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Keine Gewinnbeteiligung für das SBB-Fussvolk?

SBB: Wasser predigen und Wein trinken?

568 Mio. Franken Gewinn hat die SBB 2018 erzielt. Ein solches Resultat war nur dank Mitarbeitenden möglich, die den Erfolg mit ihrem Engagement und unter Inkaufnahme zusätzlicher Belastungen durch Sparprogramme und Produktivitätssteigerungen erarbeitet haben. Als Dankeschön sollen sie leer ausgehen. Denn der Personalchef behauptet keck, sie hätten ihren Anteil schon bekommen – was überhaupt nicht stimmt.

Erneut musste das SBB-Personal die Abfederung einer PK-Rentensenkung teuer erkaufen, wie schon 2016 (im Bild der Protest der GAV-Konferenz im April 2015). Doch die SBB verkauft ihre Garantie als Gewinnbeteiligung.

«Unsere Mitarbeitenden profitieren sehr wohl vom guten Ergebnis – und zwar nachhaltig», beteuert HR-Leiter Markus Jordi im SBB-Intranet. Das gute Jahresergebnis 2018 habe sich bereits im letzten Quartal 2018 abgezeichnet und die Konzernleitung habe dann «intensiv diskutiert», wie die vier Anspruchsgruppen Kundschaft, Eigner, Besteller und Mitarbeitende ausgewogen daran beteiligt werden könnten. «Beim Personal war uns wichtig, kein Strohfeuer zu veranstalten und nicht einfach Geld zu verteilen. Das wirkt lediglich kurzfristig und hat mit eigentlicher Wertschätzung nichts zu tun», erklärt Jordi. Darum habe die Konzernleitung vier Massnahmen zugunsten der Mitarbeitenden «definiert».

«Dieses Verb ist klug gewählt, denn all diese Massnahmen wurden schon vorher aufgegleist, unabhängig vom Jahresergebnis», entgegnet SEV-Vizepräsident Manuel Avallone. «Alle vier haben mit der geforderten Gewinnbeteiligung nichts zu tun, weil sie für die Mitarbeitenden nicht direkt spürbar sind. Und sie sind auch dem Unternehmen nützlich.» Auf die einzelnen angeblichen Gewinnbeteiligungsmassnahmen geht Manuel Avallone nachfolgend ein.

SEV-Zeitung: Warum ist es irreführend, die SBB-Zahlung von 10 Millionen Franken in den Digitalisierungsfonds als Gewinnbeteiligung darzustellen?

Manuel Avallone: Die SBB hatte uns Gewerkschaften diese Zahlung schon im Rahmen der GAV-Verhandlungen zugesagt. Die damit bezweckte Weiterentwicklung und Befähigung der Mitarbeitenden gehört zu den Pflichten jeder Unternehmung, nämlich ihre Mitarbeitenden so zu schulen und weiterzuentwickeln, dass sie den digitalen Wandel bewältigen können, natürlich auch zugunsten des Arbeitgebers. Diese Pflicht gilt für jedes Unternehmen, auch in gewinnschwachen Jahren.

Wie kam es zur SBB-Zahlung von 5,5 Mio. in die paritätische Stiftung Valida (für vorzeitige Pensionierungen von Mitarbeitenden in besonders belasteten Berufsgruppen und mit tiefem Lohnniveau)?

Diese Zahlung wurde vom Stiftungsrat bereits im 2. Quartal 2018 in die Wege geleitet. Dies auf Empfehlung des neuen Pensionskassenexperten. Denn dieser hatte berechnet, dass das Startkapital, welches die SBB 2015 für die Stiftung bereitgestellt hatte, aufgrund von Fehleinschätzungen (u.a. der Anzahl Frühpensionierungen) zu klein bemessen war. Wir müssen klar sagen, dass an der Möglichkeit, Mitarbeitende frühzeitig in Pension zu schicken, auch die SBB ein vitales Interesse hat. Denn erstens können damit bei Reorganisationen (bei der SBB nicht zu knapp) für ältere Mitarbeitende sozialverträgliche Lösungen gefunden werden. Zweitens werden Morbiditätskosten durch die SBB eingespart. Zudem tragen die Valida-Versicherten selber mit einem Lohnprozent zur Finanzierung der Stiftung bei.»

Was sagst du zu den 5 Millionen der SBB für den nationalen Asbestfonds?

