Einigung zu nächtlicher Stunde
Antrag an GAV-Konferenz steht
Nach einer 15-stündigen Schlussrunde sind in der Nacht auf Freitag die letzten Punkte geklärt worden, um im GAV SBB und SBB Cargo das neue Lohnsystem zu verankern. Dank dem Druck des SEV ist es gelungen, die Lohnkurve gegenüber den früheren Forderungen der SBB anzuheben und die Mindestlöhne gar auf leicht höherem Niveau zu verankern.
Kernstück der GAV-Weiterentwicklung ist das neue Lohnsystem, das statt der bisherigen 29 Funktionsstufen nun 15 Anforderungsniveaus umfasst. Wollte die SBB anfänglich unterschiedliche Lohnbereiche für verschiedene Branchen, konnte der SEV erreichen, dass die gesamte SBB weiter als eine Branche gilt.
In der letzten Verhandlungsrunde wirkte sich der anhaltende Druck des SEV aus, so dass die Entwertung der Arbeit weitgehend verhindert werden konnte. Der SEV war gestern von morgens 9 Uhr bis zum Abschluss der Verhandlungsrunde weit nach Mitternacht dauernd mit zahlreichen Mitgliedern als „Mahnwache“ vor Ort. Sie suchten das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der SBB, um die Forderungen des SEV zu unterstützen: keine Lohnsenkungen, keine Entwertung der Arbeit. Dieser Einsatz hat sich gelohnt!
Eine spürbare Verbesserung bringt der neue Vertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB, die bisher im Besitzstand waren; sie halten nicht nur ihr Lohnniveau, sondern werden in Zukunft auch in einem gewissen Umfang von generellen Lohnerhöhungen profitieren.
Für sämtliche heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB ist der bisherige Lohn garantiert; auch hier werden alle, die das Maximum des neuen Lohnbands überschritten haben, an generellen Lohnerhöhungen teilhaben.
Eine Aufwertung erfährt der Arbeitsort Zürich Flughafen, der bei der Regionalzulage in die höhere der beiden Stufen umgeteilt wird.
Dieses Resultat steht am Ende von Verhandlungen, die in Länge und Härte aussergewöhnlich waren. Nur dem anhaltenden Druck durch die Basis des SEV ist es zu verdanken, dass eine Einigung zustande gekommen ist, die die Verhandlungsleitung der GAV-Konferenz zur Annahme empfehlen kann. Die GAV-Konferenz wird am 10. Dezember darüber diskutieren und abschliessend entscheiden.
Der Vertrag soll auf 1. Juli 2011 in Kraft treten und frühestens auf Ende 2014 kündbar sein. Die Bestimmungen des bisherigen GAV in den übrigen Bereichen bleiben bestehen, so die Arbeitszeitregelungen wie auch der Contrat social, also der Kündigungsschutz bei Reorganisationen.