Neuer GAV BLT: ein guter Schritt vorwärts
Am 20. November wurde am Sitz der Baselland Transport AG in Oberwil ein weiterentwickelter GAV unterzeichnet. Dieser bringt dem Personal eine ganze Reihe von Verbesserungen und ist übersichtlicher als der alte Vertrag. Er tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
«Heute ist für die BLT ein guter Tag», freute sich Direktor Andreas Büttiker bei der Unterzeichnung. «Ich bin stolz auf den neuen GAV. Das Jahr hatte frostig begonnen, doch gab es rasch eine Klimaerwärmung.» In der Tat hingen am 7. Januar an Tramstationen SEV-Plakate mit Personalforderungen, nachdem der Verwaltungsrat monatelang kein Mandat für GAV-Verhandlungen erteilen wollte. Die Leitung ging dann auf das von SEV-Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler vorgeschlagene Vorgehen in drei Schritten ein: Zuerst wurde in den ersten drei Verhandlungsrunden der GAV-Text bereinigt, der wegen der vielen Nachträge der letzten zehn Jahre unübersichtlich geworden war. In einem zweiten Schritt wurden die Punkte abgehakt, wo allfällige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen waren und keine Differenzen bestanden. Erst in der vierten und fünften Gesprächsrunde wurde als dritter Schritt über die noch offenen Personalbegehren verhandelt. Auf viele ging die Direktion ein, und am 2. November hiess der Verwaltungsrat das Resultat gut. Seitens SEV legten Mitgliederversammlungen der SEV-VPT-Sektion BLT im Frühjahr und Herbst die Verhandlungsmandate fest.
SEV-Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler zeigte sich namens der vierköpfigen SEV-Verhandlungsdelegation ebenfalls zufrieden, «auch wenn es weiterhin offene Wünsche gibt. Wichtig war, dass wir auf Augenhöhe konstruktiv und lösungsorientiert miteinander sprachen. So können wir auch künftig gute Lösungen finden.» Konkret wolle der SEV mit der BLT die Thematik der Zuteilung von Ausgleichs-, Ruhe- und Feiertagen weiterverfolgen. «Wir hoffen, dass wir auch zu diesem wichtigen Anliegen eine gemeinsame Lösung finden werden. Wir bleiben dran.»
Hier gibt's ein Video der GAV-Unterzeichnung mit Stimmen der Sozialpartner.
Fotos von der GAV-Unterzeichung am BLT-Hauptsitz in Oberwil:
Zehn Fortschritte auf einmal
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die freiwillige Familienzulage wird neu allen Mitarbeitenden gewährt, wenn die Voraussetzungen gemäss Familienzulagengesetz erfüllt sind. Bisher erhielten BLT-Mitarbeitende diese Zulage nur dann, wenn sie auch die Kinder- bzw. Ausbildungszulage erhielten. Ging diese an ihre/n Partner/in, mussten BLT-Mitarbeitende auf die Familienzulage verzichten.
- Regelmässig ausbezahlte Zulagen wie Nacht- und Sonntagszulagen sind neu pensionskassenversichert. Dabei gilt der Beitragsverteilschlüssel von 45 % für Mitarbeitende und 55 % für die BLT. Die Beiträge werden dem persönlichen Sparguthaben der Mitarbeitenden gutgeschrieben.
- Ab einem Beschäftigungsgrad von 50 % besteht neu ein Anrecht auf eine Anstellung im Monatslohn.
- Bezahlte Absenzen und Abwesenheiten infolge Krankheit und Unfall werden entsprechend der Diensteinteilung als Arbeitszeit angerechnet. Falls noch keine Diensteinteilung besteht, erfolgt die Anrechnung pauschal entsprechend dem vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrad.
- Wer bei der BLT eingestellt wird, wird innerhalb des Lohnbandes eingestuft, je nachdem, welche Qualifikationen er/sie mitbringt. Die Möglichkeit entfällt, dass der Anfangslohn niedriger angesetzt werden kann als in der Lohnklasse vorgesehen.
- Der Vaterschaftsurlaub kann wie der Mutterschaftsurlaub in der Regel mit einem unbezahlten Urlaub bis sechs Monate nach der Geburt des Kindes verlängert werden.
- Bezüglich Arbeitszeiten in der ausserordentlichen Lage wird sichergestellt, dass keine Minus-Arbeitszeit-Saldi per 1. Januar 2021 bestehen.
- Die BLT verpflichtet sich, alle drei Jahre eine Personalumfrage zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Handhabung der Arbeitszeit (Gestaltung der Arbeitspläne) durchzuführen. Die Kriterien und Inhalte der Umfrage werden durch die Sozialpartner (BLT, SEV und Fachausschüsse Dienstplan) erarbeitet.
- Die betriebliche Mitwirkung und der SEV-Einbezug wurden gestärkt. Die Personalkommission oder Fachausschüsse können zur Beratung und für Verhandlungen den SEV beiziehen.
- Fahrbegleiter/innen werden für ihre Einsätze höher entschädigt, ebenso die Instruktor/innen Tram und Bus (hier gibt es noch Klärungsbedarf).
Markus Fischer
Stimmen zum neuen GAV
«Ein GAV ist grundsätzlich wichtig, weil er über das Gesetz hinausgeht und nicht einseitig geändert werden kann wie ein Personalreglement», sagt Claudia Hänzi, Präsidentin VPT BLT und Juristin. «Auch zwingt er beide Seiten, im Gespräch zu bleiben und gemeinsam gute Lösungen für das Personal zu suchen.» Zwei Verbesserungen waren ihr besonders wichtig: «Dass alle Anspruch auf die freiwillige Familienzulage erhalten und dass bei krankheitsbedingten Absenzen die Stunden angerechnet werden, die einem zustehen.»
Dies war auch Tobias Wackernagel, Tramwagenführer und Kassier der Sektion, wichtig. «Kranksein führte bisher zu Minuszeiten, vor allem bei Sonntagsdienst. Die ungerechte Regelung verleitete dazu, taktisch krank zu sein. Das ist jetzt vorbei.»
Christian Ruch, Tramwagenführer, Instruktor Tram und Vizepräsident VPT BLT, fand die Verhandlungen «sehr fair und auf Augenhöhe. Die Verbesserungen kosten die Unternehmung etwas. Dass sie trotz Coronakrise dazu bereit war, ist nicht selbstverständlich. So leistet sie nun auch auf Zulagen Beiträge an unsere künftige PK-Rente, was einiges ausmacht. Das Geld, das uns dafür abgezogen wird, kriegen wir später wieder zurück, auch wenn wir die BLT vor der Pensionierung verlassen.»