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Die SBB rüstet alle Mitarbeitenden mit Smartphones aus

SBB-Handy: Wie darf es genutzt werden?

Die SBB-Mitarbeitenden, die neulich vom Unternehmen ein Smartphone erhalten haben, stellen sich natürlich Fragen zum Gebrauch dieses «Geschenkes» und zu den Fallen, in die sie dabei tappen könnten. Antworten von SBB-Sprecher Frédéric Revaz.

kontakt.sev: Das SBB-Smartphone darf bei der Arbeit im vernünftigen Rahmen auch für private Zwecke benutzt werden. Werden die Protokolle der besuchten Internetseiten und der Telefongespräche gespeichert? Hat die SBB Zugriff auf diese Daten? Und kann der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden über das Mobiltelefon lokalisieren?

Frédéric Revaz: Der Gebrauch des Mobiltelefons wird selbstverständlich nicht kontrolliert. Es braucht ein formelles Gesuch der Justizbehörden in einem Strafverfahren, damit die Provider – für das Mobiltelefon ist dies die Swisscom – die Protokolle der Internetseiten oder Telefongespräche herausgeben. Und es gibt keine Geolokalisierung der Telefonbenutzer/innen ausser im Notfall, wenn diesen etwas zugestossen ist, damit Blaulichtorganisationen ihre Rettung organisieren können.

Wenn Mitarbeitende Zusatzkosten verursachen, beispielsweise durch das Anrufen gebührenpflichtiger Nummern oder durch Transaktionen auf Internet, stellt ihnen die SBB dann dafür Rechnung?

Die Abonnemente umfassen eine Pauschaltaxe für Gespräche und für die Datenübertragung. Wenn ein Mitarbeiter von zahlungspflichtigen Diensten übertrieben Gebrauch macht, beispielsweise immer wieder gebührenpflichtige Nummern anruft, wird der Fall direkt zwischen ihm und seinem direkten Vorgesetzten geregelt. Kosten, die nicht die Arbeit betreffen, sind zu übernehmen. Künftig werden Dienste, die nur privaten Zwecken dienen (wie Easypay, Wettbewerbe via SMS oder Google Play) gesperrt.

Was heisst «in vernünftigem Rahmen» genau? Wer zum Beispiel Angehörige im Ausland hat, wird automatisch höhere Rechnungen haben als andere. Oder wer viel «downloaded», wird das monatliche Guthaben von 5 Gigabytes rasch ausgeschöpft haben …

Mit dem Standardabo «Voice & Data» können Sie in der ganzen Schweiz, von der Schweiz ins Ausland und im Ausland beliebig telefonieren und beliebig viele SMS schreiben, ohne Zusatzkosten zu verursachen. Das gesamte Volumen der Anrufe der SBB-Mitarbeitenden wird regelmässig analysiert, und falls dieses Volumen zu stark steigen würde, würde eine Informationskampagne lanciert. Der Datendownload erfolgt im Prinzip mit einer Geschwindigkeit von 15 Mbit pro Sekunde, der Upload mit 2 Mbit pro Sekunde. Wenn das Monatsvolumen ausgeschöpft ist, sinkt die Übertragungsgeschwindigkeit, doch es entstehen keine Zusatzkosten.

Werden die von der SBB übernommenen Abogebühren auf dem Lohnausweis aufgeführt wie der FVP?

Nein, das Mobiltelefon wird hauptsächlich zu beruflichen Zwecken benutzt und wird deshalb nicht besteuert.

Müssen die Mitarbeitenden immer erreichbar sein? Und wann müssen sie Benachrichtigungen lesen: nur während der Arbeitszeit oder auch ausserhalb?

Für die SBB ist wichtig, dass das Privatleben und das Berufsleben ihrer Mitarbeitenden im Gleichgewicht sind. Sie müssen nur während ihrer Arbeitszeit erreichbar sein und sonst nur in besonderen Fällen wie während des Pikettdiensts. Benachrichtigungen müssen während der Arbeit so oft gelesen werden, wie es für das Funktionieren der jeweiligen Organisationseinheit nötig ist.

Was geschieht, wenn man auf seinem Gerät pornografische Bilder anschaut?

Die SBB tolerieren den Gebrauch des Internets zu privaten Zwecken, appellieren aber an das Verantwortungsgefühl ihrer Mitarbeitenden. Es wird empfohlen, den Privatgebrauch von Internet bei der Arbeit auf die Erledigung dringender Dinge zu beschränken. Gewalttätige, rassistische oder pornografische Inhalte sind verboten. Die Missachtung dieser Regeln kann berufliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Gegenleistung erwartet die SBB von ihren Mitarbeitenden dafür, dass sie ihnen Smartphones zur Verfügung stellt? Wahrscheinlich u. a. von älteren Personen, dass auch sie beginnen, diese Geräte für die Arbeit zu nutzen. Ist dies aber realistisch?

Das Smartphone ist nicht nur ein Telefon, sondern bietet viele weitere nützliche Funktionen, welche die Arbeit im Alltag oft erleichtern. Erfahrungen bei der SBB und anderen Unternehmen zeigen, dass ältere Mitarbeitende Smartphones ebenso gut benutzen können wie jüngere. Die SBB bietet dafür auch Kurse an.

Henriette Schaffter / Fi