Weiterbildung

Bildungsurlaub ist ein Anrecht

Für die gewerkschaftliche Weiterbildung gibt es gemäss GAV SBB/SBB Cargo Urlaubstage.

Mitarbeitende der SBB, die sich in der beruflichen Reintegration oder im NOA befinden, melden wiederholt Probleme im Zusammenhang mit ihrem Anrecht auf Urlaubstage für die gewerkschaftliche Weiterbildung.

SEV-Mitglieder können gratis einen «Movendo»-Kurs pro Jahr besuchen (die Kurs- und Pensionskosten übernimmt der SEV). Für weitere «Movendo»-Kurse gilt der verbilligte Mitgliederpreis. Zudem: Die SEV-eigenen Kurse sind kostenlos für alle Mitglieder; bezüglich Anzahl Kurse pro Jahr gibt es keine Limite. Selbstverständlich stehen alle Kurse auch Nicht-Mitgliedern offen.

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In einem konkreten Fall meldete sich eine bei der SBB angestellte Person für einen «Movendo»-Kurs an; dies zu einem Zeitpunkt, als sie in der beruflichen Reintegration war. Nachdem sie vom Veranstalter die Zusage für die Teilnahme erhalten hatte, leitete sie die Kursbestätigung an die SBB weiter. Darauf erhielt sie die Antwort, sie könne den Kurs in der Freizeit besuchen, es bestehe nämlich kein Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber begründete seine Absage damit, dass sich das Mitglied in der beruflichen Reintegration befinde.

In der Folge wandte sich das Mitglied an den Berufsrechtsschutz des SEV. Dieser intervenierte bei der SBB erfolgreich mit folgender Argumentation: Bei «Movendo» handelt es sich um das Bildungsinstitut der Gewerkschaften, mit dem auch der SEV zusammenarbeitet. Gemäss Anhang 6 zum GAV SBB/SBB Cargo besteht Anspruch auf maximal sieben Tage Bildungsurlaub innerhalb von drei Kalenderjahren. Dabei ist die Art des Anstellungsverhältnisses unerheblich. Ebenso spielt es keine Rolle, für welchen Kurs sich Mitarbeitende anmelden.

Da der Urlaubsanspruch für Bildungsveranstaltungen gewerkschaftlicher Natur der erwähnten Person nicht ausgeschöpft war, gestand ihr die SBB den Kursbesuch während der Arbeitszeit zu.

Rechtsschutzteam SEV