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Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Bahnen und Gewerkschaften vereinbaren Rahmen-GAV für den regionalen Personenverkehr

Der Arbeitgeberverband Normalspurbahnen und die Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände haben sich Ende Juni auf einen Gesamtarbeitsvertrag für den regionalen Personenverkehr geeinigt. Als Rahmen-GAV beinhaltet er Minimalstandards für die wichtigsten Anstellungsbedingungen der Normalspurbahnen. Diese sichert den Bahnen gleich lange Spiesse bei zukünftigen Ausschreibungen im Regionalverkehr zu und schützt die Angestellten vor Lohndumping. Stimmen die Gremien der Verhandlungsparteien zu, tritt der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft.

Es ist der erste Rahmen-GAV für die Normalspurbahnen: Der nun vorliegende Gesamtarbeitsvertrag gilt für das fahrende Personal (Lok- und Zugpersonal) im regionalen Personenverkehr. Er orientiert sich an den derzeit branchenüblichen Anstellungsbedingungen der grössten Normalspurbahnen und hält in Form von Minimalstandards allgemeine Bestimmungen fest, insbesondere zur Arbeitszeit und zum Lohn. Ziel des Rahmen-GAV ist, dass sich die beteiligten Bahnen unter vergleichbaren Voraussetzungen im Wettbewerb behaupten können, beispielsweise bei Ausschreibungen von regionalen Linien oder von S-Bahn-Netzen. Gleichzeitig regelt der Vertrag die Personalübernahme sowie den Kündigungsschutz im Fall von Ausschreibungen und schützt die Angestellten vor Lohndumping: Die Wettbewerbsfähigkeit wird somit nicht über schlechtere Anstellungsbedingungen erreicht.

Beabsichtigt ist, den Rahmen-GAV durch den Bundesrat für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann müssten sich im regionalen Personenverkehr alle Normalspurbahnen mit Sitz in der Schweiz an den branchenüblichen Standards des Vertrags orientieren. Die unterstellten Firmen regeln weiterhin ihre Anstellungsbedingungen in eigenen Gesamtarbeitsverträgen. Darin können sie die Bestimmungen des Rahmen-GAV zugunsten der Angestellten verbessern. Die eigenen Gesamtarbeitsverträge und die laufenden Arbeitsverträge der jeweiligen Firmen bleiben gültig und müssen aufgrund des Rahmen-GAV nicht überarbeitet werden.

Ausgehandelt wurde der Vertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Normalspurbahnen und den Bahngewerkschaften SEV, transfair und VSLF. Die Verhandlungen um einen Rahmen-GAV für die Normalspurbahnen starteten bereits Anfang 2006. Sie wurden im gleichen Jahr jedoch wegen den GAV-Verhandlungen bei der SBB unterbrochen. Später verhinderten rechtliche Unsicherheiten über die Allgemeinverbindlichkeit sowie über den Geltungsbereich bei grenzüberschreitenden Güterverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland eine Einigung.

Anfang 2008 vereinbarten die Parteien schliesslich, zunächst einen Rahmen-GAV für den regionalen Personenverkehr abzuschliessen. Verhandlungen um einen ähnlichen Vertrag für den Güterverkehr oder andere geeignete Massnahmen sollen erst nach weiteren Abklärungen, insbesondere zum internationalen Geltungsbereich, stattfinden. «Wir haben jetzt einen wichtigen und guten ersten Schritt gemacht», betont Delegationsleiter Giorgio Tuti, Vizepräsident des SEV. «Weitere müssen folgen, um das Personal im Wettbewerb abzusichern.» Erwin Lätsch, Leiter Personal der BLS AG hält fest: «Der Rahmen-GAV definiert die Branchenüblichkeit bei den heute im regionalen Personenverkehr tätigen Eisenbahnunternehmen. Er verhindert, dass bei zukünftigen Ausschreibungen die Wettbewerbsfähigkeit durch Lohndumping zu Lasten der Eisenbahner erfolgt.»

Stimmen die jeweiligen Gremien auf Arbeitgeber- sowie auf Arbeitnehmerseite zu, kann der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Er gilt dann zunächst für die im Arbeitgeberverband zusammengeschlossenen Bahnen. Eine paritätisch zusammengesetzte Kommission wird die Einhaltung überwachen.

Im Arbeitgeberverband Normalspurbahnen sind BLS AG, SBB AG, Régionalps, Thurbo AG, SOB und OeBB sowie die Güterbahnen SBB Cargo AG, BLS Cargo AG und Rail4Chem zusammengeschlossen. Präsident des Verbandes ist Erwin Lätsch, Leiter Personal der BLS AG. Die Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände setzt sich zusammen aus dem SEV, transfair, VSLF und KVöV.


Weitere Auskünfte: 031-357 57 50 und 079-357 99 66,