Kongress 2013

Positionspapier Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

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Den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit widmet der SEV die volle Aufmerksamkeit. Damit die Bedürfnisse und Anliegen möglichst effizient und wirksam in die Unternehmungen einfliessen können, ist eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalkommissionen unabdingbar. Faktoren wie Stress und Flexibilisierung haben auf die Gesundheit und die Arbeitssicherheit negative Auswirkungen.

Gewalt und Aggressionen gegen das Personal

Die Heftigkeit von Gewalt und Aggressionen nimmt in der Gesellschaft allgemein zu. Der Schutz des Personals hat für den SEV oberste Priorität. Die Unternehmungen stehen in der Pflicht: Sie müssen alles unternehmen, damit die Gesundheit und die Sicherheit des Personals gewährleistet wird. Bund, Kantone und Gemeinden sind jedoch gefordert, politische Lösungen zu finden, damit die Gewalt im öffentlichen Raum abnimmt.

Arbeitssicherheit Unfallverhütung

Die Unternehmung sind verpflichtet, Massnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu treffen. Vorschriften und Schutzkleidung genügen aber oft nicht. Komplexere Arbeitsabläufe unter grossem Zeitdruck erhöhen das Unfallrisiko. Um das Unfallrisiko tief zu halten, müssen die Unternehmungen in die Aus- und Weiterbildung ihres Personals investieren. Der SEV setzt sich vehement dafür ein, dass der Spardruck im öffentlichen Verkehr nicht auf Kosten des Personals und dessen Sicherheit geht.   

Altersgerechte Arbeitsbedingungen

Alle Mitarbeitenden haben den Anspruch, gesund und in Würde in Pension zugehen. Vor allem in Berufen, wo die körperliche Belastung sehr hoch ist, gelingt dies oft nicht. Der SEV muss in Verhandlungen mit den Arbeitgebern den Fokus stärker auf altersgerechte Arbeitsbedingungen legen. Der SEV fordert Laufbahnmodelle, die diesem Aspekt gerecht werden. Parallel dazu müssen neue und auch für tiefe Einkommen finanzierbare Frühpensionierungsmodelle geschaffen werden.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine zentrale Aufgabe der Unternehmen, die der SEV in allen Gesamtarbeitsverträgen einbringt. Dazu gehört eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, dazu gehört aber auch der Schutz vor herablassenden, diskriminierenden Bemerkungen und Handlungen.

Im Wissen, dass gewisse Arbeitgeber der Auffassung sind, diese Themen seien exklusiv durch die Personalkommissionen zu bearbeiten, hält der SEV fest, in welchen Formen er die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bearbeitet.

  • In direkter Zusammenarbeit mit den Personalkommissionen
  • Durch eigene Aktivitäten der Sektionen oder Branchen (Sensibilisierungskampagnen)
  • Über gewerkschaftliche Aushandlung entsprechender Regelungen oder Ausbau der Regelungen in GAV
  • Indirekt durch die Einsitznahme in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise die AZG-Kommission, oder der Verwaltungsrat der SUVA sowie in SGB-internen Kommissionen
  • Durch politisches Lobbying bei Gesetzesentwürfen oder -revisionen
  • Durch Medienauftritte
  • Gegebenenfalls auch durch Anzeigen von Missständen an Behörden, sofern keine anderen Mittel gegriffen haben.