Kongress 2013

Positionspapier Sozialpolitik

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Ausgangslage

Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände üben weiterhin massiv Druck auf die Sozialversicherungen aus. Die 1. Säule ist Angriffen von Schwarzmalern ausgesetzt, die in den vergangenen Jahren immer im Unrecht waren, die aber wider besseres Wissen weiter das Schlimmste prophezeien. Die 2. Säule leidet ihrerseits unter der Finanz- und Wirtschaftskrise mit den tiefen Zinsen, vor allem aber ist sie Opfer der Börsenspekulation und der Versicherungen, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind.

Nach der Publikation seines Berichts über die Zukunft der 2. Säule im Dezember 2011 will der Bundesrat nun die Frage der Altersvorsorge ganzheitlich angehen und dabei sowohl die 1. als auch die 2. Säule einbeziehen. Dies ist zweifellos der Schwerpunkt der Sozialpolitik der kommenden Jahre.

AHV und IV

Die AHV muss verbessert werden. Heute sind viele Rentnerinnen und Rentner nicht mehr in der Lage, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise weiterzuführen, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die AHV ist die wichtigste und stabilste Säule der Altersvorsorge, und sie hat eine solide Basis. Ausschliesslich aus politischen Gründen arbeiten die bürgerlichen Kreise an einem Leistungsabbau. Wir wollen im Gegensatz, dass unsere AHV weiter ausgebaut wird.

Der SEV engagiert sich aktiv für die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative AHVplus, deren Ziel es ist, auf allen AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu zahlen. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner führt dies zu einer Erhöhung der Altersrente um rund 200 Franken monatlich (350 Franken für Ehepaare). Die Finanzierung ist machbar: Es entstehen Zusatzkosten von 3,6 Milliarden Franken, was eine Beitragserhöhung von je 0,55 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet. Da die AHV-Beiträge seit 40 Jahren unverändert sind, ist dies eine vertretbare Massnahme. Falls die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuer durchkommt, würde die AHV jährlich rund 2 Millliarden Franken Zusatzeinnahmen erhalten.

Die fünfte Revision der Invalidenversicherung hat positive Auswirkungen gezeitigt. Die Ausgaben der IV wurden reduziert, während die Erhöhung der Mehrwertsteuer zusätzliche Einnahmen gebracht hat. Die Sanierung der IV ist auf gutem Weg. Es ist deshalb unnötig, einen weiteren Leistungsabbau vorzusehen. In diesem Sinn muss die Revision 6b der IV, die zurzeit im Parlament behandelt wird, genau beobachtet werden. Wenn die zur Diskussion stehenden Verschärfungen bei den Leistungen (stufenloses Rentensystem) oder bei der Finanzierung (Schuldenbremse) beschlossen würden, müssten SGB und SEV ein Referendum ernsthaft prüfen.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die Pensionskasse SBB führt ihre Bemühungen um eine nachhaltige finanzielle Sanierung weiter. Ihre Altersstruktur und die demographische Entwicklung bleiben aber sehr nachteilig. Das SBB-Personal muss deshalb weiterhin Sanierungsbeiträge entrichten, und auch die Pensionierten leisten ihren Beitrag, indem sie seit 2004 auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen.

Der SEV widersetzt sich weiteren Leistungskürzungen, auch die Sanierungsbeiträge der Aktiven können nicht weiter erhöht werden. Der SEV verlangt von der SBB einen zusätzlichen Beitrag an die finanzielle Konsolidierung der Kasse. Die SBB muss auch ihre Verantwortung gegenüber den Pensionierten, ihren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wahrnehmen.

In den weiteren Pensionskassen des öffentlichen Verkehrs, wo ebenfalls kostspielige Sanierungen im Gang sind, unterstützt der SEV intelligente, zielgerichtete Massnahmen und achtet darauf, dass sie sozialverträglich umgesetzt werden. Die Arbeitgeber sowie die kantonalen und kommunalen Träger müssen ihre Verantwortung über das gesetzliche Minimum hinaus wahrnehmen.

Um den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu verbessern, pflegt und entwickelt der SEV sein Netz der Stiftungsräte und Vorsorgekommissionen. Er setzt dazu digitale Plattformen und thematische Newsletter ein.

Flexible Arbeitszeit- und Pensionierungsmodelle

Die SEV-Mitglieder können nur sehr selten von der Möglichkeit der frühzeitigen oder Teilpensionierung Gebrauch machen. Vor allem für Kollegen, die in körperlich belastenden Berufen und/oder in unregelmässigen Schichten arbeiten, sind die vorhandenen Modelle wenig attraktiv und zu kostspielig. Es müssen innovative Lösungen gefunden werden. Die Vorstellungen, die der SEV mit den Partnern der Verhandlungsgemeinschaft und der SBB entwickelt hat, müssen neuen Schwung erhalten. Es braucht Modelle, die den Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen angepasst sind.

Angesichts der steigenden Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 50 Jahre bei der SBB und den KTU müssen zudem Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die den Belastungen im höheren Alter Rechnung tragen.