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Was ist ein «Sachverhalt»?

Max versteht gerade gar nichts mehr. Er wurde zum Chef gerufen und sollte sich zu einem Ereignis erklären. Es schwirrten Begriffe wie Sachverhaltsfeststellung und Würdigung des Sachverhaltes in der Gegend herum. Max hat doch einfach erzählt, was war, und er möchte nun wissen, was das für Begriffe sind.

Der Sachverhalt ist per Definition die Geschichte, um die es geht. Rechtlich ist der Sachverhalt das tatsächliche einzige Geschehen in der Lebenswirklichkeit, das zur Überprüfung und Herleitung einer konkreten Rechtsfolge herangezogen wird. Somit ist die Sachverhaltsabklärung also die Klärung der Geschichte. D.h. es werden so lange Fragen gestellt, bis klar ist, was genau passiert ist.

Das ist ja alles schön und gut, denkt sich Max. Und er fragt sich nun, was damit geschieht. Im besten Fall wissen wir nun, wer was wann wo wie und warum gemacht hat. Nun könnte die Geschichte eigentlich schon zu Ende sein. Aber diese Sachverhaltsabklärungen werden ja nicht einfach gemacht, weil jemand gerade Lust und Zeit dafür hatte. Vielmehr soll damit festgestellt werden, ob jemand etwas gemacht hat, für das er oder sie nun zur Verantwortung gezogen werden kann.

Ein Beispiel

X arbeitet an der Kasse. Seine Aufgabe beinhaltet am Abend, die Abrechnung zu erstellen und das Geld ins Zahlbüro zu bringen. Geld und Belege stimmen überein. Nun aber hat sich Y beim Vorgesetzten gemeldet und gesagt, dass X immer Geld aus der Kasse nehme. X wird also Diebstahl vorgeworfen.

Jetzt geht es darum, genug Fragen zu stellen, um herauszufinden, ob an der Behauptung von Y etwas dran ist. Es werden also die Kassenbelege kontrolliert und es finden Befragungen von X und weiteren Zeugen statt. Schliesslich stellt sich heraus, dass Y gelogen und X immer korrekt abgerechnet hat. X erhält vom Vorgesetzten eine Entschuldigung; Y muss sowohl mit arbeits- als auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Max fragt sich nun, was das bedeuten soll. Für ihn ist selbstverständlich, dass nur Konsequenzen haben kann, was auch bewiesen ist und wenn keine guten Gründe für eine falsche Handlung vorhanden sind.

Fehlverhalten muss belegt sein

Wer also ein Recht für sich beanspruchen will, der muss es auch beweisen. Oder anders rum, wer jemanden für einen Fehler bestrafen will, muss diesen Fehler nachweisen können. Es reicht nicht, einfach etwas zu glauben. Und wer für etwas beschuldigt wird, darf sich darauf verlassen können, dass er auch mit seiner Geschichte gehört wird. Konkret bedeutet dies im Arbeitsrecht, dass ein Arbeitgeber, bevor er eine arbeitsrechtliche Massnahme ausspricht, abklärt, ob die Geschichte, die er gehört oder gesehen hat, auch wirklich so war, oder ob es für die Handlung oder Unterlassung gute Gründe geben könnte. Mit der pauschalen Drohung, dass jedes Fehlverhalten für eine Massnahme reicht, ist es nicht getan. Das Fehlverhalten muss dokumentiert und belegbar sein, und die betroffene Person muss sich dazu äussern können. Erst dann ist eine Massnahme rechtlich korrekt.

Nun kann Max verstehen, warum er sich einer Befragung unterziehen musste, und er ist froh, dass er auch seine Sicht der Dinge einbringen konnte. Der Chef hat nun ver-standen, warum er diesen blöden Fehler gemacht hat. Die Ermahnung ist trotzdem da, der Fehler war ja beweisbar. Aber Max und sein Chef haben nun auch Abmachungen getroffen, die Max in der Zukunft unterstützen sollen, damit ihm dieser Fehler hoffentlich nicht mehr passiert.

Rechtsschutzteam SEV