Regionaler Personenverkehr
Bund knöpft öV-Unternehmen zusätzliche Einsparungen ab
Weil der regionale Personenverkehr (RPV) immer reger benutzt wird, haben Bund und Kantone zusammen mit den öV-Unternehmen einen Ausbau geplant, der die ungedeckten Kosten des RPV zwischen 2018 und 2021 um total 882 Mio. Franken erhöht. Davon will der Bund nur 160 Mio. (18%) übernehmen statt die Hälfte, wie gesetzlich vorgesehen. Den Rest sollen Kantone und Unternehmen aufbringen. Damit übt der Bund noch zusätzlich Druck auf die Unternehmen aus, die er schon mit Leistungsvereinbarungen drückt – wie z.B. die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF: Diese müssen bis 2019 vier Millionen Franken sparen.
Obwohl «breite Kreise» in der Vernehmlassung einen höheren Beitrag des Bundes gefordert haben, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 23. November selber schreibt, hat die Regierung das finanzielle Volumen des vierjährigen Verpflichtungskredits für den regionalen Personenverkehr (RPV) nicht erhöht. Er beantragt dem Parlament weiterhin 3,96 Milliarden Franken und will von den Mehrkosten von 882 Mio. Franken des RPV nur 160 Mio. übernehmen. Er begründet dies mit der leeren Bundeskasse (die er mit der Unternehmenssteuerreform III weiter leeren will): «Die finanzielle Lage des Bundes lässt keine weitere Erhöhung zu.» Zudem sehe der geplante Bundeskredit für den RPV schon ein zweiprozentiges Ausgabenwachstum vor, «eine der höchsten Steigerungen aller Bundesaufgaben».
Doch für dieses Ausgabenwachstum gibt es gute Gründe, die der Bundesrat in der Medienmitteilung selbst anführt:
Passagierzunahme macht Ausbau des RPV nötig
Der RPV wird rege genutzt, die Nachfrage ist seit 2007 jährlich um 4 bis 5 Prozent gestiegen und steigt in den kommenden Jahren weiter. Deshalb sollen in den Jahren 2018 bis 2021 u.a. die Linie Mendrisio–Varese und neue S-Bahn-Elemente in den Kantonen Aargau, Zürich, Waadt und in der Ostschweiz in Betrieb gehen, das Rollmaterial weiter modernisiert und das Angebot vielerorts ausgebaut werden: Einführung des Halbstunden- oder Viertelstundentaktes, bessere Verbindungen, neue Züge und Busse usw. Auch muss der öV für Menschen mit Behinderung noch zugänglicher werden.
Spielräume für Effizienzsteigerungen ausgeschöpft
«Es ist ja nicht so, dass plötzlich das bisherige Angebot teurer geworden wäre», sagt Daniela Lehmann, Koordinatorin Verkehrspolitik des SEV. «Ganz im Gegenteil: Dank Effizienzsteigerungen bei den Unternehmen erhält die öffentliche Hand seit Jahren pro öV-Franken immer mehr Leistung.» Gemäss BAV ist die Abgeltung pro Personenkilometer und Jahr von 2007 bis 2012 im Durchschnitt um knapp 2,5% gesunken, und seither noch um rund 0,5%. Verantwortlich für die Abschwächung der Effizienzsteigerung sind gemäss BAV insbesondere die durch das hohe Nachfragewachstum bedingten Investitionen. Doch Daniela Lehmann sieht noch einen andern Grund: «Inzwischen sind die Spielräume für Effizienzsteigerungen ausgeschöpft, in den Unternehmen ist heute keine Luft mehr drin. Vielen macht zudem die allgemein schwierige Situation der Pensionskassen zu schaffen, und sie müssen Lösungen für ihre Vorsorgeeinrichtungen finden und mitfinanzieren.»
Ausbau mit Bund geplant
Zusätzlich muss nun eben der RPV ausgebaut werden, was ja auch der Bund anerkennt. «Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zusammen mit den Unternehmen relativ fundiert abgeklärt, was das kostet», unterstreicht Daniela Lehmann. «Da kann der Bund nicht plötzlich seinen Anteil an den Mehrkosten des RPV auf Kosten der Unternehmen reduzieren.»
