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Unfalluntersuchung bestärkt Forderung des SEV

In Tunneln immer zu zweit

Eine Forderung der Transportgewerkschaft SEV erhält gewichtige Unterstützung: Die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes empfiehlt der SBB, bei Fahrten durch längere Tunnel die Zahl der Zugbegleiter zu überprüfen. Der SEV ist seit jeher der Meinung: In Tunneln immer zu zweit.

Die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (UUS) hat im April ihren Bericht zum Brand in einem Cisalpino im Zimmerbergtunnel veröffentlicht. Obwohl der Zug nur schwach besetzt war und die Rauchentwicklung sich in Grenzen hielt, wäre damals der allein anwesende Zugbegleiter völlig überfordert gewesen, wäre nicht zufällig ein ehemaliger Berufskollege als Passagier mit im Zug gewesen. Dieser half bei der Evakuierung tatkräftig mit.

Im nun vorliegenden Schlussbericht der UUS gibt es verschiedene Empfehlungen; üblicherweise werden diese von den betroffenen Unternehmen als Anweisung verstanden. Zur Frage der Zugbegleitung ist zu lesen: "Die Anzahl Zugbegleiter von Reisezügen, welche lange Tunnelstrecken befahren, ist zu überprüfen." Damit schliesst sich die UUS der Forderung an, die der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV zusammen mit seinem Unterverband des Zugpersonals ZPV seit langem erhebt: Züge, die Tunnel von einem Kilometer Länge oder mehr befahren, sollen systematisch zu zweit begleitet werden. Der SEV fordert deshalb, dass das BAV dies für alle betroffenen Bahnen obligatorisch erklärt.

Vor Jahresfrist hat der ZPV eine Resolution verabschiedet, die diese Forderung bekräftigt. Sie nimmt noch an Bedeutung zu, wenn im Juni der Lötschberg-Basistunnel eröffnet wird. Dannzumal werden aufgrund der Länge des Tunnels nochmals ganz neue Anforderungen an die Zugbegleiter gestellt, was die Betreuung der Reisenden bei Zwischenfällen angeht – ein Brand als Extrem wäre von einem einzelnen Begleiter nicht zu bewältigen. SEV und ZPV bekräftigen deshalb ihre Forderung: In Tunneln immer zu zweit.

Quelle: Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe vom 23. April 2007 über den Mottbrand an Zug 157 (ETR 470 ‚Pendolino’ der Cisalpino AG vom Dienstag, 11. April 2006, im Zimmerbergbasistunnel Zürich–Thalwil)