Kongress 2013
Positionspapier Vertragspolitik
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Die Vertragspolitik des SEV ist eine Erfolgsgeschichte. Es hat sich gezeigt, dass die gewählte „bottom-up-Strategie“ des SEV – Firmenarbeitsverträge und kantonale Rahmenverträge – richtig war.
In den letzten 12 Jahren sind in der Branche des öffentlichen Verkehrs nahezu flächendeckend Gesamtarbeitsverträge geschaffen worden, die zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen entscheidend beigetragen haben, dies vorab dank der soliden, langjährigen Sozialpartnerschaften und der engagierten Mitglieder. Und es geht weiter: Die Zahl der abgeschlossenen Verträge steigt nach wie vor an, wenn auch naturgemäss etwas langsamer als in den ersten Jahren der Vertragsverhandlungen. Die Qualität der Verträge wird dank der bisher gesammelten Erfahrungen des SEV der letzten Jahre ebenfalls erhöht, vielerorts haben bereits Erneuerungen stattgefunden, die die Arbeitsbedingungen konsolidieren und weiter verbessern. Dort, wo es Sinn macht, werden nun Allgemeinverbindlicherklärungen angestrebt.
Das bereits bestehende Wissen unserer Mitglieder ist der beste Garant für die Einhaltung der ausgehandelten Arbeitsbedingungen. Aus diesem Grund ist die Information, Schulung und Weiterbildung verstärkt voranzutreiben, nicht nur, damit die Betroffenen zu Beteiligten werden, sondern auch damit die Umsetzung der einzelnen GAV-Bestimmungen richtig erfolgt. Dabei stehen wie stets die Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre zur Verfügung, die das bestehende Wissen der Basis nutzen können und ihrerseits fehlendes Know How vermitteln.
Aus diesen Gründen ergeben sich folgende Schwerpunkte:
GAV-Politik weiterverfolgen
Es gibt keinen Grund, die eingeschlagene Marschrichtung zu ändern. Die wenigen Unternehmungen, bei denen noch keine GAV abgeschlossen werden konnten, sind konsequent anzupeilen; dort gilt es, zusammen mit den betroffenen Mitgliedern die GAV auszuhandeln. Besonderes Augenmerk ist auch auf neue Unternehmungen zu richten, die die Gepflogenheiten der Branche wenig kennen.
Bei kantonalen Rahmenverträgen ist das Gewicht des SEV als Erfolgsfaktor einzusetzen.
Bestehende Verträge ausbauen und verbessern
Die inzwischen grosse Erfahrung des SEV mit GAV sind auch bei der Erneuerung bestehender Verträge einzubeziehen und nach Möglichkeit umzusetzen. Hier steht nicht nur die Verteidigung der bestehenden Errungenschaften im Vordergrund. Stichworte wie betriebliche Mitwirkung, flexibler Altersrücktritt, die Schaffung von Nischenarbeitsplätzen und geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen sowie die Umsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit sind als namhafte Verbesserungen anzustreben, ebenso wie die Prüfung der Verkürzung sehr langer Dienstschichten.
Allgemeinverbindlicherklärungen prüfen
Überall dort, wo die Wirkungen eines GAV mit Allgemeinverbindlicherklärungen verstärkt werden kann, ist diese anzustreben.
Vertragspolitisches Know-how der Mitglieder verstärken
Die beste Überwachung der Einhaltung der GAV geschieht durch die direkt Betroffenen. Das stellt zuweilen hohe Anforderungen an die Mitglieder, denen mit verstärkter Schulung und Weiterbildung begegnet werden soll.
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