Noch mehr Spardruck
Mit seiner Kreditverweigerung zwingt der Bund die Unternehmen zu zusätzlichen Einsparungen, falls sie den geplanten Mehrverkehr trotzdem fahren sollen. «Für das Personal heisst das Stellenabbau, mehr Arbeitsdruck und Verschlechterung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen», warnt SEV-Präsident Giorgio Tuti.
Für die Kundschaft bedeutet das Sparen einen weiteren Abzug von Personal aus den Bahnhöfen und Zügen, dreckigere Fahrzeuge und Stationen, falls Reinigungspersonal abgebaut wird usw. Kurz: Die Qualität des öV sinkt, und gespart wird auch bei der Sicherheit.
Gesetz ist einzuhalten
Falls der Bund nur 160 Mio. der Mehrkosten des RPV übernimmt, weicht er damit den Artikel 30 des Personenbeförderungsgesetzes auf, der besagt, dass der Bundesanteil an der gesamten Abgeltung des RPV 50% beträgt. «Dieser Grundsatz muss auch für den Teil der zusätzlichen ungedeckten Kosten gelten», sagt Daniela Lehmann. Nach geltendem Recht muss der Bund somit von den 882 Mio. Franken an geschätzten Zusatzkosten des RPV in den Jahren 2018 bis 2021 441 Mio. übernehmen.
Aus all diesen Gründen fordert der SEV eine Erhöhung des vierjährigen Verpflichtungskredits des Bundes um 281 Mio. auf 4251 Mio. «Der Bund trägt eine Mitverantwortung für qualitativ guten und sicheren Service public für Personal und Kund/innen», unterstreicht Daniela Lehmann.
Markus Fischer
Leistungsverbeinbarung: Zuckerbrot und Peitsche
Bund und Kanton Freiburg setzen TPF unter Druck
Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF müssen in den Jahren 2016 bis 2019 vier Millionen Franken sparen. Im Gegenzug verzichten Bund und Kanton darauf, Linien auszuschreiben.
Der Kanton Freiburg und das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Besteller des Angebots im regionalen Personenverkehr (RPV) haben mit den TPF eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die für die Jahre 2016 bis 2019 finanzielle, qualitative und Pünktlichkeitsziele vorsieht. So sollen die TPF bis 2019 2,7 Mio. Franken sparen, «im Vergleich zu 2015 und bei gleichbleibendem Perimeter», wie die Medienmitteilung vom 11. November erklärt. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer Kostenreduktion von 2 Mio. (gegenüber der Abgeltung von 44 Mio. für den RPV im Jahr 2015, mit den Bahn- und Busleistungen in jenem Jahr als Referenzgrösse) und mit Mehreinnahmen von 0,7 Mio.
«Die Kostensenkungen betreffen auch den Agglomerationsverkehr (Agglomeration Freiburg und Verkehrsbetriebe Mobul in Bulle), was bedeutet, dass die TPF bis 2019 Einsparungen von insgesamt 4Mio. Franken erzielen müssen», führt die Medienmitteilung aus. Daneben seien «mit einem Qualitätsmanagementsystem» qualitative Ziele für jede Linie definiert worden.
TPF bauen Angebot aus
Zugleich bringe der Fahrplan 2017 einen «bedeutenden» Ausbau des Busangebots im Sensebezirk, im oberen Saanebezirk wie auch im südlichen Kantonsteil, namentlich den Halbstundentakt auf der Linie Freiburg–Ins, heisst es in der Medienmitteilung.
Sparen wollen die TPF vor allem bei der Organisation der Arbeit und dank Synergien bei der Produktion, erklärten sie gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Zum Beispiel zentralisieren sie ab 2019 den Fahrzeugunterhalt in Givisiez. Gegenüber kontakt.sev präzisieren sie: «Es werden keine Stellen gestrichen, und das Personal hat schon eine Anstrengung gemacht» mit der GAV-Erneuerung Ende 2015, nämlich beim Lohn und bei der Pensionskasse mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Anfang 2016.
