zum normalen Lohn gleichwertige Ersatzaufgaben zuteilen. Angestellte dürfen eine Aufgabe verweigern, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind oder sie das Ansteckungsrisiko aus spezifischen Gründen für zu hoch halten. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen.
Falls das Unternehmen seine gefährdeten Mitarbeitenden nicht regelkonform weiterbeschäftigen kann oder will, hat es diese zu dispensieren und die Lohnzahlung fortzuführen.
Angestellte, die mit einer Person aus der Risikogruppe zusammenleben, müssen am Arbeitsplatz erscheinen und die Hygiene- sowie Verhaltensregeln des BAG einhalten. Es ist allerdings möglich, eine Kompensation der Überstunden zu vereinbaren oder Ferien bzw. unbezahlten Urlaub zu nehmen.
* Gewerkschaftssekretär Vincent Brodard ist im SEV für den Gesundheitsschutz zuständig und kümmert sich im Rechtsschutzteam SEV um Fälle in der Westschweiz.
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