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Schienengüterverkehr

BLS Cargo übernimmt Crossrail

Crossrail gehörte bisher dem internationalen Logistikdienstleister Rhenus und ist in Belgien und Deutschland tätig. Nun verleibt sich BLS Cargo die bisherige Konkurrentin ein.

BLS Cargo will sich mit der Übernahme von Crossrail stärker positionieren.

Rhenus und BLS Cargo haben am 5. März die Übernahme von 100% der Anteile von Crossrail durch BLS Cargo rückwirkend auf den 1. Januar 2019 vereinbart. Die zuständigen Wettbewerbsbehörden müssen der Übernahme noch zustimmen.

BLS Cargo erhofft sich mit der Übernahme, ihre Position auf dem Nord-Süd-Güterverkehrskorridor stärken und nachhaltig den Zugang zu Transportleistungen in Belgien und Deutschland sichern zu können.

Viel Skepsis beim SEV

Der SEV steht dem Unterfangen kritisch gegenüber. Gerade auch, was die verstärkte Konkurrenz zu SBB Cargo international betrifft. Denn es ist zu befürchten, dass der Konkurrenzkampf schlussendlich auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird, mit erhöhtem Druck auf Löhne und Anstellungsbedingungen.

Zudem muss die Frage erlaubt sein, wie ein derartiger Kauf getätigt werden kann, während gleichzeitig bei der BLS mit dem Spar- und Effizienzsteigerungsprogramm «Best Way» Personal abgebaut werden soll. Über den Kaufpreis wurde denn auch Stillschweigen vereinbart.

Der SEV wird die Übernahme von Crossrail durch BLS Cargo nun eingehend analysieren und weitere Schritte, allenfalls auch auf politischer Ebene, prüfen.

Alter Konflikt mit Crossrail

2014 hatte Crossrail mit der Eröffnung eines Lokführerdepots in Brig die Absicht, Personal aus der italienischen Tochterunternehmung Crossrail Italy Srl ins Mutterhaus zu verlagern. Gegen die skandalösen Löhne, die Crossrail den Lokführern anbieten wollte, ging der SEV vehement vor. Die Löhne waren zwar ca. 20 bis 25% höher als in Italien. Sie lagen jedoch rund einen Drittel unter den Löhnen, die in der Schweiz für Lokführer üblich sind. Der SEV stand in engem Kontakt mit den betroffenen Lokführern, die fast alle dem SEV beigetreten waren. Schliesslich klagte der SEV vor Bundesverwaltungsgericht und erhielt Recht.

Chantal Fischer