Sparbeitrag des Personals im GAV geregelt
Die TPF hätten die Zielvereinbarung explizit thematisiert, als sie Ende 2015 mit dem SEV über die Erneuerung des GAV 2013–2016 verhandelten, erklärt SEV-Gewerkschaftssekretär Christian Fankhauser. Der GAV wurde mit einigen Modifikationen, insbesondere zur Altersvorsorge, bis Ende 2020 verlängert. Vereinbart wurde auch, bis Ende 2020 auf Lohnverhandlungen zu verzichten. Falls der Konsumentenpreisindex auf über 109,6 (Referenz Mai 2000) steigt, werden die Löhne automatisch an die Teuerung angepasst.
Gemäss Fankhauser ist der Sparbeitrag des Personals damit geregelt. Natürlich werde das Unternehmen wie bisher laufend nach neuen Sparmöglichkeiten in Betrieb und Produktion suchen, z.B. beim Fahrpersonal noch effizientere Touren anstreben. «Doch noch mehr überlange oder allzu kurze Touren kommen nicht infrage», stellt Christian Fankhauser klar. «Ziel des SEV ist, die Lebensqualität der Fahrer/innen durch bessere Diensttouren zu erhöhen. Beispielsweise fordern wir eine minimale Dauer, die dem theoretischen Mittelwert der Diensttouren pro Tag entspricht. Es ist nicht normal, wenn ein Fahrer nur 6 Stunden arbeitet, bei 11 bis 12 Stunden Dienstschicht.»
«Bestellgarantie»
Warum haben die TPF den Sparauftrag von Bund und Kanton akzeptiert? Um sich deren Abgeltungen zu sichern und deren Leistungsauftrag nicht zu verlieren. «Für das Transportunternehmen ist die Vereinbarung eine Bestellgarantie für öffentliche Verkehrsleistungen», erklärt die Medienmitteilung, «solche Zielvereinbarungen bieten eine Alternative zum Ausschreibungsverfahren.» Wie gross ist die Gefahr tatsächlich, dass Konkurrenten den TPF Leistungen wegschnappen? «Postauto ist durchaus ein Konkurrent», sagt Christian Fankhauser, «und die TPF nehmen die Möglichkeit ernst, dass ein internationales Unternehmen in den Markt drängen könnte.»
Fi
Leistungsvereinbarungen müssen GAV respektieren
Für das Bundesamt für Verkehr sind Leistungsvereinbarungen (LV) im regionalen Personenverkehr ein «wichtiges Instrument, um die Wirtschaftlichlichkeit und die Qualität des öV zu verbessern», steht im BAV-News Nr. 45 vom November. Das BAV hat in den letzten Jahren mehrere LV im Busbereich abgeschlossen, am 13. September mit dem ZVV über die Zürcher S-Bahn und nun mit den TPF. Weitere LV seien in Vorbereitung, z.B. mit BLS/MOB für den TransGoldenPass.
Zu diesen LV sagt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger: «Damit dürfen GAV nicht übergangen oder ausgehebelt werden, indem Druck gemacht wird auf die Unternehmungen. Wir bestehen darauf, dass die Verträge mit uns eingehalten werden.» Spalinger versteht nicht ganz, warum das BAVeinem Unternehmen wie den TPF, das höchstens leichte Qualitätsprobleme hat, mit einer solchen LV letztlich mit einer Ausschreibung droht, falls es die Sparziele nicht erfüllt. «Da wird eine ziemlich künstliche Wettbewerbssituation geschaffen. Falls die TPF-Linien ausgeschrieben würden, liesse sich kaum jemand finden, der diese nicht nur billiger, sondern besser betreibt. Der Bund muss sich entscheiden, ob er noch einen öV mit Qualität will, denn mit immer mehr Spardruck stellt er diese infrage.»
Fi