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Wer bezahlt bei einem Unfall?
Albert erleidet einen Arbeitsunfall und verletzt sich an der Schulter. Er ist eine Woche arbeitsunfähig. Die Suva übernimmt. Zwei Monate später bemerkt sein Arzt einen Rückfall. Eine Operation der Schulter ist unumgänglich.
Die Suva lehnt die Übernahme ab. Sie sieht keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und der vorliegenden Verletzung. Die Krankentaggeldversicherung von Albert beschliesst nach Rücksprache mit ihrem Vertrauensarzt, beim Kantonsgericht Rekurs einzureichen.
Erste Instanz sieht Kausalzusammenhang
Das Gericht anerkennt den Rekurs. Es hält fest, dass Albert seine Arbeit eine Woche nach dem Unfall wieder aufgenommen hat, wobei aber seine Schmerzen bestehen blieben, weshalb er seinen Arzt erneut konsultieren musste. Das Kantonsgericht urteilt denn auch, dass der Unfall eine Verletzung der Schulter zur Folge hatte, die einen operativen Eingriff nötig machte. Das Gericht sieht hier einen Zusammenhang und hält die Suva folglich an, die Folgekosten zu übernehmen.
Doch die Suva hält an ihrem Entscheid fest und zieht den Rechtsstreit weiter ans Bundesgericht.
Differenzierte Begutachtung
Im Zentrum der Verhandlungen steht die Frage nach dem Recht auf Versicherungsleistungen seit dem Unfall und darüber, ob ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Beschwerden in der Schulter besteht. Die Suva ist der Meinung, dass diverse ergänzende Untersuchungen nötig sind, um ein verlässliches Urteil fällen zu können. Denn die Mediziner sind sich nicht einig: Manche denken, dass möglicherweise schon vor dem Unfall eine Verletzung bestand. Die Suva schlägt deshalb zusätzliche Untersuchungen vor.
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Uneinigkeit der Mediziner für eine vertiefte Beurteilung spricht. Aufschluss geben könnte die Untersuchung der gesunden Schulter. Kann bei ihr dieselbe Verletzung nachgewiesen werden wie in der beim Unfall verletzten Schulter, wird die Hypothese des Kausalzusammenhangs deutlich abgeschwächt.
Abschliessendes Urteilnoch nicht möglich
Unter diesen Bedingungen kann ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Beeinträchtigung der Schulter weder verlässlich bestätigt noch ausgeschlossen werden. Das Bundesgericht erklärt deshalb das Urteil des Kantonsgerichts für nichtig und weist den Fall an die Suva zurück, die nun eine Begutachtung anfordern muss. Eine neue Entscheidung wird danach gefällt.
Rechtsschutzteam SEV