Kongress 2013

Positionspapier Verkehrspolitik

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Die schweizerische Verkehrspolitik ist in den nächsten Jahren geprägt durch die Themen Finanzierung und Service public. Einerseits werden zurzeit die Grundlagen zur Sicherung einer unbefristeten Finanzierung für Betrieb, Ausbau und Unterhalt des Schienen- sowie des Strassenverkehrs gelegt. Andererseits wird der Service public durch Liberalisierungs- und Kostendeckungsfragen infrage gestellt.

Der SEV setzt sich dafür ein, dass die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesen Fragen auf allen Stufen der Politik einfliessen und Beachtung finden. Der SEV pflegt den kontinuierlichen Austausch mit anderen Organisationen, mit Behörden, mit Meinungsträgerinnen und -trägern des öffentlichen Verkehrs sowie den Mitgliedern des Parlaments.

Finanzierung

Das Parlament ist daran, die Vorstellungen des Bundesrates betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)zu diskutieren, welche dieser dank dem Druck der öV-Initiative vorgelegt hat. Richtigerweise soll der Fonds nicht nur den Bau, sondern auch Betrieb, Unterhalt, Substanzerhalt und Ausbau des gesamten Schienennetzes garantieren. Für diese zusätzlichen Aufgaben sind die in Aussicht gestellten Mittel klar ungenügend und der Abbau aufgelaufener Schulden eine widersinnige Last. Der SEV macht sich deshalb stark dafür, den Fonds zu entschulden und den Mineralölsteueranteil zu erhöhen; er stellt sich gegen die Finanzierung über die Mehrwertsteuer.

Der SEV äussert sich nicht zur Konkurrenz unter den Ausbauprojekten. Es soll jenen Vorhaben der Vorzug gegeben werden, die dem Gesamtsystem den grössten Nutzen bringen. Der Güterverkehr ist zwingend in diese Überlegungen mit einzubeziehen.

Die Beschäftigung mit der  Finanzierung der Bahn liessen die Diskussionen rund um die Finanzierung der Strasse und die Frage eines grundsätzlichen Mobility pricing aufflammen. Beides Themen welche der SEV im Auge behalten muss, da sie direkten Einfluss auf den ÖV haben.

Service public

Der SEV bekennt sich zum Service public im Personen- wie auch im Güterverkehr. Dieser umfasst aus Sicht des SEV eine flächendeckende, sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten Dienstleistungen. Diese sollen allen Bevölkerungsschichten, Wirtschaftsunternehmen und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen.

Der SEV setzt sich dafür ein, dass Sparmassnahmen der Kantone nicht zu Ausdünnungen der öV-Angebote in den Randregionen oder Kürzungen bei den Abgeltungen an die KTU führen.

Zudem bekämpft er die Pro Service Public–Initiative, die, entgegen ihrem vielversprechenden Titel, zu einer Schwächung des Service Public führen wird.

Personal und Produktivität

Der Wettbewerb darf nicht auf dem Buckel der Mitarbeitenden ausgetragen werden. Die Transportunternehmen konnten ihre Produktivität in den letzten Jahren auch ohne Wettbewerb massiv steigern. Die Unternehmungen sind durch die Effizienzsteigerungserwartungen, die innerhalb der Leistungsvereinbarungen und der FABI-Vorlage formuliert wurden, bereits genug gefordert. Hinzu kommen die selbstauferlegten Einsparungen, da die Unternehmen nicht die ganzen Trassenpreiserhöhungen an die Kunden weitergeben wollen. Dem Ruf nach immer mehr Leistungen mit immer weniger Personal muss ein Ende gesetzt werden. Die hochgesteckten Ziele können nur mit Hilfe von genügend gut ausgebildeten und fair bezahlten Mitarbeitenden erfüllt werden.

Nach dem Bauen auch unterhalten

Der Unterhalt des Bahnnetzes wurde vernachlässigt, da zu wenig finanzielle Mittel und Ressourcen zur Verfügung standen. Dies kann sich längerfristig verheerend auf die Qualität des Verkehrs in der Schweiz auswirken. Der SEV setzt sich deshalb dafür ein, dass dem Unterhalt dieselbe Priorität beigemessen wird wie den prestigeträchtigen Neubauten. Unterhalt ist eine Daueraufgabe, die mit festangestelltem Personal gewährleistet werden soll, damit dieses wichtige Know-how bei den Unternehmungen bleibt und nicht extern eingekauft werden muss.

Ausschreibungen nur als Ausnahme

Der SEV ist der Meinung, dass Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollen. Auf einem dicht befahrenen Netz ist kein richtiger Wettbewerb möglich. Erfahrungen zeigen, dass die durch Liberalisierung aufgezwungene wettbewerbliche Ausschreibung im öffentlichen Personennahverkehr zum Nachteil des Personals in den verschiedenen Sektoren verläuft. Deshalb muss grundsätzlich gelten, dass zur Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Unternehmen berechtigt sind, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.

Für Güter die Bahn

Alpenquerender Güterverkehr

Der Auftrag der Alpeninitiative muss zwingend umgesetzt werden. Der Bau der Neat und des 4-Meter-Korridors sind zwar die notwendigen Voraussetzungen für die Verlagerung. Damit sich diese Investitionen auch auf die Verkehrsverlagerung auswirken, bedarf es der Einführung der Alpentransitbörse ATB oder eines vergleichbaren Steuerungs-Instrumentes.

2. Gotthardstassenröhre

Der SEV stellt sich entschieden gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene 2. Gotthardröhre. Die Wirtschaftlichkeit der Neat, insbesondere des Basistunnels am Gotthard, würde mit einer zweiten Strassenröhre untergraben. Zudem würde der Wille der Stimmbevölkerung missachtet, mit diesem Bauwerk die Güter auf die Bahn zu bringen.

Binnengüterverkehr

Die Diskussion von Massnahmen zur Förderung des Binnengüterverkehrs auf der Schiene wird wieder aufgenommen. Nach dem erneuten Abbau von Bedienpunkten des Einzelwagenladungsverkehrs ist offensichtlich, dass es auch in diesem Bereich ein explizites Verlagerungsziel und einen ausformulierten Service-Public-Auftrag braucht.