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BLT-GAV vereinfacht und verbessert

Die Baselland Transport AG (BLT) und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV freuen sich, dass es in konstruktiven und partnerschaftlichen Gesprächen gelungen ist, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu vereinfachen und gleichzeitig Verbesserungen für die Mitarbeitenden zu erzielen.

Claudia Hänzi, Präsidentin der SEV-Sektion VPT BLT, und BLT-Direktor Andreas Büttiker bei der GAV-Unterzeichnung.

Im Frühling 2020 hatte die Geschäftsleitung mit Vertreterinnen und Vertretern des SEV die Überarbeitung des wichtigen Vertragswerks vereinbart. Am 20. November konnte nun der bereinigte und verbesserte neue Vertrag von Vertreter/innen der BLT und des SEV unterzeichnet werden. Der angepasste GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Hier gibt's ein Video der GAV-Unterzeichnung mit Stimmen der Sozialpartner.

Fotos von der GAV-Unterzeichung am BLT-Hauptsitz in Oberwil:

Übersichtlicher und verständlicher

Ziel war es, den GAV übersichtlicher und transparenter zu gestalten sowie die diversen Nachträge zu integrieren. Für die Mitarbeitenden soll damit der GAV verständlicher werden und eine einfache und rasche Orientierung ermöglichen.
Ein Verhandlungsteam aus Vertretern der BLT und dem SEV erarbeitete in fünf Sitzungen den neuen GAV. Der SEV formulierte zusätzlich Personalbegehren. Zahlreiche Verbesserungen wurden aufgenommen und durch den Verwaltungsrat genehmigt. Diese sehen wie folgt aus:

•    Vertragliche Verpflichtungen gewährleistet: Die BLT steht zu ihren vertraglichen Verpflichtungen. Trotz Corona-Krise und Millionen-Verluste sind die Arbeitsplätze und der Lohnstufenanstieg gesichert.

•    Umfrage zu Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Dienstpläne: Die BLT unterstützt orts- und personalkategoriebezogene Dienstplanmodelle. Sie verpflichtet sich im GAV, alle drei Jahre eine Personalumfrage zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Handhabung der Arbeitszeit durchzuführen. Die Kriterien und Inhalte der Umfrage werden durch die Sozialpartner (BLT, SEV und Fachausschüsse Dienstplan) erarbeitet.

•    Vaterschaftsurlaub: Der Vaterschaftsurlaub kann wie der Mutterschaftsurlaub in der Regel mit einem unbezahlten Urlaub bis sechs Monate nach der Geburt des Kindes verlängert werden.

•    Freiwillige Familienzulage erweitert: Die freiwillige Familienzulage wird neu allen Mitarbeitenden gewährt, wenn die Voraussetzungen gemäss Familienzulagengesetz erfüllt sind.

•    Regelmässige Zulagen PK-versichert: Die regelmässig ausbezahlten Zulagen wie beispielsweise Nacht- und Sonntagszulagen werden neu pensionskassenversichert. Auch diesbezüglich gilt der für die Mitarbeitenden vorteilhafte Beitragsverteilschlüssel von 45% Mitarbeitende und 55% BLT. Die einbezahlten Beiträge des Mitarbeitenden und der BLT werden auf dem persönlichen Sparguthaben gutgeschrieben. Damit erfährt die Altersvorsoge eine spürbare Verbesserung.

•    Höhere Zulagen für Instruktion und Fahrbegleitung: Die Instruktorinnen und Instruktoren Tram und Bus sowie die Fahrbegleiterinnen und Fahrbegleiter erhalten für ihre Einsätze eine höhere Entschädigung. 

•    Anrecht auf eine Beschäftigung im Monatslohn: Ab einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent besteht neu ein Anrecht auf eine Anstellung im Monatslohn.

•    Präzisierung der Anrechnung von Absenzen: Bezahlte Absenzen und Abwesenheiten infolge Krankheit und Unfall werden entsprechend der vorhandenen Diensteinteilung als Arbeitszeit angerechnet. Sofern noch keine Diensteinteilung besteht, erfolgt die Anrechnung pauschal entsprechend dem vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrad.

