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Ordnungsbussen sind ein Thema im öffentlichen Verkehr

Einfache Bussverfahren im öV anstreben

Der Ständerat hat heute einen Vorstoss gutgeheissen, der anregt, im öffentlichen Verkehr ebenfalls ein Ordnungsbussenverfahren einzurichten, wie es im Strassenverkehr längst gängig ist. Die Gewerkschaft SEV ist über diesen Entscheid erfreut.

Ordnungsbussen gäben der TPO mehr Zeit für ihre Kernaufgaben.

Im Strassenverkehr werden einfachere Verstösse mit Ordnungsbussen geahndet, was für die Obrigkeit ein einfaches Verfahren darstellt und für die Bestraften den Vorteil hat, dass sie nicht registriert werden. Für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und insbesondere die Transportpolizei erscheint es logisch, dass ein vergleichbares Vorgehen bei ähnlich gelagerten Verstössen im öffentlichen Verkehr eingeführt werden sollte.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV teilt diese Auffassung: «Es ist umständlich und ein übertriebener Eingriff, dass auch bei kleinsten Verstössen ein Strafverfahren durchgeführt werden muss», hält die verkehrspolitische Koordinatorin Daniela Lehmann fest. Dies führt auch zu unverhältnismässigen Unterschieden bei der Höhe der Bussen. Es gilt nun, die inhaltlichen Details zu regeln, die den Bundesrat zu einer abschlägigen Antwort bewogen haben. «Einerseits muss der Deliktkatalog klar definiert werden, und anderseits gilt es zu regeln, ob nur Polizistinnen und Polizisten (z.B. Transportpolizei) oder auch die Sicherheitsdienste im öffentlichen Verkehr berechtigt sein sollen, Ordnungsbussen auszusprechen», ergänzt Lehmann.

Im Strassenverkehr ist dies alles geklärt: So sind beispielsweise Sicherheitsdienste im Einsatz, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren; auch diese sind befugt, Ordnungsbussen auszusprechen.

Polizei entlasten und Rechtsgleichheit schaffen

Ertappt die TPO heute jemanden beim Gleisüberqueren, muss sie die Personalien aufnehmen, einen Rapport schreiben und den/die Täter/in bei den Untersuchungsbehörden verzeigen. Ein Richter verfügt dann eine Busse von 100 bis 400 Franken, je nach Kanton. Dazu kommt eine gleich bis doppelt so hohe Schreibgebühr. Total müssen die Täter/innen je nach Kanton rund 300 bis 1000 Franken bezahlen. Und sie bleiben über Jahre im Polizeisystem registriert. Ordnungsbussen dagegen wären einheitlich festgelegt, und man könnte sie sofort oder nach Bedenkfrist per Einzahlungsschein bezahlen, falls man die Tat anerkennt. Dann fallen Rapport, Verzeigung und Registrierung im System weg.  Fi

Kommentare

  • Thomas Berger

    Thomas Berger 19/12/2015 11:00:47

    Wie sind die Schäden bei einem Personenunfall durch Verbotenes Überschreiten der Geleise zu verbuchen? Das ist nicht zu vergleichen mit Falschparkieren.
    Der Lokführer und wartende Passagiere auf dem Perron sind womöglich durch den Personenunfall traumatisiert. Viele Pendler reisen zu spät. Materialschäden an den Schienenfahrzeugen. Personeller und materieller Mehraufwand inkl. Reinigung.
    Eine Strafe soll weh tun. Zuviel Gutmenschenpolitik ist schlecht für einen Staat. Oder will man eine Anarchie?
    Darum ist eine hohe Busse gerechtfertigt.