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Der ZPV Tessin schreibt der SBB bezüglich «Begleitkonzept 2020»

«Im Tunnel immer zu zweit»

Der ZPV Tessin hält nicht viel vom neuen «Begleitkonzept 2020» der SBB, das ab Fahrplanwechsel 2018/19 eine grundsätzliche Einerbegleitung im Fernverkehr vorsieht. Über zusätzliche Begleitpersonen entscheidet die SBB aufgrund ihrer eigenen Kriterien.

13.03.2007: Aktion des SEV zur Sicherheit der Eisenbahntunnel am Welttag der Eisenbahnsicherheit.

Das Zugpersonal ist wenig begeistert vom neuen Konzept der SBB. Es sieht damit auch aufgrund der täglichen Erfahrungen seine Sicherheit und den Kundenservice bedroht.

Der ZPV Tessin hat deshalb die Bereichsleitung und die SBB-Direktion schriftlich dazu aufgefordert, das Konzept, das eindeutig eine weitere Sparmassnahme darstellt, zu revidieren. Die Forderung des Personals ist klar und steht im Einklag mit der Forderung des ZPV und der Personalkommission: Alle Fernverkehrszüge sollen grundsätzlich mit zwei Mitarbeitenden begleitet werden. Dieser Anspruch gewinnt noch mehr an Bedeutung in Bezug auf Züge, die lange Tunnelstrecken befahren. Es ist inakzeptabel, dass beim Gotthardtunnel, dem längsten Eisenbahntunnel der Welt (57 Km), keine Ausnahmen beim Begleitkonzept gemacht werden (v.a. in Bezug auf Einzelkompositionen).

Die Zweierbegleitung von Zügen, die durch lange Tunnel fahren, ist eine alte Forderung von SEV und ZPV, die 2009 von der SBB anerkannt wurde – nach jahrelangem Fordern der Gewerkschaften, das nach dem Unfall im Zimmerbergtunnel vom 11. April 2006 Aufwind bekam. Nur aufgrund der Tatsache, dass dank eines privat reisenden, früheren Zugbegleiters im Zug zwei Zugbegleiter zugegen waren, konnten alle Reisenden rasch in Sicherheit gebracht werden. Auch der Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hielt in Bezug auf den Zimmerberg-Unfall fest, dass die «Anzahl Zugbegleiter von Reisezügen, welche lange Tunnelstrecken befahren, zu überprüfen sei.»

Erwähnenswert ist auch, dass der Zimmerbergtunnel zu jenem Zeitpunkt ein moderner Tunnel war. Nichtsdestotrotz war die Anwesenheit der Zugbegleiter unerlässlich. Die SBB vergisst die Angelegenheit nun aber auf einen Schlag . Der ZPV Tessin tut also gut daran, an der Erinnerung entscheidender Details festzuhalten.

Angelo Stroppini/chf