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Neuer GAV bei TransN

Am 27. September hat nun auch der Verwaltungsrat der Neuenburger Verkehrsbetriebe TransN den weiterentwickelten GAV akzeptiert, den die Generalversammlung der SEV-Sektionen TPCV– TN–TRNrail bereits am 24. April einstimmig genehmigt hatte. Unterzeichnet werden soll der GAV in den nächsten Tagen. Er gilt ab 1.Januar 2020 und bringt einige wichtige Präzisierungen:

  • Dienstschicht: 90% der Touren dürfen max. 9 Std. dauern.
  • Nachtarbeit: Wird weniger als 36 Stunden vorher der Wegfall angekündigt, muss die geplante Zeit samt Zulagen trotzdem angerechnet werden.
  • Teilzeitverträge müssen Pensum und Umsetzung (z.B. über ganze freie Tage oder kürzere Tage) im Einvernehmen mit den Betroffenen klar regeln.
  • Mitarbeitende dürfen nicht zu einem Gespräch über eine Dienstpflichtverletzung zitiert werden, ohne zu wissen, worum es geht – damit sie sich vorbereiten und eine Begleitung organisieren können.
  • Verliert jemand in der Freizeit den Führerausweis und kann daher nicht mehr für das Unternehmen fahren, darf sein Arbeitszeitsaldo mehrere Wochen negativ sein, ohne dass der Lohn gekürzt wird. Der Zeitsaldo ist innert zweier Jahre wieder auszugleichen.

Yves Sancey / Übersetzung: Fi

Kommentare

  • Pantet Jean-Michel

    Pantet Jean-Michel 25/10/2019 15:51:13

    Les séances que nous avons eu avec notre direction (4) on été très
    constructives. La direction transN et le conseil d'administration ont validés
    notre nouvelle CCT en ayant pas beaucoup oppositions sur les changements d'articles demandés par le SEV.

    Jean-Michel Pantet, président de la section SEV/VPT/TN