•    Anfangslohn aus dem GAV gestrichen: Wer bei der BLT angestellt wird, wird innerhalb des Lohnbandes eingestuft, je nachdem welche Qualifikationen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mitbringt. Die Möglichkeit entfällt, dass der Anfangslohn niedriger angesetzt werden kann als in der Lohnklasse vorgesehen.

•    Keine pandemiebedingte Minus-Arbeitszeit-Saldi per 1. Januar 2021: Im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten in der ausserordentlichen Lage wird sichergestellt, dass keine Minus-Arbeitszeit-Saldi per 1. Januar 2021 bestehen.

Kontakt

Bei Fragen zum angepassten GAV wenden Sie sich bitte an Alexandra Gasser, Leiterin Personal, an die GL-Mitglieder oder an die Verhandlungsdelegation SEV mit Susanne Oehler, Gewerkschaftssekretärin SEV, Tel. 079 612 66 23 / Dr. Claudia Hänzi, Präsidentin Sektion VPT SEV / Christian Ruch / Tobias Wackernagel. 

BLT und SEV bleiben im Gespräch

Die BLT und der SEV werden weiterhin den konstruktiven Austausch und die partnerschaftliche Zusammenarbeit pflegen. Konkret finden bereits Gespräche statt zur Zuteilung von Ausgleichs-, Ruhe- und Feiertagen, mit dem Ziel mehr Transparenz zu schaffen und einfache, nachvollziehbare Lösungen zu finden.

SEV-Stimmen zum neuen GAV

Die Verhandlungsdelegation des SEV v. l. n. r.: Tobias Wackernagel, Claudia Hänzi, Susanne Oehler und Christian Ruch.

Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler zeigte sich bei der Unterzeichnung namens der vierköpfigen SEV-Verhandlungsdelegation zufrieden, «auch wenn es weiterhin offene Wünsche gibt. Wichtig war, dass wir auf Augenhöhe konstruktiv und lösungsorientiert miteinander sprachen. So können wir auch künftig gute Lösungen finden.» Konkret wolle der SEV  mit der BLT die Thematik der Zuteilung von Ausgleichs-, Ruhe- und Feiertage weiterverfolgen. «Wir hoffen, dass wir auch zu diesem wichtigen Anliegen eine gemeinsame Lösung finden werden. Wir bleiben dran.»

«Ein GAV ist grundsätzlich wichtig, weil er über das Gesetz hinausgeht und nicht einseitig geändert werden kann wie ein Personalreglement», sagt Claudia Hänzi, Präsidentin VPT BLT und Juristin. «Auch zwingt er beide Seiten, im Gespräch zu bleiben und gemeinsam gute Lösungen für das Personal zu suchen.» Zwei Verbesserungen waren ihr besonders wichtig: «Dass alle Anspruch auf die freiwillige Familienzulage erhalten und dass bei krankheitsbedingten Absenzen die Stunden angerechnet werden, die einem zustehen.» Das war auch Tobias Wackernagel, Tramwagenführer und Kassier der Sektion, wichtig. «Kranksein führte bisher zu Minuszeiten, vor allem bei Sonntagsdienst. Die ungerechte Regelung verleitete dazu, taktisch krank zu sein. Das ist jetzt vorbei.» Christian Ruch, Tramwagenführer, Instruktor Tram und Vizepräsident VPT BLT, fand die Verhandlungen «sehr fair und auf Augenhöhe. Die Verbesserungen kosten die Unternehmung etwas. Dass sie trotz Coronakrise dazu bereit war, ist nicht selbstverständlich. So leistet sie nun auch auf Zulagen Beiträge an unsere künftige PK-Rente, was einiges ausmacht. Das Geld, das uns dafür abgezogen wird, kriegen wir später wieder zurück, auch wenn wir die BLT vor der Pensionierung verlassen.»