| Aktuell / SEV Zeitung

GAV-Verhandlungen

Deutliches JA für den GAV SBB / SBB Cargo

Rund 85% Ja-Stimmen für den neuen GAV SBB / SBB Cargo! Das Votum der Delegierten der GAV-Konferenz vom 17. September ist eindeutig. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des SBB-Verwaltungsrats.

 

Chantal Fischer

Redaktorin kontakt.sev
tel: +41 31 357 57 45   mob: +41 79 401 71 36

 

Nach rund neun Monaten konnten die schwierigen Verhandlungen über einen neuen GAV SBB/SBB Cargo letzten Freitag abgeschlossen werden. «Trotz weit entfernter Positionen am Anfang konnten wir ein gutes Resultat erreichen», analysiert Manuel Avallone, Vizepräsident des SEV und Leiter der Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften. «Dazu beigetragen hat nicht zuletzt auch die Mobilisierung der SEV-Mitglieder, die die Verhandlungsdelegation unterstützt und ihren GAV verteidigt haben.» Der SBB-Verwaltungsrat und die zuständigen Gremien der Sozialpartner müssen dem GAV noch zustimmen, damit er am 1. Mai 2019 für eine Laufzeit von drei Jahren in Kraft treten kann.

Das sind die wichtigsten Resultate:

Digitalisierung: Der Wandel aufgrund der Digitalisierung der Arbeit wird ernst genommen. Die SBB finanziert Standortbestimmungen für das Personal und fokussierte Weiterbildungen zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit. Das Recht der Nichterreichbarkeit wird im GAV verankert.

Beteiligung an Fehltagkosten: Die Mitarbeitenden beteiligen sich neu zu 40% an den krankheitsbedingten Fehltagkosten, die SBB zu 60%. Diese Beiträge werden beim bisherigen Personal mit einer Erhöhung des Grundlohnes vollständig kompensiert.

Individuelle Lohnerhöhungen: Die SBB investiert bis 2022 jährlich je 0,8% in die individuelle Lohnentwicklung, im Jahr 2021 0,9%. Damit wird die Lohnentwicklung gefördert.

Die bestehenden ToCo-Lohngarantien werden für eine grosse Mehrheit der 3800 betroffenen Mitarbeitenden in der bisherigen Höhe weitergeführt. Für rund 700 Mitarbeitende ergibt sich eine Kürzung in zwei Etappen bis zu einem verhandelten Sockelbetrag.

Bei den guten Nachrichten ist insbesondere der längere Vaterschaftsurlaub zu nennen, der neu 20 statt wie bisher 10 Tage beträgt, sowie der beibehaltene Kündigungsschutz: Alle, die seit mindestens vier Jahren im Unternehmen arbeiten, können nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden. Die Treueprämien und die Regionalzulagen bleiben unverändert bestehen.

Die AZG-Revision wird per Fahrplanwechsel 2018/2019 schrittweise umgesetzt. Für Schichtarbeitende bleibt der Anspruch auf 115 Freitage pro Jahr bestehen, die zusätzliche Ferienwoche für über 60-Jährige wird beibehalten.

Vivian Bologna/chf

Hast du einen Kommentar oder eine Frage zum Artikel? Schicke eine Mail an den/die Autor:in oder an