Kongress 2013

Positionspapier Europa

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Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist in vielerlei Hinsicht abhängig von der Verkehrspolitik der Europäischen Union. So werden Fragen wie Marktöffnung, die komplette Trennung von Infrastruktur und Betrieb sowie der Wettbewerb im Personenverkehr von der EU mitdiskutiert und teilweise vorgegeben. Es ist deshalb unabdingbar, dass der SEV frühzeitig auch auf europäischer Ebene seine Sicht der Dinge einbringt.

4. Eisenbahnpaket

Die Europäische Union hat mit dem 4. Eisenbahnpaket einen weiteren Liberalisierungsschritt lanciert. Die Kommission schlägt vor, der gesamte inländische Schienenpersonenverkehr solle ab 2019 komplett geöffnet werden. Der SEV setzt sich als Mitglied der ETF vehement gegen diese Strömungen zur Wehr. Die ETF und der SEV wollen eine Liberalisierung im Schienenpersonenverkehr verhindern. Sie setzen sich gegen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr ein, der Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. Zudem versuchen sie Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, indem sie sich für die klare Vorgaben von Sozialstandards und Arbeitnehmerschutz bei Ausschreibungen von öffentlichen Verkehrsleistungen auf Strasse und Schiene stark macht.

Der Schienenpersonenverkehr ist ein öffentlicher Dienst, der für jede und jeden zugänglich und erschwinglich sein. Ein gut integriertes Schienennetz ist immer eine Kombination von profitablen und defizitären Strecken. Eine Liberalisierung würde zu privaten Angeboten auf den rentablen Strecken führen, während das öffentliche Unternehmen die Randregionen bedienen muss. In diesem Fall muss der Staat mehr bezahlen, während private Unternehmen auf den profitablen Strecken die Gewinne abschöpfen.

Sicherheitsvorgaben und Sicherheitskontrollen

Sollte die Europäische Bahnagentur ERA zur einzigen Anlaufstelle werden, die europaweit gültige Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen bestimmt, kann das nicht ihre einzige Aufgabe sein. Die ETF bzw. der SEV fordern, dass Mitarbeiterkompetenzen, Aus- und Weiterbildung, akzeptable Arbeitszeitregeln, sowie hochwertige Gesundheits- und Sicherheitsnormen am Arbeitsplatz als grundlegende Elemente der Eisenbahnsicherheit betrachtet werden, und dass die ERA hier Normen setzen und deren Einhaltung kontrollieren kann.

Infrastruktur nicht privatisierbar

Dank intensivem Lobbying, auch von Seiten der Gewerkschaften, hat die Kommission eingeräumt, dass integrierte Unternehmen oder Holdings weiterhin zulässig sind. Bestes Beispiel einer integrierten Bahn ist die SBB, die unter einem Dach Infrastruktur, Personen- und Güterverkehr betreibt und weltweit als Vorzeigemodell gilt. 

Die ETF bzw. der SEV sind der Überzeugung, dass die Transportinfrastruktur im öffentlichen Besitz bleiben muss und zwar unter der Kontrolle demokratisch gewählter Organe, die der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig sind.