Diese 5 Millionen als Gewinnbeteiligung zu verkaufen ist geradezu zynisch, denn von diesem Fonds profitieren nur Asbestopfer und ihre Angehörigen. Weil die SBB mit Asbest lange allzu sorglos umgegangen ist, ist heute das Mindeste, was sie noch tun kann, sich bei den Opfern und Angehörigen zu entschuldigen und sich an der Entschädigung der Opfer angemessen zu beteiligen.

Was hat es mit der SBB-Garantie von 116,5 Millionen für die Pensionskasse auf sich?

Diese 116,5 Millionen als Gewinnbeteiligung darzustellen, ist ebenfalls abstrus. Denn dieses Geld muss die SBB nur im hypothetischen Fall bezahlen, dass die PK in den nächsten fünf Jahren in eine Unterdeckung gerät und saniert werden muss. Zu dieser Sanierung müssten dann auch die Versicherten beitragen und z.B. eine Minderverzinsung des Alterskapitals hinnehmen. Zudem verzichten die Mitarbeitenden auf einen Ferientag und bis 2020 auch auf generelle Lohnmassnahmen. Weiter haben die Gewerkschaften eine Erhöhung des Kontingents der OR-Verträge von 5% auf 7,5% akzeptiert.

Wird diese Garantie hier nicht auch aus ihrem Zusammenhang gerissen?

In der Tat ist sie nur eine von verschiedenen Massnahmen, auf die sich SBB und Gewerkschaften im Februar 2018 geeinigt haben, um die Rentensenkung von 6,5% infolge der Umwandlungssatzsenkung abzufedern. Insbesondere hat die PK zu diesem Zweck alle Altersguthaben per 1. März 2019 um 2,5% erhöht – mit eigenem Kapital. Insgesamt federn die vereinbarten Massnahmen die Rentensenkung für einen heute 50-Jährigen auf rund 3% ab. Trotz SBB-Garantie bleibt die Umwandlungssatzsenkung für die Mitarbeitenden also letztlich ein Verlustgeschäft. Zumal sie ab Alter 40 neu 1% höhere Pensionskassenbeiträge bezahlen müssen.

Kurz: Die vier angeblichen Gewinnbeteiligungsmassnahmen sind eine Schlaumeierei?

Sie sind Augenwischerei, um den Mitarbeitenden weis zu machen, sie hätten ihren Anteil schon bekommen. Diese Massnahmen haben mit der geforderten Gewinnbeteiligung des Personals nichts zu tun, denn der SEV will, dass eine solche im Portemonnaie spürbar ist. Wie nachhaltig die Mitarbeitenden ihren Anteil dann verwenden, braucht nicht die Sorge des Personalchefs zu sein. Falls die Konzernleitung aber Nachhaltigkeit bei der Gewinnbeteiligung tatsächlich so versteht, dass Geldauszahlungen nur «Strohfeuer» sind und mit echter Wertschätzung nichts zu tun haben, dann muss sie konsequenterweise auf ihren Bonus verzichten. Denn Boni kassieren und zugleich der grossen Mehrheit der Mitarbeitenden einen Gewinnanteil vorenthalten, das geht nicht – und hat sehr wohl mit Wertschätzung zu tun!

Markus Fischer

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Kommentare

  • Martinez Jose

    Martinez Jose 26/04/2019 11:16:05

    Il serait temps que le SEV bouge ses fesses, pour être poli, pour que la pénibilité du travail soit prise en considération, pour avoir un âge de mise à la retraite plus bas, certaines branches, par exemple, police, construction, peuvent partir à la retraite à 60 ou 62 ans, j'ai bientôt 30 années de service, dont plus de 20 d'horaires irréguliers (y compris avec travaux pénibles) j'estime que des cas comme le mien devrait pouvoir partir à 62 ans à la retraite (non anticipée !!) j'ai déjà eu des commentaires du style, oui mais tu bosses le week-end, la nuit, tu gagnes plus, oui je touche des indemnités pour ce travail, mais sur ces indemnités, je côtise mon AVS et 2ème pilier, donc je côtise plus qu'une personne "normale", il y a une usure physique supplémentaire, mais c'est plus facile de faire bosser si possible jusqu'à 67 ans et mourir au boulot que de se faire mettre en retraite !! sans compter que ça libère des places pour les jeunes et éventuels chômeurs !!