Gut besuchte Kundgebungen zum Tag der Arbeit in der ganzen Schweiz
1. Mai: Lohngleichheit durchsetzen
Den internationalen Tag der Arbeit feiert selbstverständlich auch der SEV mit, denn er und all seine Mitglieder gehören zur Arbeiterbewegung. Wir ziehen mit einem kleinen Bilderbogen Bilanz.
Den internationalen Tag der Arbeit feiert selbstverständlich auch der SEV mit, denn er und all seine Mitglieder gehören zur Arbeiterbewegung. Egal, wo sie arbeiten: ob im Zug, Bus, Schiff, Bahnhof, Werk, Gleisfeld oder Bürogebäude, ob mit dem Laptop, Schraubenschlüssel oder am Steuerrad, ob mit orangem oder weissem Kragen. Alle haben als Arbeiterinnen und Arbeiter Rechte, an die der 1. Mai erinnert. Für diese Rechte gilt es immer wieder einzustehen, denn sie fallen nicht vom Himmel.
Lohngleichheit endlich umsetzen
Ein aktuelles Beispiel ist die Arbeitsverweigerung des Parlaments bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung der Frauen. Obwohl die Bundesverfassung seit 37 Jahren die Gleichstellung von Mann und Frau garantiert und das schweizerische Gleichstellungsgesetz seit 22 Jahren ausdrücklich die Lohngleichheit vorschreibt, gibt es zwischen den Frauen und Männern in der Schweiz immer noch einen erheblichen Lohnunterschied: Dieser betrug 2014 durchschnittlich 32,5 Prozent und auf ein Vollzeitpensum hochgerechnet 18,1 Prozent, wie eine Analyse des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS im Auftrag des Bundesamts für Statistik anhand der Lohnstrukturerhebung 2014 ergab. Von den besagten 18,1 Prozentpunkten waren 7,4 Prozentpunkte (=40,8%) nicht durch schlechtere Qualifikation punkto Ausbildung oder Berufserfahrung usw. oder unterschiedliche Jobprofile erklärbar. Das heisst, rund 40 Prozent des Lohnunterschieds waren ausschliesslich durch Diskriminierung erklärbar.
Die bisherigen freiwilligen Massnahmen haben offensichtlich nicht genügt. Nur die wenigsten Firmen haben sich zum Beispiel am freiwilligen Lohngleichheitsdialog beteiligt. Deshalb will der Bundesrat nun von grossen Unternehmen per Gesetz etwas mehr Rechenschaft und Bewusstsein verlangen, damit Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel Lohn erhalten wie Männer. Doch was tut die männliche Mehrheit des Ständerats? Sie blockt diese kleinen Schrittchen ab mit der billigen Begründung, es drohe übertriebener bürokratischer Aufwand. Dabei sollte inzwischen allen klar sein, dass sich das Gleichstellungsgesetz wie andere Gesetze nur mit einer gewissen Verbindlichkeit durchsetzen lässt. Das heisst, eine Behörde muss Stichproben machen und auf Antrag von Mitarbeitenden und deren Vertretung kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Löhne analysieren und Lohndiskriminierungen beheben. Und wenn dies nicht der Fall ist, muss diese Behörde Sanktionen verfügen können. Nur so können wir bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierungen die nötige Verbindlichkeit erreichen. Das fordern wir Gewerkschaften heute am 1. Mai.
Kein GAV-Abbau bei der SBB!
Ein weiteres aktuelles Beispiel dafür, dass Arbeitnehmerrechte nicht vom Himmel fallen und immer wieder infrage gestellt werden im Namen von Produktivitätssteigerung und Gewinnmaximierung, sind die Angriffe der SBB-Führung auf den GAV SBB/SBB Cargo bei den laufenden Verhandlungen. Alle Berufskategorien der SBB sind betroffen und müssen zusammenstehen, um ihre Führung zur Vernunft zu bringen. Dabei müssen ihnen auch die Kolleg/innen der andern Bahnen helfen – umso mehr, als sie dieser Arbeitskampf indirekt auch betrifft. Denn der GAV des grössten Bahnunternehmens im Land ist für die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der andern Bahnen eine massgebliche Referenz, sozusagen der Leuchtturm. Entsprechend riefen die SEV-Redner/innen an den Maifeiern alle Kollegen und Kolleginnen der Bahnbranche, aber auch aller anderen Branchen zur Solidarität mit dem SBB-Personal auf.
Fi
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