Die Mitgliedschaft im SEV lohnt sich. Sogar dann, wenn man nicht im «Organisationsbereich», also im Gebiet des öffentlichen Verkehrs, arbeitet.

Der SEV hilft auch der Coiffeuse

Heute verlaufen Berufskarrieren nicht immer geradlinig. So kam es, dass der Berufsrechtsschutz des SEV für eine Coiffeuse tätig wurde.

Als Liane Neher* ihre Zweitausbildung zur Reisezugbegleiterin macht, tritt sie dem SEV bei. Viele ihrer Berufskollegen und -kolleginnen sind ja auch bei der Gewerkschaft, das gehört sich einfach so.

Dem SEV treu geblieben

Als Liane vorübergehend wieder in ihrem angestammten Beruf als Coiffeuse arbeitet, sieht sie keinen Grund, aus der Gewerkschaft auszutreten und bleibt «externes Mitglied» des SEV. (Was viele nicht wissen: gegen 900 Mitglieder des SEV arbeiten nicht im öffentlichen Verkehr und sind deshalb in der Kategorie «externe Mitglieder» eingeteilt.)

Nach der Kündigung kippt die Stimmung

Die Arbeitsbedingungen waren nicht schlecht, das kann zugegeben werden. Aber die dauernden Überstunden waren belastend. Nach zehn Monaten reichte Liane die Kündigung ein. Die Arbeitgeberin war nicht erfreut und zog vom nächsten Lohn 600 Franken ab. Dies als Beitrag an Weiterbildungskosten in Paris. Vor der Kündigung war diese Weiterbildung noch als «Geschenk» deklariert worden, weil Liane sogar ihre Ferien gestrichen hatte, um während eines Engpasses im Coiffeursalon einzuspringen.

Jetzt schalten sich die Anwälte ein

Darauf wandte sich Liane an den Rechtsschutz und erklärte, auch die geleisteten Überstunden würden ihr nicht ausbezahlt, und auch ein Arbeitszeugnis habe sie nicht erhalten. Der SEV beauftragte einen Anwalt, sich der Sache anzunehmen.

Dieser wandte sich an die Ex-Arbeitgeberin von Liane, die wiederum ihre Rechtsschutzversicherung einschaltete. Sie machte Gegenforderungen geltend und reichte vorerst nur das Arbeitszeugnis nach. Nach mehreren Briefen konnten sich die beiden Parteien schliesslich gütlich einigen. Die Arbeitgeberin war bereit, einen Teil der von Liane geforderten Summe zu bezahlen, wenn dafür auf den Gang vor Arbeitsgericht verzichtet würde.

Nach einem Vierteljahr ist der Streit zu Ende

Im Sinne einer schnellen und unkomplizierten Erledigung der Angelegenheit war
Liane – sie arbeitete zu diesem Zeitpunkt längst wieder als Reisezugbegleiterin – zu diesem aussergerichtlichen Vergleich bereit. Seit sie sich an den Rechtsschutz gewandt hatte, war ein knappes Vierteljahr vergangen.

Fazit: Der Berufsrechtsschutz ist für Angestellte

im öffentlichen Verkehr ein starkes Argument für den Beitritt zur Gewerkschaft. Er kann sich auch lohnen, wenn man mal vorübergehend nicht mehr im öffentlichen Verkehr tätig ist!

 Rechtsschutzteam SEV

* Name geändert