Swiss-Bodenpersonal
Corona-Prämie: Ja, Krisen-GAV: Nein! SEV-GATA zieht vor Gericht
Die Swiss hat am 5. Mai Corona-Prämien und variable Vergütungen angekündigt – einseitig ohne Verhandlungen mit den Gewerkschaften, die für das Personal längst Sicherheit und Anerkennung der ausserordentlichen Leistungen während der Pandemie gefordert hatten. Zugleich hält die Swiss an der Anwendung des Krisen-GAV per 1. März 2022 fest, der dem Bodenpersonal faktisch die Corona-Prämien und variablen Vergütungen wieder wegnimmt. «Dieses widersprüchliche Verhalten des Managements ist untragbar, ja eine Provokation!», sagt Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA. «Wir ziehen nun gegen die vereinbarungswidrige Umsetzung des Krisen-GAV vor Gericht.»
Der Krisen-GAV sieht insbesondere die temporäre Streichung von einem Drittel des 13. Monatslohns und der Performance-Prämie vor. Er sollte gemäss Vereinbarung vom 29. Januar 2021 bei Bedarf erst nach dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit in Kraft treten.
Verstoss gegen Vereinbarung
Die Swiss hat die Kurzarbeit per 1. März 2022 beendet, obwohl Kurzarbeit bis Ende Juni möglich wäre. «Die Umsetzung des Krisen-GAV bereits per 1. März 2022 ist somit illegal. Dagegen bereiten wir nun eine Klage vor, die gemäss einem Gutachten berechtigt und erfolgversprechend ist», erklärt Philipp Hadorn. Die Swiss interpretierte die Formulierung «bis zum gesetzlichen Ende der Kurzarbeit» in der Vereinbarung plötzlich so, dass dieser Zeitpunkt nun erreicht sei, weil der Arbeitsausfall unter 10 % liege und damit die normalen Voraussetzungen für Kurzarbeit nicht mehr erfüllt seien. Diese Interpretation hat SEV-GATA stets abgelehnt. «Sie verstösst gegen Treu und Glauben, weil es explizit um die Corona-Kurzarbeit ging», so Hadorn.
Zweck der Vereinbarung unterlaufen
«Zudem hat die Swiss mit der Massenentlassung wenige Wochen nach der Vereinbarung deren Zweck unterlaufen, Personalabbau zu verhindern, und damit selbst die Voraussetzungen für Kurzarbeit und die Anwendung des Krisen-GAV beseitigt», fügt Hadorn an. Beim Bodenpersonal hat die Swiss heute über 100 offene Stellen und versucht zu rekrutieren. Mit der vollzogenen Massenentlassung und dem aktuellem Personalunterbestand kann die Vereinbarung ihren Zweck, Entlassungen zu vermeiden, gar nicht mehr erfüllen.
Leitung nimmt und gibt
«Trotzdem wendet die Swiss den Krisen-GAV an. Und nun kündigt sie Covid-Prämien und variable Vergütungen in ähnlicher Höhe wie das Sparpotenzial des Krisen-GAV an – und erwartet dafür vom Personal Dankbarkeit und volle Motivation», fasst Hadorn die Widersprüchlichkeit der Swiss-Leitung zusammen.
«Schade, dass die Swiss die miserablen Resultate der Personalzufriedenheitserhebung und die Mahnungen von Gewerkschaften in den Wind schlägt. Der Entscheid liegt nun bei der Swiss, ob sie sich während dem Sommerferienverkehr nebst den Problemen wegen dem Personalunterbestand auch noch mit Rechtsstreitereien belasten will», sagt Hadorn, der sich mit Partnerorganisationen erfolgreich für staatliche Unterstützung und verlängerte Kurzarbeitsentschädigungen in der Luftfahrt während der Corona-Krise eingesetzt hat.
Bereits in Vorbereitung sind auch Klagen gegen Swiss von Mitarbeitenden wegen der Verletzung des gesetzlichen Konsultationsverfahrens bei der Massenentlassung im letzten Frühling, welche SEV-GATA unterstützt.
Markus Fischer
Dankeschön-Zahlungen und variable Vergütung
Am 5. Mai teilte die Swiss dem Personal mit, das neuste Quartalsergebnis stimme zuversichtlich, «dass wir es schaffen werden, in diesem Jahr die ‹schwarze Null› zu erreichen. Für euer herausragendes Engagement möchten wir euch ganz herzlich danken.» Und dies auch finanziell mit einer Sonderzahlung in zwei Teilen: mit einem «Corona-Dankeschön» von 1000 Franken (bei einem Vollpensum, sonst pro Rata) im Mai 2022 sowie einem «Black Zero Dankeschön» von weiteren 1000 Franken im April 2023, falls Swiss im 2022 die «schwarze Null» erreicht.
Zudem kündigte Swiss eine variable Vergütung 2022 basierend auf dem Swiss adjusted EBIT an, mit garantierter Mindestzahlung von 50 % des Zielbonus (= 500 Franken bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung) bis maximal 200 % des Zielbonus (3200 Franken bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung).
Kommentare
Tom 13/05/2022 23:03:42
Vielen dank für diesen sehr interessanten Bericht und ein grosses Lob für euren unermüdlichen Einsatz.